Hallo!
Danke nochmal für die Infos - besonders an Zappi.
Somit ist zumindest schonmal klar, daß die Aufschlüsselung der Betriebskosten keine "Was-wäre-wenn"-Geschichte ist.
Momentanes Kopfzerbrechen bereitet mir aber mehr und mehr die Fomrulierung "[...] einschließlich der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage". Heißt dies denn explizit, daß das andere Ende der Verteilanlage dann auch aus meine TV-Dose rauskommen muß? Oder könnte es vielmehr heißen "[...] einschließlich der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, an die sich der Mieter gerne gegen zusätzliche Kosten anschließen lassen kann"?
Fragen über Fragen...
Viele Grüße!
J
PS: Das mit der Satellitenschüssel ist wohl keine so gute Idee. Anspruch auf die Genehmigung einer Satellitenanlage seitens des Vermieters hat man nicht, wenn die Möglichkeit eines Kabelanschlußes gegeben ist - es sei denn, man ist Ausländer und möchte durch die Satellitenschüssel sein Informationsbedürfnis nach heimische Nachrichten, Filmen, etc. befriedigen. Dies muß durch das Kabelnetz nachweislich nicht möglich sein. Aber selbst dann kann der Vermieter auf einen fachmännischen Aufbau der Anlage an einem Ort, an dem die Ästethik des Hauses am geringsten gestört wird, bestehen.