Kündigung eines übers Telefon abgeschloßenen D2-Vertrags

  • Hallo,


    hab auch noch ein zweites Problem, bei dem die Suche mir nicht geholfen hat, ich hoffe ich übertreibs nicht gleich als Newbie ;)


    Meine Freundin besitzt einen D2-Sun Vertrag, den sie übers Telefon abgschloßen hat. Das heißt, sie besaß am Anfang eine CallYa-Karte und wurde dann von D2 angerufen, ob sie denn daraus keinen Vertrag machen möchte. Blond wie sie war hat sie da leider ja gesagt (und außerdem mich noch nicht gekannt ;)).


    Jetzt würde sie diesen Vertrag gerne kündigen, er läuft eigentlich noch bis März 2004. Ich habe ihre Unterlagen durchgesehen, aber keine Anhaltspunkte eines Vertrages oder sonstwas gesehn (außer den Lieferschein fürs Handy).
    Weiss jemand, ob man aus so einem Vertrag ohne Unterschrift auch schon früher rauskommt, bzw. ob dieser dann auch eine 2jährige Laufzeit hätte?


    Für Hilfe wäre ich dankbar.
    Gruß
    Martin

  • Wenn das schon so lange zurückliegt, dann kannste das vergessen. Aber bis März 04 ist es ja nicht mehr sooo lange.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Re: Kündigung eines übers Telefon abgeschloßenen D2-Vertrags


    Zitat

    Original geschrieben von Max_Nickname
    Ich habe ihre Unterlagen durchgesehen, aber keine Anhaltspunkte eines Vertrages oder sonstwas gesehn (außer den Lieferschein fürs Handy).
    Weiss jemand, ob man aus so einem Vertrag ohne Unterschrift auch schon früher rauskommt, bzw. ob dieser dann auch eine 2jährige Laufzeit hätte?

    Hallo Max_Nickname,


    Ich würde an ihrer Stelle mir zunächst mal eine Vertragsbestätigung (/-kopie) schicken lassen. Sie müsste das eigentlich erhalten haben. Außerdem gelten Verträge doch nicht ohne Unterschrift, selbst das Upgrade von CallYa auf D2 Sun müsste von ihr anders als mündlich bestätigt worden sein. Ich gehe deshalb sogar so weit, dass der D2 Sun - Vertrag gar nicht wirklich zustande gekommen ist und sie zu keiner Zahlung einer Grundgebühr rechtlich wirksam zugestimmt hat. Zumindest eine Einzugsermächtigung hat sie also sicherlich unterschreiben müssen, oder? Bekam sie alternativ monatliche Rechnungen? Daher mein Tipp: sie soll sich eine Kopie des D2 Sun - Vertrages schicken lassen. Bevor sie nicht etwas über den Vertrag in der Hand hat, würde ich auch keine Kündigung verfassen - wofür auch? ;)


    Gruß vom Schwob :)

    Wenn Du etwas gut kannst, ist es Zeit, etwas Neues zu lernen.

  • Zitat

    Außerdem gelten Verträge doch nicht ohne Unterschrift

    Auch mündliche Verträge sind gültig. Zwischen Kaufleute sowieso, wie es aber bei einem Privatkunden ist, müßte ich erst nachsehen.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Ja, bis März is es ja nicht mehr sooo lang, hab nur gedacht, dass man ja vielleicht die GG bis dahin sparen kann.
    Außerdem find ich es doch reichlich merkwürdig, dass da überhaupt keine Unterschrift notwendig war. Auch find ich die Methode nicht unbedingt die feine Art. Meine Freundin meinte, dass sie damals schon ziemlich überrumpelt wurde, dann halt irgendwann zugestimmt hat.
    Ich überlege, ob ich ne Kündigung mit sofortiger Wirkung schreibe und mal schaue was sie sagen. Schlimmstenfalls würde ich dann halt die Antwort bekommen, dass der Vertrag erst im März enden kann, oder? Wie lange muss man eigentlich vorher bei D2 kündigen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Auch mündliche Verträge sind gültig. Zwischen Kaufleute sowieso, wie es aber bei einem Privatkunden ist, müßte ich erst nachsehen.


