nur löst sich Frontplatte nicht durch Abschneiden des Steckers. Die anderen 2 Fehler könnten durch einen Kurzschluss schon auftreten.
Brauche Rechtsberatung, mein Garantieanspruch wurde abgelehnt!
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Hi,
Zitatnur löst sich Frontplatte nicht durch Abschneiden des Steckers. Die anderen 2 Fehler könnten durch einen Kurzschluss schon auftreten.
der Garantieanspruch ist aber verloren gegangen durch das Abschneiden des Steckers.;) Somit könnte man die Reparatur nur kostenpflichtig durchführen, was aber bei diesem Radio in keinem Verhältnis steht. Daher die Rücksendung des Herstellers.
Und sonst?
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Daher einfach noch mal zu Saturn und sich immer den Vorgesetzten geben lassen notfalls bis zum Filialleiter.
Dabei sehr bestimmt aber immer freundlich bleiben.Sollten die gar nicht einlenken, den netten Hinweis, dass es auch noch andere Elektroläden gibt und Du diesen nicht so schnell wieder aufsuchen wirst.
Alles andere (Anwalt etc.) ist bei einem Kaufpreis von 49€ einfach nur rausgeaschmissene Zeit und Geld!
Gruß
CH -
Hi,
ZitatSollten die gar nicht einlenken, den netten Hinweis, dass es auch noch andere Elektroläden gibt und Du diesen nicht so schnell wieder aufsuchen wirst.
warum soll ein Saturn-Markt für etwas einstehen, was der Hersteller eindeutig ablehnt?:confused: Letztendlich ist es doch ganz eindeutig ein Fehler des Verbrauchers, wenn er die Ware manipuliert. Klar ist es ärgerlich wenn keine Kulanz gewährt wird, aber der Saturn-Markt kann doch nun am wenigsten dafür.
Und dann damit drohen das man diesen Markt nicht mehr aufsucht, nur weil man kein "Recht" bekommen hat...find ich nicht in Ordnung.
Schließlich hat nicht Saturn den Stecker abgeschnitten!Aber ok...jeder anders.:)
Und sonst?
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Es interessieren in diesem Fall weder irgendwelche Garantiebedingungen des Herstellers, noch irgendwelche AGB`s von Saturn.
Der Gewährleistungsanspruch aus einem Kaufvertrag ist gesetzlich geregelt und kann daher nicht wirksam eingeschränkt werden.Dumm ist nur, dass es sich für einen Betrag von 49 € nicht lohnt, Rechtsbeistand zu suchen. Auf jeden Fall würde ich bei Saturn mit Nachdruck auf Tausch oder Rückgabe des Geldes pochen.
Und nochmal: Du hast einen Kaufvertrag mit Saturn und nicht mit dem Hersteller. Ob und was dieser ablehnt ist völlig unerheblich. Selbstverständlich muss Saturn für Fehler der von ihnen verkauften Produkte einstehen.
Gruß,
Martin -
Hallo,
ZitatDu hast einen Kaufvertrag mit Saturn und nicht mit dem Hersteller.
Richtig!
ZitatOb und was dieser ablehnt ist völlig unerheblich.
Nein! Denn wenn ein Produkt Fehler behaftet ist, gebe ich es selbstverständlich zum Verkäufer (Saturn) zurück, bzw. bemängel es dort.
Dort wird es dann entweder getauscht, oder repariert. Wo holt sich der Verkäufer die getauschte Ware zurück, oder läßt sich die defekte gutschreiben?
Richtig, .. von dem Hersteller, bzw seinem Lieferanten! Wenn dieser aber auf Grund einer Fremdeinwirkung die Garantie verweigert, würde der Verkäufer auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben. Somit kann Saturn eine Rückgabe des Geldes oder einen Austausch verweigern. Wenn Du jetzt der Händler wärst, würdest Du das Geld zurück erstatten?ZitatSelbstverständlich muss Saturn für Fehler der von ihnen verkauften Produkte einstehen.
Gebe ich Dir 100%ig recht. Aber nur dann, wenn mit dem Produkt nach den Garantiebestimmungen verfahren wurde. (Blöder Satz, gebe ich zu).
In einigen Bedienungsanleitungen von elektrischen Produkten steht dies auch eindeutig so drin, ..Verlust der Garantie bei Veränderung, Fremdeingriff, Feuchtigkeitschäden, usw. (Ob in diesem Fall so etwas drin stand weiß ich nicht)
In diesem Fall ist es also eine reine Kulanzfrage des Saturn-Marktes, ob sie dieses Gerät tauschen oder das Geld erstatten.So sehe ich die Sache.
Gruß
Und sonst? -
Die Garantiebestimmungen, die du so oft erwähnst sind absolut unerheblich.
