O2: Rückwirkende WAP-Abrechnung

  • Auf meiner letzten O2-Rechnung (vom 04.09.) wurden mir unter der Rubrik 'GPRS WAP' rückwirkend bis zum März(!) diesen Jahres Gebühren für das 'WAP O2 Active Portal' in Rechnung gestellt, obwohl ich für den gesamten Zeitraum bereits GPRS WAP-Gebühren bezahlt habe. Auf telefonische und schriftliche Anfrage erhielt ich lediglich die Auskunft, dass gemäß Telekommunikationsverordnung Telefonkosten rückwirkend bis zu zwei Jahren in Rechnung gestellt werden dürften und die Rechnung somit korrekt sei.


    Für mich ist ein halbes Jahr später leider kaum nachvollziehbar, in welchem Umfang und an welchen Tagen ich GPRS-WAP-Leistungen in Anspruch genommen habe, so dass mir eine Prüfung der Rechnung schwerfällt.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann ich eine genau Aufschlüsselung der abgefragten Inhalte/Daten verlangen?

  • Aufstellung der Daten


    Die Inhalte können sie bestimmt nicht auflisten.


    Aber eine Auflistung sämtlicher Zeiten und KB Mengen sollte möglich sein.


    Wie hoch war die Nachberechnung denn ?

    Signature sux

  • Die Nachberechnung belief sich sich auf € 14,25. Eigentlich kein so hoher Betrag, aber ich befürchte für die Zukunft ähnliche Nachforderungen, insbesondere, weil die Abrechnung von GPRS-Verbindungen (zumindest mir) z.T. unklar ist (z.B. die Abrechnung von HTTP-Verbindungen eines Java-Programms über den WAP-APN).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!