Mietrecht: Strittige Formulierung im Mietvertrag

  • Zitat

    Original geschrieben von zatrix
    Vielen Dank euch allen!!! :top: :top:
    Dann muss ich also nicht renovieren! Das ist echt super! Da spare ich mir viel Geld und Zeit!


    Ausser die Hütte ist total "verwohnt"!


    ciao

    Nix..............

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert uebernommen wurde macht überhaupt keinen Unterschied bei der Frage, wie bei Auszug zu verfahren ist! Häufiger Irrglaube!


    Das meinte ich ja auch nicht.
    Es ging mehr darum was den zwischenmenschlich ok wäre.


    Wenn ich ich eine top-renovierte Wohnung einziehe, die entsprechend abnutze und sie renovierungsbedürftig ist wird halt gestrichen. Egal ob da jetzt so eine Doppelklausel im Vertrag steht oder nicht.


    Hat mit der rein rechtlichen Seite nichts zu tun.


    Gruß
    CH


  • Das sehe ich im Prinzip genauso. Aber offenbar ist das nicht für jeden selbstverständlich. Wenn Du die Wohnung frisch gestrichen übernommen hast, wäre es mehr als anständig, wenn Du die Wohnung auch anständig hinterlässt, vor allem wenn schon Flecken auf der Tapete sind. Ich find Fle cken auf der Tapete nicht unbedingt "normal":rolleyes:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.



  • Hallo,


    ich bin da etwas anderer Ansicht, da ich auch einmal in eine so "gestrichene" Wohnung gezogen bin. :flop:


    Erfahrungsgemäß wird das mit dem Streichen nach dem Auszug nicht sehr ernst genommen- irgendwie muß da möglichst billig weiße Farbe an die Wand. (irgendwie auch menschlich verständlich, da man sich ja auf die neue Wohnung konzentriert)


    Und so sieht es sehr oft auch aus.
    Ab der 5. oder 6. Farbschicht löst sich dann auch meist die Tapete mit, weil der Leim die Last nicht mehr tragen kann.


    Abgesehen davon, dass heute viele Leute einfach keine krankenhausweißen Wände haben wollen und dann noch einmal drüberstreichen.


    Dreck in der Wohnung sollte natürlich nicht sein, d.h. Teppichboden reinigen ist schon gerechtfertigt (obwohl das von vielen Nachmietern aus hygienischen Gründen auch noch 'mal gemacht wird.
    Klar läßt sich eine frisch geweißte Wohnung besser vermieten, aber eigentlich ist es blöd und verursacht oft doppelte Arbeit und Kosten.


    E.F.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn ich ich eine top-renovierte Wohnung einziehe...


    Ich zitiere mich hier mal selbst...


    Das "top-renovier" impliziert ja das es eben nicht nur Farbe an die Wand geklascht ist...


    CH

  • Wenn ich euch so schreiben sehe.... die Leute, die freiwillig ihre Wohnung bei Auszug renovieren, obowlh sie es nicht müßten liegtn bei vielleich 5% aller Mieter... ;)

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