Mahnung nach zwei Jahren von der 01024-GmbH

  • Zitat

    Original geschrieben von vesat
    Also ich bin mir da zu 99.9 % sicher, dass CbC Anbieter sowohl Ihre Leistungen als auch Ihre Mahnungen über die Deutsche T. abwickeln.


    Den Artikel, den ich verlinkt habe, hasst du dir nicht durchgelesen, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von blutswente
    Ich kenne die Rechtslage nicht in allen Details, aber ich meine, es gäbe eine Bestimmung, daß Netzbetreiber die CDRs (call data records) nur 80 Tage speichern dürfte und danach löschen muss.


    Die 80-Tage-Regelung gilt erst ab dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Habe den nun erstmal folgende Email geschrieben, da ich es nicht einsehe über deren Hotline noch mehr Geld für diesen Laden auszugeben.


    ------------------------
    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,


    mit Bezug auf Ihre Mahnung vom 15.09.2003, indem Sie offen stehende Beträge in Höhe von 20,17 € einfordern, bitte ich Sie mir einen Einzelverbindungsnachweis über die angeblich angefallenen Telekommunikationsgebühren auszuhändigen. Dieses Recht steht mir laut Kundenschutzverordnung zu. Da es sich bei Ihren Forderungen um Beträge aus den Monaten:


    November 2001
    Dezember 2001
    April 2002
    Mai 2002
    Juni 2002


    handelt, kann ich leider nicht mehr nachvollziehen, inwieweit Gebühren angefallen sind, bzw. ob diese Forderungen nicht schon lange beglichen wurden. Von meiner Seite her, ist eine Nachforschung nicht mehr möglich. Daher schicken Sie mir bitte eine Aufschlüsselung der Forderungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Bis zur Klärung der Sachlage, werden die ausstehenden Forderungen nicht beglichen.


    MfG etc.
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    Hoffe jetzt mal was von denen zu hören. Scheine aber tatsächlich nicht der einzige zu sein. Bei Teltarif.de häufen sich die Beschwerden über 01024 und deren Mahnverfahren.


    bis dann


    Stefan


    P.S.: Danke für die netten Beiträge


    [EDIT: Neue Nachrichten von 01024] Habe soeben von denen folgende Email zurückbekommen:


    ------------------------
    Sehr geehrter Kunde,
    vielen Dank für Ihre E-Mail.
    Fehler koennen jedem passieren – auch uns. Doch unsere Erfahrung zeigt, dass nur ein sehr geringer Teil der ausgesandten Mahnungen tatsaechliche Fehler aufweist. Dennoch reagiert ein Großteil unserer Kunden, die eine berechtigte Mahnung erhalten, zunaechst mit einer Beschwerde.
    Helfen Sie uns, unsere Service-Kosten und damit unsere Tarife so niedrig wie moeglich zu halten:
    Ob Ihre Mahnung berechtigt ist oder nicht, laesst sich in den meisten Faellen mit geringen Aufwand von Ihnen selbst klaeren . Im Anschluss fuehren wir moegliche Erklaerungen an, die Sie hierbei unterstuetzen. Sollten Sie nach Pruefung der Punkte noch immer der Ansicht sein, dass Sie eine unberechtigte Mahnung erhalten haben, werden wir Ihnen selbstverstaendlich gerne weiterhelfen. Eine spezielle Service-Adresse finden Sie am Ende dieser E-Mail.


    Bei den geforderten Betraegen handelt es sich um Leistungen, die Sie über das Netz der 01024 Telefondienste GmbH (PreSelection und Call by Call Verbindungen, Internetverbindungen zu freenet.de) in Anspruch genommen haben.


    1) Wenn Sie Ihre Rechnungen ueber die Deutsche Telekom AG erhalten, beachten Sie bitte folgendes:


    Die Mahnungen der Deutschen Telekom AG beruecksichtigen grundsaetzlich nur Betraege oder Leistungen der Deutschen Telekom AG. Forderungen der 01024 Telefondienste GmbH / freenet.de werden in die Mahnungen der Deutschen Telekom AG nicht mit einbezogen. Im Fall eines Zahlungsverzuges werden diese direkt aus unserem Haus angemahnt.


