Mahnung nach zwei Jahren von der 01024-GmbH

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Privatpersonen brauchen Ihre Rechnungen grundsätzlich nicht aufbewahren. Allerdings kann dies natürlich - wie hier auch - zu Problemen führen. Daher sind drei Jahre eine vertretvare Zeit, da Ansprüche aus Rechnungen nach zwei Jahren verjähren.


    mfg
    Foxy


    Ist das so? Ich hab grad eine Mahnung von Arcir gekriegt, über eine Call by Call - Rechnung von 2001, die angeblich icht bezahlt wurde. Was ich nicht glaube, aber auch nicht nachvollziehen kann. Was kann ich machen? Ist die rechtliche Lage so eindeutig?


    Und selbst wenn, können die mich für ihre Vorwahl sprerren?


    Danke Euch schon mal
    windsandsterne

    Vertrauensliste Teil V #1, Teil IV #2, #3, #4, Teil III #5, Teil I (die ganz alte - mit Strg+F nach windsandsterne suchen) #6 - und die vielen, die sich nicht eintragen.

  • Alle noch nicht beglichenen Forderungen aus dem Jahre 2001 sind leider am 31.12.2003 verjährt. In dem Fall hat Arcor wohl Pech gehabt. Aber versuchen kann man es ja. :)
    Entweder reagierst du erstmal gar nicht oder schickst denen ein Fax, in dem du auf die Verjährung hinweist.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Verjähren die Forderungen nicht nach 3 Jahren ab Beginn des dem Forderungsursprung folgendenen Jahresbeginn?
    Die Forderung von 2001 ist damit tatsächlich verjährt, allerdings erst nach dem 31.12.2004!


    Genau aus DEM Grund sollte JEDER seine Rechnungen bis zum Ende der Verjährungsfrist aufheben!
    Das heißt dass alle Rechnungen aus 2002 noch nicht verjährt sind und damit noch angefochten werden können.


    Das die Telekom tatsächlich nur die eigenen Leistungen anmahnt kann ich bestätigen! Aufgrund so mancher Differenzen geben nicht alle freiwillig die Einzugsermächtigung.
    Leider weist die Telekom überhaupt nicht darauf hin, dass in der Mahnung die Forderungen der Drittanbieter nicht enthalten sind und ab dem Zeitpunkt nicht mehr von der Telekom angemahnt werden. Das einzige was gleich genannt wird ist die Berechnung der Mahngebühr mit der nächsten Rechnung ...

  • Zitat

    Original geschrieben von jungmario
    Verjähren die Forderungen nicht nach 3 Jahren ab Beginn des dem Forderungsursprung folgendenen Jahresbeginn?

    Stimmt. Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 gilt für die Verjährung eine Frist von 3 Jahren. Dies gilt allerdings nur für Verträge nach dem 01.01.2002 bzw. 01.01.2003 bei Dauerschuldverhältnissen.


    Zitat

    Die Forderung von 2001 ist damit tatsächlich verjährt, allerdings erst nach dem 31.12.2004!

    Da 2001 vor dem 01.01.2002 war ;) , sind die Ansprüche bereits am 31.12.2003 verjährt.


    Zitat

    Genau aus DEM Grund sollte JEDER seine Rechnungen bis zum Ende der Verjährungsfrist aufheben!

    Dem kann ich nur zustimmen.


    Zitat

    Das heißt dass alle Rechnungen aus 2002 noch nicht verjährt sind und damit noch angefochten werden können.

    Richtig, sie verjähren erst am 31.12.2005.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • 01024 Mahnung


    Tja, wie sich die Fälle doch immer wieder gleichen.


    Genau das gleiche versucht die Telekom auch bei mir über ihr ehemaliges Tochterunternehemen Tele 2 , die jetzt offensichtlich Callax [01077]
    heißen.


    Bin schon seit ca. 1/12 Jahren kein Kunde der deutschen Telekom Ag mehr.
    Meine Telefonrechnungen von der Telekom werde ich wohl trotzdem
    auch noch ein Weilchen
    länger aufbewahren, sicher ist sicher!


    Um Dir aber zu helfen:



    es gibt ein Urteil nachdem die Telekom keine unberechtigten Forderungen
    einfach mal ebenso, nach dem Motto, "Vielleicht zahlt ja jemand, wenn wir ordentlich
    Druck ausüben" , stellen darf und anschließend, wenn der Belästigte/Geschädigte das Unternehemen verklagt,
    auch nicht die volle Erstattung der Kosten (ReA/Gericht) abweisen darf.



    Prima! Aber bitte nicht ohne Beweise!


    Und meistens sind die Fordeungen so alt ( wie zb. auch in Deinem Fall ),
    das der Ex_Kunde oder Kunde keine Belege mehr besitzt ( so ein Zufall !?).:mad:



    Ich kann nur sagen, so habe ich es angefangen ( Dank meiner aufbewahrten
    Kontoauszüge, kann ich alles beweisen. ).


