Hallo zusammen!
Vor einiger Zeit bin ich in eine Wohnung eingezogen. Bei Einzug bin ich davon ausgegangen, daß ein TV-Kabelanschluß zur Wohungsausstattung gehört. Dem war leider nicht so. Im Mietvertrag steht allerdings bzgl. der Aufschlüsselung der Nebenkosten:
"Neben der Miete werden folgende Betriebskosten [...] umgelegt: [...]
o) die Kosten des Betriebes der Gemeinschaftsantennenanlage einschließlich der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage"
Meiner Meinung nach bedeutet die obige Formulierung, daß in der Wohnung ein Kabelanschluß zur Verfügung stehen müßte. Der Vermieter sieht das anders und sagt, damit sei nur die prinzipielle Möglichkeit gemeint, einen Kabelanschluß legen zu lassen.
Vielleicht kennt sich jemand von Euch in Sachen Mietrecht und Mietverträge besser aus als ich und kann mich aufklären, was genau die obige Formulierung bedeutet.
Viele Grüße!
J