Hallo!
Am 16. September hab ich so um 22:30 Uhr herum ein 13-Minuten-Gespräch geführt, von Talkline D1 (ich) zu Original D1. Das ist zwar noch nicht so spannend, aber der Witz kommt ja noch. Da ich 5 Euro Mindestumsatz im Monat habe, dachte ich mir am 16., ich könnte den ja noch halbwegs ausnutzen, weil mein Rechnungsmonat bis zum einschließlich 16. geht.
Schön und gut, aber auf der folgenden Rechnung sehe ich eine Woche später, dass das Gespräch gar nicht abgerechnet wurde. :flop: Wie ich im Kleingedruckten lesen musste, steht dort zur rechtlichen Absicherung: "In den Gesprächspreisen sind alle G.Einheiten bis zum Abrechnungsstichtag enthalten, soweit sie vom Netzbetreiber erfasst und gemeldet wurden."
Es würde mich keineswegs stören, wenn so ein Gespräch einen Monat später erst auf einer Rechnung auftaucht.
Was ich aber frage ist, ob das Gespräch dann vom Mindestumsatz des nächsten Monats abgezogen wird, und wenn ja, inwiefern ich das tolerieren muss. Immerhin war es ein netzinternes Gespräch, und es war über eine Stunde vor Mitternacht beendet. Ich finde, dass es ein großer Nachteil ist, wenn so etwas nicht im "richtigen" Mindestumsatz eingerechnet wird.
Bei Roaming kann ich das ja noch verstehen, aber bei D1 zu D1? Inwieweit kann ich mich denn dann auf die genaue Abrechnung verlassen, wenn am letzten Tag die Gespräche schon auf den nächsten Monat gesetzt werden? Und "versimsen" kann den MU auch nicht.
Rainer25