Brauche Rechtsberatung, mein Garantieanspruch wurde abgelehnt!

  • Hallo,


    tja,... heikle Sache das.
    Glaube das hier soviele Meinungen vertreten sind, das das ganze nur geklärt werden könnte, wenn man dieses wirklich einmal in letzter Konsequenz durchzieht. Wäre schon interressant wer "Recht" bekommt.
    Aber ich schließe mich der Meinung an, das es sich für 49,00€ nicht lohnt.
    Daher klinke ich mich jetzt hier aus, da es nichts mehr bringt.
    Die Entscheidung liegt bei OnRoP was er für richtig hält.


    Denke richtig helfen konnten wir ihm nicht.:(


    Gruß
    Us?

  • Das tut sie sowieso.


    Und bei derartigen Sachen gibt es immer verschiedenen Meinungen.


    Ich habe meine Auffassung durch eine deckungsgleiche Aussage eines Richters der solche Sachen "live" zu entscheiden hat bestätigt gefunden.


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von Und sonst



    Nein! Denn wenn ein Produkt Fehler behaftet ist, gebe ich es selbstverständlich zum Verkäufer (Saturn) zurück, bzw. bemängel es dort.
    Dort wird es dann entweder getauscht, oder repariert. Wo holt sich der Verkäufer die getauschte Ware zurück, oder läßt sich die defekte gutschreiben?
    Richtig, .. von dem Hersteller, bzw seinem Lieferanten! Wenn dieser aber auf Grund einer Fremdeinwirkung die Garantie verweigert, würde der Verkäufer auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben. Somit kann Saturn eine Rückgabe des Geldes oder einen Austausch verweigern. Wenn Du jetzt der Händler wärst, würdest Du das Geld zurück erstatten?



    mal ohne jeden juristischen Background, der mir leider fehlt, nur mit dem gesunden Menschenverstand, den ich mir zugestehe :D erster Ansprechpartner für mich als Kunde ist immer der Laden, in dem ich ein Gerät kaufe. In diesem Falle also Saturn. Oder bei mir ein anderer Laden in Köln, bei dem ich meine Digicam zur Reparatur abgegeben habe. Natürlich schicken die die ein, aber habe ich seinerzeit einen Vertrag mit Pentax oder dem Fotoladen geschlossen? Ich gehe zwar nicht davon aus, dass es in meinem Falle zu Streitigkeiten kommen wird, aber Ansprechpartner für mich wäre doch der Fotoladen und nicht Pentax...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Hi,


    hatte mich ja eigentlich schon ausgeklinkt, aber nun gut.;)


    Zitat

    mal ohne jeden juristischen Background, der mir leider fehlt, nur mit dem gesunden Menschenverstand, den ich mir zugestehe erster Ansprechpartner für mich als Kunde ist immer der Laden, in dem ich ein Gerät kaufe. In diesem Falle also Saturn. Oder bei mir ein anderer Laden in Köln, bei dem ich meine Digicam zur Reparatur abgegeben habe. Natürlich schicken die die ein, aber habe ich seinerzeit einen Vertrag mit Pentax oder dem Fotoladen geschlossen? Ich gehe zwar nicht davon aus, dass es in meinem Falle zu Streitigkeiten kommen wird, aber Ansprechpartner für mich wäre doch der Fotoladen und nicht Pentax...


    Da gebe ich Dir ja auch vollkommen recht. Hier kommt aber leider der Umstand dazu, dass an der Ware manipuliert wurde, und der Hersteller eine Garantie ablehnt. Somit denke ich, sieht es schon wieder ganz anders aus.
    Darüber gibt es halt verschiedene Meinungen wie man sieht, also so ganz eindeutig scheint es nicht zu sein.


    Jetzt bin ich aber endgültig raus aus diesem Thema.



    Tschüß
    Us?

  • Also, die Displayklappe könnte ich selbst ankleben.....


    Naja, das die CD´s erst aus dem Gerät kommen, wenn ich vor die Front drücke ist definitiv auch ein mechanisches Problem, da die CD sonst klemmt.


    Auch mit dem Powerschalter ists so eine Sache, denn wenn ich eine CD einschiebe, geht das Radio an, und dann kann ich es sogar über diesen Powerschalter wieder ausschalten. Klar könnte dies ein Kurzschluss sein,- aber auch eher abwägig.


    Was mich ärgert: Ich habe ein Gerät mit 2 Jahren Garantie gekauft. Das Gerät ist voller Mängel. Die Fehler die das Gerät hat, sind eindeutig auf die schlechte Qualität zurückzuführen, das weiß mit Sicherheit auch der Hersteller. Dennoch ist der Hersteller nicht bereit für seine schlechte Qualität geradezustehen und lehnt die Reperatur mit einer lapidaren Begründung ab. Obwohl auch für den Hersteller klar sein muß, das es Qualitätsprobleme des Radios sind. Hier fühle ich mich betrogen und es geht mir ums Prinzip. Klar ist es lächerlich einen Anwalt einzuschalten, aber wenn ich eine Rechtschutz hätte, würde ich es überlegen. Denn wiso sollte ich die Firma so durchkommen lassen und die 49,- freiwillig abgeben?


    Wahrscheinlich schreibe ich der Firma einen Brief und schicke das Gerät mit dem Brief zusammen nochmals ein. Hat jemand Anregungen? Soll ich den freundlich oder "förmlich hart" schreiben? Welche Paragraphen könnten rein?

