Wie werd ich den Makler los?

  • Zitat

    Original geschrieben von Kinkerlitzchen
    P.S.: Wo kriegt man Buttersäure her? :confused:


    Das dürfte schwierig werden. Ich hab' gerade mal bei Omikron geschaut, die versenden es nur an Behörden, Labore etc. D.h. selbst machen ist angesagt.
    Google liefert für "Buttersäure herstellen" einige Treffer (scheint auch nicht allzu schwer zu sein). Ansonsten mal in den Chemie-Newsgroups stöbern (vorher mitlesen!).
    Meine Chemie-LK-Zeit ist allerdings schon etwas länger vorbei. Deshalb mein Tipp: Schätzt vorher ab, wie gefährlich die Herstellung ist (Schutzbrillen! Buttersäure ist ätzend)


    MfG & HTH
    bimmelbommel


    P.S. Anscheinend bleibt es bei den drei Monaten: Klick

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.


  • Leider falsch ;)


    Les mal 573C BGB.
    Ordentlich darf wg. Eigenbedarf mit 3 Monaten gekündigt werden, die dann nach 5 bzw. 8 Jahren jeweils um weitere 3 Monate erhöht werden.


    Die andere Frage, die sich hier sellt ist, ob evtl. Wohungseigentum gegründet wird und deswegen hier erstmal 3-10 Jahre nicht gekündigt werden darf.
    Sprich: Ist der jetzige Vermieter der Eigetümter der gesamten Hütte und teilt diese auf.

  • eure versuche die wohnung unansehnlich erscheinen zu lassen werden dem makler höchstens ein müdes lächeln abringen! ich habe in meinem bekanntenkreis zwei leute dieser spezies :D


    kleiner tipp: je schlimmer die wohnung aussieht, desto mehr wird der makler versuchen auf dén vermieter einzuwirken dass er euch schnellstmöglich aus der wohnung schafft da sie im "verwahrlosten/unordentlichen" zustand weniger interessenten findet. wenn der makler den vermieter davon überzeugen kann - und da es hier ja um sein eigentum geht ist das sehr einfach - könnt ihr euch warm anziehen und davon ausgehen dass der vermieter euch keinen tag länger gibt als er muss.

  • Warum bittet ihr in nicht einfach nett in eure Wohnung herein, taxiert, ob man mit dem normal reden kann, und wenn ja, dann erklärt ihm eurer Problem doch bei einer Tasse Kaffee.


    Es gibt auch noch vernünftige Menschen.


    Die Wohnung künstlich schlecht machen wirkt sich eher Gegenteilig aus. Ihr könnt natürlich bei Schimmelgeruch auf die "feuchten Wände" hinweisen. Sowas zu sanieren ist teuer.

  • Habt Ihr nicht irgendwann einen Mietvertrag oder so`n unwichtiges Kramzeug unterschrieben:confused: ......Da müsste sich wohl rausfinden lassen was statthaft ist und was nicht...mal lesen falls noch auffindbar;)

    Bello...sag doch mal was Politisches

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    ...Und selbst wenn der Makler potentielle Käufer mitbringt: Wer sich ne Wohnung kaufen will, sollte sich normalerweise soweit informiert haben, dass er so ungefaehr weiss, worauf es ankommt, und nicht darauf seinen Vorbewohner beurteilen zu wollen...

    Richtig, Müll und Chaos in der Wohnung sind Umstände die der Mieter selber beeinflussen kann. Bei nervenden Nachbarn sieht es anders aus, Ärger ist vorprogramiert und man hat nur geringen Einfluß darauf, je nach dem ob sich mit dem Nachbarn reden lässt...


    Wenn der Makler die neuen Mieter mitbringt hab noch einen schönen Tipp: Falls ihr gut mit den Nachbarn auskommt können die ja zum Zeitpunkt der Besichtigung mal etwas "Streß" machen. Stereoanlage aufdrehen, Türenknallen, lauter Streit usw. Das schreckt Nachmieter auf jeden Fall ab und wenn Du denen sagst, daß es "da oft Meinungsverschiedenheiten wegen dem Lärm gibt" dann sollten die schon Abstand nehmen ;)

    Gruß
    berlibaerchen

  • Nun mal ganz sachte bevor ihr da irgendetwas tut was euch später mehr schadet als nützt:


    Gem. §566 BGB gilt "Kauf bricht nicht Miete" d.h. der Makler muss auch wenn er die Wohnung kauft erstmal in euren Mietvertrag einsteigen.


    Dann könnte er euch nur nach dem § 573 ff BGB kündigen in denen sinngemäß drinsteht, das eine Kündigung nur mit berechtigtem Interesse des Vermieters(hier dann Makler) möglich ist.
    Eine Kündigung wg. Mieterhöhung ist explizit ausgeschlossen.
    Selbst wenn er euch dann einen vermeindlichen Grund angibt kann mich sich daraufhinimmer noch streiten ob und wie dieser berechtigtes Interesse ist und bis dahin ist der 01.04 längst ins Land gezogen.


    Aber:
    Wenn ihr die Wohnung dementsprechend "herrichtet" liefert ihr der Vermieter geradezu einen berechtigten Grund zur Kündigung:
    §57, Abs.2 Nr. "Der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft...verletzt."


    Und die Wohnung mutwillig zu verschandeln steht bestimmt nicht als Option im Mietvertrag gell?


    Also immer schön ruhig bleiben und Tee trinken.


    Gruß
    CH

  • Eine Sache, die relativ abschreckend wäre, ist sicher Schimmel oder sowas an den Wänden. Ist ziemlich unangenehm und ungesund und wirft ein schlechtes Licht auf die Bausubstanz (und man kann selber ja nichts dafür).
    Wenn man sowas irgendwie selber malt, ist das aber sicher eine ganz schicke, abstrakte Wohnungsdekoration, oder? ;-)


    Allerdings würde ich eigentlich eher versuchen, mit dem Makler darüber zu reden, ob man noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Wohnung bleiben kann, als irgendwelche Aktionen in der Richtung zu starten (die ja auch nach hinten losgehen können).

  • Nochmal langsam und deutlich für alle:


    Jegliche Art von "Verschönerung" in der Wohnung ist erstens absolut unnötig da (sofern es kein befristeter Mietvertrag ist) das BGB schon dafür sorgt das man nicht so einfach gekündigt werden kann
    und zweitens reitet man sich mit derartigen Aktionen selber nur rein und liefert damit evtl. sogar einen Kündigungsgrund.


    Also Finger weg!!


    Ch

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