ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Nebelfelsen
Naja, dann muss man aber vorher auch die Hintergründe genau kennen:
- gibt es einen Arbeitsvertrag
- ist der Job ordentlich angemeldet und werden auch Versicherungsbeiträge und Steuern gezahlt
- steht im Arbeitsvertrag etwas drinn, dass im Haus an einigen Stellen generell Geräte zur Videoüberwachung eingesetzt werden, dann ist es egal, wie viele versteckte Kameras sonst noch installiert werden
etc. etc.
Ich würde das bei so einem Putzjob nicht so eng sehen. Wenn der Film ergeben hätte, das etwas weggekomen ist, kann man auch ohne Film Anzeige erstatten und den Mann kündigen.
Darüber zu berichten ist natürlich ein Risiko, aber vermutlich würde so ein Verfahren ja doch eingestellt, wie sollte so etwas bewiesen werden. Nur aufgrund der Äußerunen hier im Forum, die ja jeder nach Belieben auch frei erfinden könnte?
Das ist, bis auf den Punkt "im Arbeitvertrag geregelt" unerheblich. Sorry, aber so kann man nicht argumentieren. Mir geht es auch nicht darum, jemanden an den Karren zu fahren.
Es ist nur schlichtweg ohne Verreinbarung nicht erlaubt. Das wollte ich hier zum Ausdruck bringen, um etwaige Nachahmer gleich mal auf den Boden des Abreitsrechts zu stellen. Von nicht genehmigten Privataufnahmen (Recht auf das eigen Bild) mal ganz abgesehen ;).
cu
[edit]
Mit nicht genehmigten Privataufnahmen meine ich nicht das Foto von der Liebsten. Sondern Aufnahmen einer Person die als Beweismittel bei Zivilklagen vorgelegt werden sollen. Da kommt man schwer in Erklärungsnöte ;).