Zuschuss für eigene Wohnung wärend der Schulzeit ?

  • Hallo,


    also ich hab da mal eine frage zwecks Zuschüsse vom Staat. Folgendes:
    Ich mache gerade in Stuttgart-Bad Cannstatt ein Berufskolleg mit FH. Täglich fahre ich mit dem Zug hin und zurück ca. 4 Stunden.
    Nun möchte ich mit 2 anderen Kollegen in eine WG ziehn, direkt in Bad Cannstatt. Wir die Wohnung bezuschusst ? Momentan habe ich keinen Nebenjob und bin 17.


    Vielleicht kann mir ja jemand helfen oder eine Seite posten zu dem Thema :top:

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  • Hallo!
    Normalerweise kannst du ganz normal BaföG beantragen. Wenn du an der FH studierst, müsste es da doch auch ein Studentenwerk oder ähnliches geben. Frag einfach mal nach.


    Gruß
    Mekong

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • Ich Studiere noch nicht, ich mache meine Fachhochschulreife.

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  • Ob und dann inwieweit du Geld bekommst, hängt u.a. vom Einkommen deiner Eltern ab. Wäre nicht schlecht, wenn du zu deinem sozialen Gefüge etwas schreiben könntest!


    Gruß,
    Martin

  • Unter http://www.das-neue-bafoeg.de findest du viele Infos. Schau mal unter "Fragen und Antworten" und "Beispiele". Ich würde an deiner Stelle mal beim


    Amt für Ausbildungsförderung Stuttgart
    0711-2160


    anrufen und dort nachfragen ob du a) da schon richtig bist und dich dann b) ausführlich und individuell beraten lassen.


    Viel Erfolg!


    Edit:
    Hier wirst du wohl richtig sein:


    Studentenwerk Stuttgart
    Anstalt des öffentlichen Rechts
    Amt für Ausbildungsförderung
    Höhenstr. 10
    70736 Fellbach


    Postanschrift
    Postfach 20 29
    70710 Fellbach


    Tel.: 0711 - 957 45 - 09, -17
    Fax: 0711 - 957 45 50
    EMail: bafoeg.sws@t-online.de


    Wichtig! Egal ob du tatsächlich BAföG bekommst oder nicht: Wenn du den Antrag vorsorglich bis Ende Septmeber, also Dienstag, einreichst, sicherst du dir die rückwirkende Zahlung auch für September (Formblatt 1 reicht dafür aus, da musst du im Wesentlichen nur deine Personalien angeben - den Rest kannst du dann auch Anfang Okt. nachreichen).
    Die Antragsformulare findest du auf der BAföG-Website, die kannst du ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben (!) und einfach abschicken. Wenn du den Antrag erst im Oktober stellst und dann später tatsächlich BAföG bekommst, gibt es für September nichts rückwirkend!

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Vielen, vielen Danke Jeeves !! :top:


    Werd ich gleich mal am Montag dannach schauen, einfach klasse !! :)

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