    Jau, auch Privatleute können mündliche Verträge abschliessen, bis auf ein paar Einschränkungen in denen die schriftform vorgeschrieben ist, wie bei Grundstücken und Verträgen, die das ganze Vermögen betreffen oder so ähnlich.


    Meist wird aber von den Unternehmen die Schriftform in den Vertragsbestimmungen vorgeschrieben, aber das hat nichts mit der Gültigkeit eines Vertrages an sich zu tun.


    Bei Verträgen am Telefon gilt dann noch das 14 tägige Rücktrittsrecht wie bei Haustürgeschäften, heute ja alles noch mal speziell in dem "Teleabsatzgesetz" festgelegt.


    Das Rücktrittsrecht läuft allerdings unbeschränkt weiter, wenn man nicht darauf hingewiesen wurde. Man könnte also einfach mal unter Hinweis auf das Ausbleiben einer entsprechenden Rechstbelehrung unter Hinweis auf das 14.t. RR kündigen, falls die entsprechenden Voraussetzugnen vorliegen.
    Das Problem ist hier die Annahme und Nutzung des Händies, und das Bezahlen der Rechnungen über die gesamte "Vertragslaufzeit". Daher würde ich in einem ähnliche Fall auf jeden Fall auch hilfsweise konventionell und schriftlich kündigen, falls D2 eine Rechtsabteilung hat.



    ;) :p :cool:




    Falls sich dieser Text anhört wie eine Rechtsberatung ist dieser Eindruck falsch, es ist keine und soll auch keine sein, es handelt sich lediglich um wilde Spekulation und haltlose Vermutungen!

  • Zitat

    Original geschrieben von Gregor
    Falls sich dieser Text anhört wie eine Rechtsberatung ist dieser Eindruck falsch, es ist keine und soll auch keine sein, es handelt sich lediglich um wilde Spekulation und haltlose Vermutungen!

    *lol*
    Das ist doch eine wunderbare Definition von Rechtsberatung. ;) :D

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    *lol*
    Das ist doch eine wunderbare Definition von Rechtsberatung. ;) :D


    Mist, stimmt, daran muss ich noch feilen! :rolleyes:




    Für die Inhalte wird keine Gewähr übernommen, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Inhalte zur ersten Information dienen und keine Rechtsberatung darstellen!


    besser? :cool:

  • Hallo zusammen...


    Gegen diese Aussage:


    Zitat

    Man könnte also einfach mal unter Hinweis auf das Ausbleiben einer entsprechenden Rechstbelehrung unter Hinweis auf das 14.t. RR kündigen, falls die entsprechenden Voraussetzugnen vorliegen.


    würde meines Erachtens sprechen, dass Sie ja eine stillschweigende Willenserklärung abgegeben hat. [EDIT: Sorry Gregor, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hatte Deinen Beitrag nicht intensiv genug gelesen.] Sie hat den Vertrag ja nicht nur bei sich rumliegen gehabt, sondern auch aktiv genutzt (telefoniert, Rechnung bekommen, bezahlt) und sich somit mit dem Vertrag einverstanden erklärt.


    Soweit mein Juristenlatein...LOL


    Man könnte aber vielleicht sagen, dass man über die genauen Vertragsdetails (24 Monate) nicht aufgeklärt wurde und somit nach Paragraph 119 ff. (1 BGB) die Willenserklärung wegen Irrtums anfechtbar ist.
    So nach dem Motto: Ich hab den Vertrag zwar gerne bis jetzt genutzt, aber nun möchte ich ihn nicht mehr, wusste aber nicht, dass der Vertrag für 24 Monate gilt.


    Aber wie schon bei Gregor sind dies einfach nur Laienkenntnisse, die ich aus den Tiefen meines Gehirns bruchstückhaft zusammengefügt habe (BWL Studium-Rechtslehre).:D


    So long Stefan


    Bei D2 - Telefonvertrieb wäre auch Paragraph 123 (1 BGB) nützlich.....LOL:D

    Wer sich alles leisten kann, kann sich noch lange nicht alles erlauben.


  • Ja, Abgabe eine Willenserklärung durch konkludentes Handeln, aber soweit wollte ich hier im TT nicht gehen, da man hier ja eher der Meinung folgt ein 24 Monatsvertrag verstösst generell gegen die guten Sitten und ist daher immer nichtig.


    :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!