    Mein Rechtsanwalt hat diese Briefe geschrieben :*


    Briefe:


    *sind veröffentlicht unter


    www.verinet-ev.de




    Urteil: www.fnweb.de





    Du solltest am besten nochmal genau überlegen, wie Du nachweisen kannst,
    dass keine offenen Forderungen von irgendwelchen Service-Leistern bestehen
    können.


    Was ist mit Deinen Kontoauszügen aus dieser Zeit, oder hast Du immer bar eingezahlt?


    Kann Deine Bank Dir vielleicht noch Auszüge von damals beschaffen?


    Hast Du schon bei der Telekom nach dem eventuellen Vorhandensein dieser alten
    Abrechnungen gefragt?


    kundenservice-sonderteam-vs@t-online.de


    Hast Du die Mahnungen per Einschreiben bekommen?


    Innerhalb 14 Tage nach Erhalt einer Mahnung kann man dieser noch widersprechen; aber bitte nur mit Einschreiben und Rückschein,
    und den dann gut aufbewahren!
    Vergeht diese Frist ohne, dass Du widersprochen hast wird die Forderung
    automatisch rechtsgültig,
    ob sie auch ursprünglich berechtigt war, interessiert dann leider nicht mehr.


    Sollte die Frist schon vergangen sein, rettet nur noch eine beweisbare Begründung,
    etwa der Erhalt der Mahnung in Deiner Abwesenheit ( z.B. Urlaub, Krankheit ectr.).


    Warst Du schon bei der Verbraucherzentrale?
    Dort kannst Du einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren
    (Kostet glaub' ich 18,00.- Euros für die erste Beratung
    und für alle weiteren beratungen in der gleichen Sache jeweils 6,00.-Euros)!


    hier geht es zur verbraucherzentrale in Deiner nähe:



    vbz-nrw.de




    Die Telekom schreibt auf den Abrechnungen einen Vermerk,
    wenn sie einen Service-Anbieter die Rechnung nicht beglichen haben.
    Das kommt vor, wenn Du der Telekom irgendwann mal den Rechnungsbetrag gekürzt oder sogar gar nicht bezahlt hast; ob zu recht oder nicht spielt dabei keine Rolle.


    Aber wahrscheinlich ist es einfach so, dass Du gar keine offenen Rechnungsbeträge zu begleichen hast,
    und Du , genau wie wir,
    einfach ein weiters Opfer dieser anscheinend äußerst lukrativen
    Methode der deutschen Telekom Ag und deren Tochterunternehmen sowie
    deren ReAnwälte Seiler und Kollegen, Heidelberg,
    bist.


    Telekomgeschädigte vereinigt Euch! :top:

  • hallo@all!


    ich hatte vor ca. einem jahr auch so einen fall mit 01024 und forderungen aus 2001.


    habe dann erst mal eine aufschlüsselung der forderungen verlangt (einzelverbindungsnachweis) und immer schön betont, dass ich berechtigte forderungen natürlich umgehend erfüllen werde. als sie dann antworteten, dass die nachweise 80 tage nach rechnungsversand vernichtet werden (was ich ja schon wußte, sonst würden sie sich imho strafbar machen) und sie daher keinen einzelverbindungsnachweis mehr hättem, schrieb ich daraufhin zurück, dass die sache sich aufgrund einer nicht nachgewiesenen und somit unberechtigten forderung wohl erledigt hätte. gehört habe ich von denen nie wieder was....


    im übrigen ist es fast besser, wenn man wartet bis die forderungen an ein inkasso büro verkauft wurden. diese haben meistens mehr rechtsverstand und sehen nach einem (unberechtigten) versuch und der entsprechenden antwort von einer weiteren verfolgung ab...


    so long&greetz


    JohnnyT

  • Re: 01024 Mahnung


    Herzlich willkommen im Forum, agrio.


    Zitat

    Original geschrieben von agrio
    Genau das gleiche versucht die Telekom auch bei mir über ihr ehemaliges Tochterunternehemen Tele 2 , die jetzt offensichtlich Callax [01077]
    heißen.

    Sorry, aber Tele2 hat genauso wenig mit der Telekom AG bzw. T-Com zu tun wie Callax.


    Du meinst hier keine Mahnung, sondern einen Mahnbescheid.


    Hier muss ich die Deutsche Telekom AG mal in Schutz nehmen. Wenn du Mahnungen von Callax oder Tele2 bekommst, hat das nichts mit der Deutschen Telekom AG zu tun. Es handelt sich hierbei jeweils um ganz unterschiedliche Unternehmen, die keine Beteiligungen untereinander haben.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

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