ZitatOriginal geschrieben von Foxy
Privatpersonen brauchen Ihre Rechnungen grundsätzlich nicht aufbewahren. Allerdings kann dies natürlich - wie hier auch - zu Problemen führen. Daher sind drei Jahre eine vertretvare Zeit, da Ansprüche aus Rechnungen nach zwei Jahren verjähren.
mfg
Foxy
Ist das so? Ich hab grad eine Mahnung von Arcir gekriegt, über eine Call by Call - Rechnung von 2001, die angeblich icht bezahlt wurde. Was ich nicht glaube, aber auch nicht nachvollziehen kann. Was kann ich machen? Ist die rechtliche Lage so eindeutig?
Und selbst wenn, können die mich für ihre Vorwahl sprerren?
Danke Euch schon mal
windsandsterne