    - Auf der Mahnungsrueckseite folgende Informationen unter dem Punkt „Anmerkung“: Ihre 10-stellige Buchungskontonummer und die 10-stellige Rechnungsnummer der Deutschen Telekom AG


    - Ihre Zahlung an die Deutsche Telekom AG und deren Weiterleitung an die 01024 Telefondienste GmbH koennen wir nicht nachvollziehen, da die Deutsche Telekom AG keine Auskuenfte über Zahlungen ihrer Kunden an Dritte erteilt.
    Daher bitten wir Sie die Ueberweisung an die Deutsche Telekom AG dahingehend zu pruefen, ob in dem Ueberweisungsbetrag auch Forderung der 01024 Telefondienste GmbH / freenet.de enthalten sind. Eine Pruefung ist anhand der jeweiligen Rechnung der Deutschen Telekom AG für Sie moeglich.


    - Entsprechende Kopien zu den angemahnten Rechnungen erhalten Sie weiterhin über Ihre zustaendige Niederlassung der Deutschen Telekom AG.


    -Sollte Sie nach eingehender Pruefung Ihrer Unterlagen die Zahlung der Forderungen für 01019 Telefondienste GmbH / freenet.de feststellen, haben Sie die Moeglichkeit uns Kopien der entsprechenden Ueberweisungsbelege bzw. Kontoauszuege, sowie die jeweilige Rechnungskopie der Deutschen Telekom AG zuzusenden.


    - Sollte Sie nach eingehender Pruefung Ihrer Unterlagen die Zahlung der Forderungen fuer 01024 Telefondienste GmbH / freenet.de feststellen, haben Sie die Moeglichkeit uns Kopien der entsprechenden Ueberweisungsbelege bzw. Kontoauszuege zuzusenden.


    Gibt es nach selbstaendiger Pruefung Ihrer Unterlagen weiterhin offene Fragen, werden wir Ihnen diese unter mahnung01024-st03@freenet-ag.de beantworten.


    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter den unten genannten Servicenummern gern zur Verfuegung.


    01024 Telefondienste GmbH
    -- Rechnungs-Team-Festnetz --
    Postfach 2120
    24020 Kiel
    ------------------------


    Super geil von denen, vor allem die Stelle mit dem "geringen Aufwand". Ich hab ja auch nichts besseres zu tun, als Papier zu sammeln. Wie lange muss ich eigentlich Rechnungen aufbewahren ? Mein Leben lang, damit ich immer nachweisen kann, dass ich überwiesen habe ? Hoffentlich kommt demnächst nicht noch der Eismann an, bei dem ich vor 10 Jahren mal ein Eis gekauft habe und verlangt von mir den Nachweis, dass ich das Eis auch wirklich bezahlt habe. So ein Schwachsinn, Abzocke hoch drei. Das sich da noch nicht der Verbraucherschutz eingeschaltet hat.


    Stefan

    Wer sich alles leisten kann, kann sich noch lange nicht alles erlauben.

  • Vorweg: Sorry für das Doppelposting aber ich habe neue Informationen und wollte meinen letzten Beitrag nicht noch verlängern:)


    Habe soeben mit 01024 telefoniert, die mir sagten, dass ich die Mahnung zahlen muss (was ein Wunder ;) ). Wenn ich nicht bereit bin zu zahlen, muss ich nachweisen, dass ich die Rechnungen der Telekom (mit den Forderungen von 01024) überwiesen habe.


    Ein Anruf bei der Telekom brachte mir folgendes:


    Rechnungen der letzten 6 Monate: kein Problem
    Rechnungen der letzten drei Jahre: nur gegen Gebühr (keine Ahnung wieviel).


    Nun meine Frage: Bin ich eigentlich in der Beweislast, oder ist es die 01024 GmbH. Sprich wer muss nachweisen, dass ich nicht, bzw. dass ich gezahlt habe und wer muss für die Nachforschung zahlen ?