  • Das die Situation für Dich unbefriedigend ist und die Qualität des Gerätes auch nicht die beste ist ist sicherlich sehr ärgerlich aber vorsicht:


    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Was mich ärgert: Ich habe ein Gerät mit 2 Jahren Garantie gekauft. Das Gerät ist voller Mängel.


    Hast Du wirklich eine Garantieerklärung des Herstellers für zwei Jahre oder verwechselst Du das mit der gesetzlichen Gewährleistung?


    Gerade wenn man sich mit jemandem "anlegen" will sollte man sich sicher sein in welchem Bereich man sich bewegt.


    Evtl. einfach mal die Suche nach "Garantie" und "Gewährleistung" bemühen das wurde hier im Forum desöfteren schom behandelt.


    Noch mal in Kurzform:


    Es gibt eine gesetzl. Gewährleistung die für 24 Monate gilt.
    Diese deckt lediglich ab, das das Gerät welches Du gekauft hast beim Kauf fehlerfrei war, sie schützt nicht davor das Gerät 24 Monate lang fehlerfrei bleibt.
    Hier gilt die bereits angesprochene Beweislastvermutung die besagt, dass davon ausgegangen wird, das wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Fehler auftritt dieser wohl schon beim Kauf vorhanden gewesen sein muss.
    Lehnt der Vk oder Hersteller innerhalb dieser Zeit eine Reperatur ab muss er normalerweise Dir beweisen das das Gerät bei Übergabe fehlerfrei war und der Fehler erst später aufgetreten ist.
    Durch die von Dir vorgenommene Änderung am Gerät dreht sich diese Beweislast aber um, so das Du denen beweisen müsstest das die Fehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlagen. Das ist wie bereits geschrieben nur sehr schwer zu bewerkstelligen.


    Ob und wenn ja was der Hersteller für eine Garantie auf das Gerät gibt steht auf einem ganz anderen Blatt und hat erstmal mit den reinen § des BGB nichts zu tun.
    Du müsstest eine explizite Garantieerklärung des Herstellers haben in der aufgeführt wird für welche Mängel der Hersteller aufkommen will.


    Ergo:
    Aus der gesetzlichen Gewährleistung ist in dieser Konstellation für Dich leider wenig zu holen, ob Du die angesprochenen Garantieerklärung hast kannst Du nur selber wissen.
    Ich bezweifele aber mal das es bei einem Gerät in dieser Preisklasse etwas derartiges gibt und wenn doch wird da auch sicher nicht sehr viel mit anzufangen sein.


    Gruß
    CH

  • Aber dennoch muß das Gerät doch, zumindestens in den ersten Monaten, fehlerfrei funktionieren. Das die Probleme Qualitätsbedingt sind, ließe sich notfalls ebenfalls beweisen. Wiso sitze ich jetzt so dumm da, wenn das Gerät durch miese Verarbeitung des Fehlers kaputtging und ich nichts dafür kann? Zwar habe ich das Kabel durchtrennt, da gibt es aber keinen Zusammenhang! Es kann doch nicht sein, das ein Pfusch des Herstellers so auf der Hand liegt und ich nichts dagegen tun kann und auf Nachbesserung verzichten muß?!

  • naja, mal im Ernst, was erwartest Du für 49 Euro bei einem Autoradio für Qualität?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    naja, mal im Ernst, was erwartest Du für 49 Euro bei einem Autoradio für Qualität?


    Im Prinzip kann man ja schon erwarten das es funktioniert.


    Aber hier kommt man nun mal mit "Es kann doch nicht sein das..." leider nicht weiter.


    Ich denke man sollte sich darüber im klaren sein, das das Gesetz von seiner grundsätzlichen Ausrichtung her zum Schutz des Verbrauchers gedacht und auch geeignet ist.
    Was es nicht kann, will oder auch überhaupt soll ist, jegliche mögliche Situation/Konstruktion haarklein zu regeln.


    Wenn Du der Meinung bist es lässt sich wirklich (und damit ist tatsächlich "wirklich" gemeint, ein "Das ist doch wohl offensichtlich reicht da nicht) beweisen, dass die Fehler bereits beim Kauf vorlagen und nichts mit der Veränderung am Kabel zu tun haben, ok dann hast Du zwar etwas arbeit aber kein größeres Problem.


    Anderfalls würde ich empfehlen:
    Buch es als Erfahrung aus und ärgere Dich nicht zu sehr darüber.
    Auch wenn es viele nur ungern hören:
    Dem Verkäufer/Hersteller kann nun auch nicht einfach alles zugemutet werden, irgendwo muss auch für die eine Grenze sein, sonst würde eh keiner mehr was verkaufen wenn jedesmal die Gefahr besteht dadurch seine wirtschaftliche Existenz aufs Spiel zu setzen.
    Du hast jetzt dummerweise einen Fall erwischt, bei dem diese Grenze überschritten war und selbst wenn es nicht gerade die feine englische Art des Herstellers hier die Grenze offensichtlich zu Deinen Ungunsten auszunutzen
    aber so dramatisch wie als hätte Dich der Hersteller hier bewußt über den Tisch gezogen ist es dann ja doch nicht oder?


    Gruß
    CH

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