Gebrauchtwagen - neues Garantierecht

  • Letztens wurde ja in Deutschland das Garantierecht geändert, glaube auf 2 Jahre !
    Gilt das auch für Gebrauchtwagen ??


    DaSmiley

    Es muß immer Menschen geben,die es falsch machen,damit die,die es richtig machen,wissen das sie es richtig machen !

  • AFAIK ja.
    Allerdings nur bei Gebrauchtwagen, die vom Händler gekauft werden. Bei Verkauf von Privat an Privat kommt es nicht zum Tragen.

  • Soweit ich mich erinnern kann, gilt diese Gewährleitung bei Gebrauchtwagen für ein Jahr. Bei Privatpersonen auch, sofern eine Gewährleitung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen wird.


    Der Stefan...

  • Bei Gebrauchtwagen gilt eine Garantie von einem Jahr. ABER: Kein Händler wird es einsehen, bei einem alten Gebrauchtwagen 1 Jahr Garantie zu geben,- daher werden diese Wagen dann als "Teileträger" gekennzeichnet und haben somit doch keine Garantie.

  • Gewährleistung, nicht Garantie.


    Leider weiss ich keine genauen Zahlen, zu Begin der Gewährleistungszeit ist der Verkäufer in der Beweispflicht, später der Kunde. Ich glaube es lassen sich viele Händler ein Zertifikat von TÜV, KÜS o.ä. anfertigen, dieses unbedingt anfordern!
    Wenn im Kaufvertrag etwas von Schrott- oder Bastlerauto steht besteht keine Gewährleistung.


    Gilt wie gesagt nur von gewerblich zu privat.

  • Die neue Garantie gilt bei gewerblichen Händlern zwei Jahre. Allerdings können diese die Garantie im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzen. Was auch fast immer gemacht wird. Das erste halbe Jahr hat der Händler die Beweispflicht, danach der Kunde.


    Alex

  • Danke für eure Antworten.
    Also bei einem Kauf von einem Autohändler hab ich mindestens mal ein Jahr Garantie - seh ich richtig, oder ?
    Kommt dann halt nochmal auf den Kaufvertrag an, den werd ich dann gut studieren ...


    DaSmiley

    Es muß immer Menschen geben,die es falsch machen,damit die,die es richtig machen,wissen das sie es richtig machen !

  • man sollte Garantiebedingungen immer genau durchlesen, wie ich festgestellt habe... 40 % Eigenbeteiligung auf Materialkosten ab gewisser Laufleistung. Nun gut, wer vorher liest ist klüger, empfehl ich meinen Kunden ja auch immer *grummel*


    Aber die Frage, die sich mir dennoch stellt...falls es hier Auto- und Rechtsexperten gibt: Dichtungsringe im Getriebe fallen lt. erster telefonischer Auskunft meiner Werkstatt nicht unter die Garantie?


    Wortlaut der Garantiebedingungen: "im Umfang enthalten .... Getriebegehäuse und alle Innenteile einschliesslich Drehmomentwandler"...da gehört doch imho dann wohl auch ein Dichtungsring o.ä. zu?


    unter Ausschluß finden sich zwar "Dichtungen und Dichtungsmanschetten". andererseits aber heisst es einen Absatz weiter: "Tritt ein garantiepflichtiger Schaden ein, umfasst die Garantieleistung auch Wellendichtringe, Dichtungen, Dichtungsmanschetten"... ja watt denn nu? Was ist denn nun ein garantiepflichtiger Schaden? Einer, der zwar nicht durch eine kaputte Dichtung verursacht wird, aber wo die Dichtungen mit ausgetauscht werden müssen?


    Nähere Aussage der Werkstatt ist noch unklar, da sie erst das Getriebe auseinandernehmen müssen...aber da wollen sie vorher von mir eine Kostenübernahme zugesagt haben...nur: bin ich jeck? Ohne zu wissen, was dann evtl. auf mich zukommt?