    Habe nun keine Lust mich wegen 20 € so weit aus dem Fenster zu lehnen.


    Die Dame am Telefon hat auf jedenfall schonmal das Mahnverfahren für einen Monat ausgesetzt, damit ich mich darum kümmern kann.


    So long
    Stefan

    Wer sich alles leisten kann, kann sich noch lange nicht alles erlauben.

  • Ich weiß nicht, was die überhaupt wollen. Die rechnen über die normale Telekom-Rechnung ab. Die meisten Telekom Kunden haben Lastschriftverfahren; d.h. wenn 01024 angeblich kein Geld von Dir bekommen hat, müßtest Du explizit eine oder mehrere Telekomrechnung(en) gesperrt haben und von Hand eine Überweisung angestoßen haben, bei der Du den 01024-Anteil weggelassen hast. :confused:
    So etwas macht man nur, wenn man Probleme mit Dialern hatte.


    Ich glaube, 01024 führt da eine großangelegte Verarschung durch.


    Wenn die denken, sie hätten von irgendwelchen Kunden, bei denen die Abrechnung im Lastschriftverfahren läuft kein Geld erhalten, dann wäre das Problem bei 01024 (oder evtl. auch bei der Telekom), aber niemals beim Kunden zu suchen.


    Wie gesagt: das ist ein Chaotenhaufen. Wer des öfteren 3-4 Monate später auf der Telekom-Rechnung abrechnet (wie bei mir), der macht auf mich keinen seriösen Eindruck.

  • Merlin


    Doch hab ich.
    Ich wollte damit nur sagen, dass von rechtlicher Seite her, die Firma gar nicht Mahnen DARF !!!
    Sie könnte wiederrum eine Drittfirma beauftragen (z.b. Inkassobüro oder sonstiges) aber selbst darf Sie es nicht.

    Service-Anfragen telefonisch oder per Mail! Mail: service @ 24mobile .de
    24service GmbH | Hallerstraße 76 | 20146 Hamburg | Tel.: 040-605900315 Fax: 040-605900349
    HRB 107628 Amtsgericht Hamburg | Geschäftsführer: Thorsten Piontek | UST-ID: DE263358814

  • Zitat

    Wie lange muss ich eigentlich Rechnungen aufbewahren


    Mein Steuerberater meinte, dass ich meine Rechnungen 3 Jahre aufbewahren muss.

  • Privatpersonen brauchen Ihre Rechnungen grundsätzlich nicht aufbewahren. Allerdings kann dies natürlich - wie hier auch - zu Problemen führen. Daher sind drei Jahre eine vertretvare Zeit, da Ansprüche aus Rechnungen nach zwei Jahren verjähren.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Okay Leute...


    Habe nun die 20 € überwiesen, da ich keine Lust darauf hatte, dass aus den 20 € noch mehr werden (Telefongebühren für Hotline, etc.). Ist einfach zuviel Stress für sowenig Geld. :rolleyes:


    Trotzdem Danke für die netten Beiträge. Werde ab jetzt einfach auf CbC verzichten und meine Rechnungen nunmehr im Keller archivieren. :D


    Bis dann
    Stefan

    Wer sich alles leisten kann, kann sich noch lange nicht alles erlauben.

  • Zitat

    Original geschrieben von vesat
      Merlin


    Doch hab ich.
    Ich wollte damit nur sagen, dass von rechtlicher Seite her, die Firma gar nicht Mahnen DARF !!!
    Sie könnte wiederrum eine Drittfirma beauftragen (z.b. Inkassobüro oder sonstiges) aber selbst darf Sie es nicht.


    Ich halte diese Verfahrenweise, die bei der Telekom ja leider Standard ist, für sehr bedenklich.


    Der CbC-Anbieter tritt seine Forderung an die Deutsche Telekom ab. Diese berechnet die Forderung dem Endkunden.


    Wenn dieser jetzt per Rechnung zahlt und den Zahlungstermin versäumt, bekommt er von der Telekom eine Mahnung, der Betrag ist aber um die Forderung des CbC-Anbieters kommentarlos gekürzt.


