ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von booner
Wann wurde dir denn der Wagen übergeben? Ich hoffe mal nicht vor dem 11.04.2005? Dann käme dir - sofern du ihn als Verbraucher gekauft hast - nämlich evtl. die Beweiserleichterung des § 476 BGB noch zu gute.
Sollte er dir schon am 18.03.2005 übergeben worden sein, könnte dich eine Anzeige des Mangels beim Verkäufer bis zum 18.09.2005 "gerettet" haben.
Unabhängig von der Anwendbarkeit des § 476 BGB steht dir aber mindestens bis zum 18.03.2006 "Gewährleistung" zu. Das Problem dabei ist, dass du nachweisen musst, dass schon ein mangelhafter Dichtring vor Übergabe an dich vorhanden war, bzw. ein noch nicht eingetretener Mangel in diesem bereits angelegt gewesen ist. Regelmäßig gelingt dir das ohne sachverständigen Gutachter nicht, was im Falle eines Prozessverlusts natürlich enorme Zusatkosten bedeuten kann.
Hinsichtlich der Garantie bist du selbst schuld. Enstsprechende Klauseln wurden dir sicherlich vorgelegt und du hast ihnen zugestimmt? Ich hoffe nur, dass du für die lausige Zusatzgarantie nichts bezahlt hast?
Wagen wurde mir leider am 18.03.05 auch schon übergeben und der Mangel trat gestern erst auf, insofern bin ich was diese beiden Termine angeht leider auf einer schlechten Schiene unterwegs.
Die Sache mit dem Nachweis ist in der Tat problematisch, aber im Falle eines Falles düfte der Rechtsweg in diesem Falle ja von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein.
Nein, bezahlt habe ich für die Zusatzgarantie nichts. Und das mit dem "selbst schuld" ist mir auch klar, das meinte ich mit dem ersten Absatz. Selten dämlich gewesen... Aber jut, kann ich auch nicht mehr ändern.
Werde wohl mal erst Reparaturauftrag erteilen und die Rechnung unter Vorbehalt zahlen und danach dann entscheiden wie es weitergeht. Oder mache ich damit wieder Unfug?