    Watt mach ich denn jetzt? Ich mein, reparieren lassen muss ich den Wagen ja so oder so, ich brauch das Auto (Skoda Octavia Kombi Bj. 2001, gebraucht gekauft am 18.03.05 - Gebrauchtwagengarantie). Bei einer Dichtung zieht ja vermutlich nicht die Gewährleistung oder? *grübel*


    Wenn jemand so einen ähnlichen Fall schonmal hatte oder Ahnung, was hier sinnvoll ist wäre ein entsprechendes Posting schön. Versuche zwar auch schon via ADAC Unterstützung zu bekommen, aber da durchzukommen ist nicht ganz einfach...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Watt mach ich denn jetzt? Ich mein, reparieren lassen muss ich den Wagen ja so oder so, ich brauch das Auto (Skoda Octavia Kombi Bj. 2001, gebraucht gekauft am 18.03.05 - Gebrauchtwagengarantie). Bei einer Dichtung zieht ja vermutlich nicht die Gewährleistung oder? *grübel*




    Wann wurde dir denn der Wagen übergeben? Ich hoffe mal nicht vor dem 11.04.2005? Dann käme dir - sofern du ihn als Verbraucher gekauft hast - nämlich evtl. die Beweiserleichterung des § 476 BGB noch zu gute.


    Sollte er dir schon am 18.03.2005 übergeben worden sein, könnte dich eine Anzeige des Mangels beim Verkäufer bis zum 18.09.2005 "gerettet" haben.


    Allerdings ist ohnehin fraglich, inwieweit die Vermutung des § 476 BGB bei gebrauchten Sachen, also konkret bei deinem als Gebrauchtwagen erworbenen Kfz reicht. Nach der Gesetzesbegründung sei dieses Vermutung bei gebrauchten Sachen per se mit der Art der Sache unvereinbar.
    Die Vereinbarkeit wird allerdings gesetzlich vermutet, so dass der Unternehmer eine Unvereinbarkeit darlegen und ggf. beweisen müsste.



    Unabhängig von der Anwendbarkeit des § 476 BGB steht dir aber mindestens bis zum 18.03.2006 "Gewährleistung" zu. Das Problem dabei ist, dass du nachweisen musst, dass schon ein mangelhafter Dichtring vor Übergabe an dich vorhanden war, bzw. ein noch nicht eingetretener Mangel in diesem bereits angelegt gewesen ist. Regelmäßig gelingt dir das ohne sachverständigen Gutachter nicht, was im Falle eines Prozessverlusts natürlich enorme Zusatkosten bedeuten kann.


    Eine Ausnahme wäre davon zu machen, wenn z.B. bekannt ist, dass sämtliche Skoda Oktavia Bj. 2001 in 2005 Probleme mit den Getriebedichtringen bekommen haben (=Serienfehler).


    Hinsichtlich der Garantie bist du selbst schuld. Enstsprechende Klauseln wurden dir sicherlich vorgelegt und du hast ihnen zugestimmt? Ich hoffe nur, dass du für die lausige Zusatzgarantie nichts bezahlt hast?



    EDIT: In der garantie wird folgendes gemeint sein: Rostest dir z.B. eine Antriebswelle wegen einer löchrigen Gummimanschette durch, musst du - wegen des Ausschlussles der Garantie für Gummiverschleißteile - den Schaden selbst bezahlen.


    Bricht allerdings die Antriebswelle einfach so durch, dann werden dir beim Austausch der Welle i.R.d. Garantie auch die Gummimnanschetten ersetzt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Einer, der zwar nicht durch eine kaputte Dichtung verursacht wird, aber wo die Dichtungen mit ausgetauscht werden müssen?


    So ist es. Die Dichtringe selber sind von der Garantie nicht eingeschlossen, sie gelten wie z.B. Bremsbelege oder eine Kupplung als Verschleißteil.
    Es ist nun einmal nicht vorhersehbar, wie lange solche Dinge halten zumal es auch immer sehr stark auf die Art der Nutzung ankommt auf die der Händler aber keinen Einfluss hat. Es reicht z.T. schon wenn das Auto mal 2-3 Nächte auf offener Straße stand und Frost abbekommen hat um die Lebenserwartung der Dichtungen entsprechend zu reduzieren.


    Des Weiteren müssen bei jeder Arbeit an der die Dichtungen geöffnet werden müssen um zum eingentlichen Defekt vorzudringen danach neue Dichtringe eingesetzt werden, weil man das Ding schlicht und einfach nicht mehr mit den alten Dichtungen wieder zubekommt. In so einem Fall würdest Du also auch die neuen Dichtungen innerhalb der Garantie bekommen.


    CH

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