    Der Kunde geht also davon aus, dass sein negativer Saldo bei der Deutschen Telekom sich auf die in der Mahnung genannte Summe bezieht und überweist den Betrag.


    Monate später bekommt er dann eine Mahnung von CbC-Anbieter und evtl. fallen nochmal Gebühren für die Mahnung oder Adressfeststellung an.


    Derzeit sieht es ja z.B. so aus.


    Telekom berechnet 80 EUR eigene Leistungen und 20 EUR CbC: 100 EUR
    Der Kunde soll bis zum 15.08. zahlen.
    Am 22.08. erhält der Kunde eine Mahnung über 80 EUR und überweist den Betrag.
    20 EUR sind noch offen.


    Wenn jetzt der CbC-Anbieter eine Mahnung schickt heißt das ja noch lange nicht, dass die noch offenen 20 EUR bei der deutschen Telekom nicht auch noch von denen verlangt werden könnten. Zumindest hat der Kunde der ursprünglichen Telekom-Rechnung ja nicht widersprochen.


    OK, es gibt zwar Regulierungsvorschriften, aber a) wer kennt die schon und b) vorrangig zählt doch BGB, oder nicht?
    Soweit ich weiß müssen besondere AGB, sofern diese Gültigkeit haben sollen, dem Kunden zugeschickt werden, IMHO reicht es noch nicht einmal aus, darauf hinzuweisen, dass man die AGB bestellen kann.
    Mir hat aber kein CbC-Anbieter einen Abdruck der Regulierungsvorschriften geschickt und auch AGB dieser Anbieter habe ich nicht erhalten.


    Bei einem CbC-Anbieter, der ohne vorherige Anmeldung einen Anruf durchstellt kann ich als Kunde doch davon ausgehen, dass die deutsche Telekom abrechnet und Vertragspartner ist, außer ich werde per Ansage darauf hingewiesen.


    Meiner Meinung nach müsste die Telekom deutlich auf jede Rechnung schreiben, dass alle Forderungen für Dritte bis zum xx.xx.xxxx beglichen sein müssen oder ansonsten wieder an den entsprechenden Dritten zur Beitreibung weitergereicht werden. Mit der Mahnung, spätestens jedoch mit der nächsten Rechnung muss dann dieser Betrag wieder ausgebucht werden. Ansonsten führt das doch zu einem kompletten Durcheinannder, weil gar nicht mehr nachvollziehbar ist, ob der Kunde nach der Mahnung den gemahnten Betrag oder den Rechnungsbetrag überweist und was dann mit dem Anteil der Drittanbieter geschieht.


    Korrekt wäre:


    Telekom berechnet 100 EUR (80 eigene, 20 CbC).
    Stichtag für den Geldeingang ist der 15.08.
    Die Telekom bucht am 15.08. intern die Forderung des CbC-Anbieters aus dem Saldo heraus.
    Der Kunde überweist am 17.08. 100 EUR, offen sind aber bei der Telekom nur noch 80 EUR.
    => Der Kunde hat für die nächste Rechungsstellung ein Guthaben von 20 EUR.


    Alles andere ist reiner Kuddelmuddel und verursacht unnötigen Verwaltungsaufwand und viel Verwirrung.



    Besonders interessant wird die derzeitige Vorgehensweise bei Kunden, die gewerblich tätig und vorsteuerabzugsberechtigt sind. Weist die Telekom denn bei den CbC-Anteilen die MWSt. aus? Wenn ja, dann muss sie die doch, wenn Sie die Forderung wieder an den CbC-Anbieter zurückggibt und nicht vom Kunden bezahlt bekommt dem Kunden ausbuchen durch ein Storno sonst könnte der ja vom Finanzamt mehr Steuer zurückbekommen, als er der Telekom zusammen mit dem Rechnungsnettobetrag überhaupt gezahlt hat.
    Und wenn die Telekom die Steuern nicht ausweist: Wie bekommt der Kunde ohne zusätzliche Kosten einen Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer vom CbC-Anbieter?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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