Ebenso unerheblich ist, was der Hersteller aufgrund welcher Tatsachen verweigert.Im Moment interessiert nur das Verhältnis Saturn <-> Kunde.
Wir befinden uns, wenn ich mich richtig erinnere noch im Zeitraum
Kauf - heute < 6 Monate, also gilt noch die Beweislastumkehr, damit muß der Händler nachweisen, dass der Mangel am Gerät nicht von Anfang an vorlag. Diesen Nachweis kann er natürlich mit Hilfe des Herstellers führen.
Allerdings gebe ich zu bedenke, dass
1. eine Frontblende sicher nicht durch ein abgeschnittenes Kabel beschädigt wird,
2. der Hersteller pauschal jeden Anspruch aufgrund des abgeschnittenen Kabels verweigert.Einen Nachweis sehe ich in dieser Ablehnung noch nicht.
Allenfalls einen netten Versuch, alle Ansprüche des Kunden problemlos abzuschmettern.Auch das Verhältnis Saturn <-> Hersteller regelt sich nicht nach irgendwelchen Garantiebedingungen, sondern nach den Regreßvorschriften des Gewährleistungsrechts, HGB usw. Auch hier hilft uns die Garantie des Herstellers keinen Schritt weiter.
Und wenn du immer auf die Garantiebedingungen aus der Anleitung hinweist, verkennst du den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Garantie ist eine witgehend ungeregelte freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, Gewährleistung wird ausschließlich im Gesetz geregelt.
Die Gewährleistung kann nicht eingeschränkt werden und das muß sie auch nicht, da ein Fremdverschulden auch nach den gesetzlichen Regelungen nicht unter die Gewährleistung gerechnet wird.Vielleicht lässt sich der Hersteller bei Gelegenheit noch zu einer etwas genaueren Beweisführung herab, wie etwa "Die Frontverkleidung wird nur durch den Gegenzug des Steckers am Gerät festgehalten ".
Gruß
Chris -
Trotzdem gab es einen Eingriff in das Gerät. Daher ist es unerheblich was für ein Fehler eigentlich vorliegt und der Hersteller oder auch der Händler kann dann die "Gewährleistung" ablehnen. So einfach ist das. Also kann wie oben erwähnt nur auf die Kulanz des Händlers gehofft werden, Rechtsansprüche bestehen nicht.
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Zitat
Original geschrieben von BigDaddy
Trotzdem gab es einen Eingriff in das Gerät. Daher ist es unerheblich was für ein Fehler eigentlich vorliegt und der Hersteller oder auch der Händler kann dann die "Gewährleistung" ablehnen. So einfach ist das. Also kann wie oben erwähnt nur auf die Kulanz des Händlers gehofft werden, Rechtsansprüche bestehen nicht.Kannst du diesen Schluß auch irgendwie belegen, oder ist das ein Schuß ins Blaue anhand irgendwelcher AGBs?
Unterstellt, es gäbe diesen Eingriff ins Gerät, wäre der Händler immer noch in der Beweispflicht, dass der Mangel nicht von Anfang an vorlag. Wegen einem abgeschnittenen Stecker kann man nicht generell die Gewährleistung ausschließen.
Wenn der Händler nachweisen kann, dass kein Mangel von Anfang an vorlag, kann er, da kein Gewährleistungsfall vorliegt, die Nacherfüllung verweigern, sonst nicht.
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Nun mal sachte.
Also hier werden gerade fröhlich einige Sachen durcheinander geworfen.
Fakt ist:
Der Käufer hat an dem Stecker rumgeschnitten.Damit ist Beweislastumkehrvermutung gem.§476 BGB aufgehoben.
Soll heißen:
Normalerweise muss der Kunde beweisen das ein Fehler von Beginn vorlag.
Ausnahmsweiße wird in §476 diese Regel umgedreht und es wird vermutet das sofern ein Fehler in den ersten 6 Monaten auftritt dieser wohl schon von Beginn an vorlag.
Weiter heißt es jedoch: " es sei denn diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."Durch den abgetrenten Stecker kann es ja z.B. sein, das es beim anschließen zu einem Kurzschluss gekommen ist durch den der Defekt am Powerschalter enstanden ist.
Der Kunde hat deswegen zwar nicht sofort keinerlei Ansprüche mehr aber es muss in diesem Fall dem Händler beweisen, dass der abgeschnittene Stecker mit dem Defekt in keinem Zusammenhang steht.
(Die sich lösende Frontplatte ist hier nicht weiter wichtig, denn selbst wenn diese repariert wird läuft das Gerät ja nicht.)Und da es sehr schwer/teuer und aufwendig ist so etwas zu beweisen habe ich ja bereits geschrieben:
Für 50€ lohnt sich der ganze Ärger nicht.
CH
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