Putzfrau im Haus


  • Das ist, bis auf den Punkt "im Arbeitvertrag geregelt" unerheblich. Sorry, aber so kann man nicht argumentieren. Mir geht es auch nicht darum, jemanden an den Karren zu fahren.
    Es ist nur schlichtweg ohne Verreinbarung nicht erlaubt. Das wollte ich hier zum Ausdruck bringen, um etwaige Nachahmer gleich mal auf den Boden des Abreitsrechts zu stellen. Von nicht genehmigten Privataufnahmen (Recht auf das eigen Bild) mal ganz abgesehen ;).


    cu


    [edit]
    Mit nicht genehmigten Privataufnahmen meine ich nicht das Foto von der Liebsten. Sondern Aufnahmen einer Person die als Beweismittel bei Zivilklagen vorgelegt werden sollen. Da kommt man schwer in Erklärungsnöte ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster


    Dazu lest mal die einschlägigen Paragraphen im Arbetisrecht durch (§ 87, etc.).


    cu


    Auf welches Gesetz beziehst Du Dich denn hier?


    "Arbeitsrecht " ist in diesem Sinne ja kein Gesetz sonder zum Arbeitsrecht gehören eine Vielzahl von Einzelgesetzen...


    Gruß
    CH

  • Link


    Wie ich auch schon des öfteren bei Verkehrsthemen schreibe. "Wir leben nicht in einem rechtsfreien Raum".


    cu


    [edit]
    Kleine Lesehilfe:

    Zitat


    ...Er hätte die Belegschaft über die Videoüberwachung informieren müssen. Die heimliche Überwachung stelle einen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre dar. Deshalb dürfe das Videoband nicht als Beweismittel verwendet werden (vgl. LAG Köln, 30.08.1996, Az.: 12 Sa 639/96)...

  • Stick to the point...


    Wir haben schon seit fast 4 Jahren die selbe Putzdame im Haus und sind sehr zufrieden mit ihr. Sie bekommt 9€ Stundenlohn und jeweils 300€ Urlaubs- und Weinachtsgeld (damit sie schön bei uns bleibt).


    Die Dame kommt 2 mal die Woche für jeweils 5 Stunden und reinigt in dieser Zeit das komplette Haus (also vom Keller bis zum 1. Stock). Sie macht die gesamte Wäsche und bügelt.


    Das gute daran ist das Sie eine sehr zuverlässige und selbstständige Putzdame ist und sich im Bedarf die Aufgaben selber sucht ( haben nicht schlecht gestaunt als eines Tages mal das Garagentor von innen und außen sauber war:D ). Sie arbeitet sehr schnell und hat auch einen eigenen Haustürschlüssel. Bedenken haben wir dabei nicht und haben auch noch nie eine schlecht Erfahrung machen müssen. Ok ab und an geht mal was kaputt weil sie immer so schnell arbeitet aber das zählt dann wohl zum normalen Verschleiß....:rolleyes:


    Übrigens ist Sie Portugisin ( eigentlich sehr zuverlässige Menschen ... wenn ich das so sagen darf).


    Gruß Philipp

    Do you want a BRAND new world? NO!

  • Also das mit der Videoüberwachung ist, denke ich, schon ein wenig bedenklich. Andererseits - verstehen kann ich das schon. Wenn die Putzfrau hier Fernseher, Anlage und Boxen mitnimmt, sind mal eben 10 Kiloeuro wech... :eek:


    Aber ich bin eigentlich sicher, daß man gegen sowas mit der Hausratsversicherung ausreichend abgesichert sein sollte. Und dann kauft man halt was Neues - ist ja auch nicht das Schlechteste... :D


    silencer911:


    Also für 2x die Woche 5 Stunden bin ich inzw. wohl zu sehr Schwabe... :D:D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Gut, hier geht es aber darum, ob man einen Mitarbeiter deshalb kündigen könne, d.h. ob so eine Aufnahme als Beweis ausreicht. Das ist aber im o.g. Fall sicherlich unwichtig, da hier auch eine ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit ausgereicht hätte, wenn überhaupt ein Arbeitsvertrag existent war.


    Zur Schadenersatzforderung gegenüber dem Arbeitsgeber hätte es vermutlich nicht gereicht, dazu zitiere ich ebenfalls aus dem verlinkten Dokument:


    Zitat

    Bei der Frage der Zulässigkeit einer Videoüberwachung sind einerseits das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Arbeitnehmers und andererseits die berufliche Betätigung.(Art. 12 GG) und das Eigentumsrecht ( Art. 14 GG) des Arbeitgebers gegeneinander abzuwägen. Auch der Schutz der Wohnung (Art. 13 GG)-der sich auch auf Geschäftsräume erstreckt- ist hier in die Interessenabwägung mit einzubeziehen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, ob die Videoüberwachung auch die Gespräche der Mitarbeiter aufzeichnet und ob sie offen oder verdeckt erfolgt.


