Brauche Hilfe bei einer schwierigen Entscheidung zwischen Herz und Verstand

  • Die Ware bleibt doch bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers / Steinmetzes oder sonst was.


    Wenn nicht gezahlt wird und mehrfach gemahnt wird, hat er halt von seinem Eigentumsrecht gebrauch gemacht. Zwar etwas pietätlos aber er hats eben gemacht.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Im vorliegenden Falle war er aber, wie wir inzw. wissen, nicht im Recht, da er seinem Kunden nicht wirksam eine Zahlungsfrist gesetzt hat.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • So einen Diebstahl meldet man doch normalerweise der Polizei, die ja auch bis drei zählen kann. Will sagen: Der Fall hätte eigentlich innerhalb von Minuten gelöst sein müssen.


    Gruß Stecher

    Stimmts oder hab' ich recht?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!