    Es werden also die Belange gegeneinander abgewogen. Dabei spielen nicht nur die Rechte des Arbeitnehmers sondern auch die des Arbeitgebers eine Rolle. Und gerade wenn der Arbeitsplatz die private Wohnung ist, in der naturgemäß nicht alle Wertgegenstände in gesicherter Weise aufbewahrt werden und auch vertrauliche Dokumente vorhanden sind, ist es strittig wie hier abgewogen wird.


    Zitat

    Das BAG hatte bereits im Jahre 1987 entschieden, daß eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers vorliegen könne, wenn er einem ständigen lückenlosen Überwachungsdruck dadurch unterworfen werde, wenn der Arbeitgeber jederzeit ohne konkreten Hinweis den Arbeitsplatz durch versteckt aufgestellte Videokameras beobachten könne (vgl. BAG Urteil vom 07.10.1987, Az.: 5 AZR 116/86).


    ständig und lückenlos liegt wohl nicht vor. Denn es wurden nur Kameras nahe Wergegenständen plaziert. Das könnte man auch so auslegen als wollte man die Wertgegenstände überwachen und nicht den Arbeitnehmer selbst. Dieser ist ja im ganzen Haus tätig und somit nicht ständig und lückenlos überwacht. Hinzu kommt noch, dass die Aufzeichnung nur über einen gewissen Zeitraum ging und nicht mehr durchgeführt wird.


    Zitat

    Der Arbeitgeber hätte denselben Erfolg auch mit weniger weitreichenden Mitteln -z.B. durch das Aufstellen von sichtbaren Kameras- erreichen können. So aber habe der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beseitigung der Videokamera und Unterlassung der Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht.


    Das ist ja im oben beschriebenen Fall bereits geschehen. Wenn das alle Ansprüche sind, die geltend gemacht werden können braucht Luposen ja nichts mehr zu befürchten, selbst wenn die Putzhilfe hier mitlesen sollte.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Ich gebe dir vollkommen recht.
    Aber das heißt ja noch lange nicht das der AG den AN ohne Vereinbarung überwachen darf.


    Ist eine solche Vereinbarung gegeben, ist alles klar. Liegt eine Vereinbarung nicht vor ist es nicht erlaubt. Ganz einfach, oder?


    cu

  • Ja klar, das leuchtet ein. Ich wollte nur sagen, dass ich es genau so machen würde und dabei kein schlechtes Gewissen hätte, obwohl ich ansonsten den Datenschutz als sehr wichtig erachte.


    Und groß befürchten muss man ja scheinbar nicht, wenn es doch rauskommt. Und so lange man nicht die Filme als Beweismittel nehmen möchte, ist die Gefahr, dass es rauskommt, ja sehr gering.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Eigentlich ging es mir persönlich nicht darum, Luposen anzuklagen oder vor Gericht zu schleppen, sondern eher um die Sensibilisierung der Mitlesenden hier.


    Sicher kann ich Luposen verstehen, aber "versteckte Videokameras" aufzustellen um sich somit von der Vertrauenswürdigkeit des neuen "Mitarbeiters" zu überzeugen, ist, wie ich finde, eine denkbar schlechte Methode um Vertrauen aufzubauen. Wie einige hier schon geschrieben haben, ist Vertrauen zu (s)einer Putzhilfe sicherlich überaus wichtig, da sie sich eben in ganz persönlichen Räumen und damit auch ein Stück in der Privatsphäre bewegt.
    Nur, wenn man zu einem Menschen Vertrauen aufbauen will, ist es eben nicht nur nicht ganz "rechtens" (siehe Persönlichkeitsschutz) sondern auch menschlich gesehen für mich unakzeptabel, diesen zur Kontrolle zu überwachen. Wie gesagt, mein Einwand am Anfang sollte eher als Denkanstoss dienen.:)


    Gruß,
    nutellatoast

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007

    silencer911:


    Also für 2x die Woche 5 Stunden bin ich inzw. wohl zu sehr Schwabe... :D:D



    Als Nicht-Schwabe verstehe ich den nicht. Norddeutsche waren schon immer etwas langsamer:D .


    Also Erklärungsbedarf!

    Do you want a BRAND new world? NO!

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