Rechte und Pflichten des Kunden, Rechte und Pflichten des Händlers

  • Zitat

    Original geschrieben von mojn
    Aber Standard hierbei ist für mich, Systempin zu ändern, ein zwei SMS und Telefonbucheinträge zu speichern etc.


    Das ist wohl der Gipfel der Frechheit. Wenn du schon ein Gerät wieder zurückschickst, dann hat das unbenutzt zu sein. Ansonsten bräuchtest du dich nicht zu wundern, wenn dir der Kaufpreis nur zum Teil abzgl. einer Nutzungsgebühr erstattet wird, was übrigens völlig legal wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    Das ist wohl der Gipfel der Frechheit. Wenn du schon ein Gerät wieder zurückschickst, dann hat das unbenutzt zu sein. Ansonsten bräuchtest du dich nicht zu wundern, wenn dir der Kaufpreis nur zum Teil abzgl. einer Nutzungsgebühr erstattet wird, was übrigens völlig legal wäre.


    Dieser Spruch kann eigentlich nur von einem Händler sein. :D


    Daß das Gerät unbenutzt sein soll, ist rechtlich falsch. Man darf einen Artikel ausprobieren und dann zurückschicken, wenn er einem nicht gefällt. Und damit meine ich NICHT nur der Blick in den Karton.


    Ich war hellauf begeistert von einem Ericcson. Beim Blick in den Karton hätte ich das Teil selbstverständlich behalten. Karte rein, Testanruf und siehe da: ein rauschendes Pfeiffen par excellence. Und nun hätte ich nach Deiner Meinung das Gerät nicht mehr zurückschicken können? Denk nochmal darüber nach, oki?!... ;)


    Dann schrieb ich - wenn man das so nennen kann - eine lange SMS. Dauerte 10 Minuten, der zweite Fehlschlag. Ich versuchte mich daran zu gewöhnen, aber es wollte nicht. Also zurück damit, und gerade weil ich es benutzt hatte, darf es sowieso nicht mehr als neu verkauft werden. Also muß man auch nicht alles zurücksetzen auf Werkseinstellung, alles klar?


    Ok, aus Händlersicht ist das gemein. Aber wer sich als Händler darauf verläßt, daß der Kunde nichts angestellt hat, ist entweder dumm oder naiv. Denn der Kunde darf ausprobieren, es ist und bleibt das Risiko des Händlers. Ein Abnutzungsgebühr ist zulässig, und da bin ich sogar dafür. Dies gilt aber nicht für einen Eintrag im Telefonbuch o.ä., sondern betrifft das Gehäuse. Sogar gegen eine Rücknahmegebühr hätte ich NICHTS einzuwenden, ist aber noch nicht so und daher bleibt dem Händler nur, dies über den VK für alle abzuwälzen.


    Man mag mich nun als Schwein sehen (wäre nicht im ersten Thread), aber ich sehe das eher im Sinne von Kundenschutz für den nächsten, der vielleicht geglaubt hätte, ein Neugerät erhalten zu haben. Und ich als Kunde wäre froh über einen solchen Hinweis eines Vorgängers.


    Zum Preis: wenn ich statt 100 EUR nur 80 EUR spare und mir dafür sicher sein kann, nicht neuwertige, sondern neue Ware zu erhalten, ist mir das genauso Recht. Keiner verlangt von einem Händler das Unmögliche und keiner zwingt einen Händlern zu k.o.-Margen. Und keiner zwingt ihn, einen Rückläufer blauäugig weiterzuverscherbeln.

  • @fonmarkt:


    Danke, ist angekommen und ich glaube es. Wie gesagt, war nicht gegen fonmarkt speziell, sondern weil ich einen Riesenhals auf Händler habe, die ihre Kunden belügen. Und genau so ist es, wenn man - egal zu welchem Preis - ein Neugerät erwirbt und es eben nur neuwertig ist. Da hilft auch kein Schönreden von verständnisvollen Sparfüchsen.


    Ich glaube, ich bestelle bei Euch in den nächsten Wochen auch mal was und hoffe, daß das dann auch noch so ist.


    @all:


    Übrigens kann neu auch sein, wenn der Händler das Gerät kurz einschaltet, um die Funktion zu testen (ist ja im Laden auch oft so). Dann würde ich immernoch von einem neuen Gerät ausgehen (auch rechtlich). Damit hier kein Händler das Gefühl hat, er dürfe nichtmal in den Karton sehen. :) Aber sobald man x verschiedene SIMs testet, und das Gerät für x Anrufe, Nachrichten, WAP und Co. verwendet hat, ist es bereits ein Fall für "Vorführgerät" oder Gebrauchtware. Und genau das ist es aber, was ein Versandkunde machen darf. Selbst Klauseln a la "Gerät darf nur unbenutzt zurückgeschickt werden", halten vor Gericht niemals stand. Der Kunde, der online bestellt, darf die Ware bestellen, ohne sich je ein genaues Bild davon gemacht zu haben. Und er darf sie dadurch selbstverständlich auch ausprobieren. Prinzipiell sind daher Rückläufer NIEMALS mehr als Neugeräte zu behandeln, egal wie toll sie von außen auch noch aussehen mögen. That´s the burden of the dealer.

  • Das mag alles schön und gut sein.
    Aber immer noch kein Grund, gleich in die Suppe rein zu spucken, die man zurück gehen lässt! Du machst das Gerät durch Ändern des Gerätecodes unbrauchbar, ganz egal was der Laden dann damit veranstaltet!
    So eine Aktion finde ich absolut lächerlich und voll daneben!


    :flop: :mad:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Wieso unbrauchbar? Ich bekam einen Anruf und habe denen natürlich alles notwendige mitgeteilt.


    Nochmal zum Mitschreiben: das beste ist natürlich, ein Gerät zu behalten oder gar nicht erst anzufassen. Aber manchmal merkt man erst beim Benutzen, daß es einem nicht zusagt.


    Auch ist dies NICHT der Regelfall (wie gesagt, 2 Geräte bei unterschiedlichen Händlern gingen von mir zurück - das werden die wohl verkraften).


    Am vernünftigsten ist es, ein Gerät im Laden zu kaufen. So machte ich es bisher bei 90% meiner Geräte. Anschauen und dann eins aussuchen. Für beide das beste. Aber online ist dies eben nicht zu machen und der Händler muß entscheiden, ob er ein Risiko eingeht oder nicht.


    Ja, es war ein Salz in die Suppe spucken gegen den Händler, aber für den evtl. geprellten Neukunden. Kann man wie alles im Leben von zwei Seiten sehen. Wenn einer schon eine Weile an einem Gerät herumfummeln muß, dann soll es keinem anderen als neu verkauft werden können, meine Meinung.


    Aber keine Angst, ich habe nicht vor, dies als Gewohnheit zu machen. Auch mag es den ein oder anderen geben, der dies dauernd so macht. Das ist für den oder die Händler sicher ärgerlich, ist aber leider nicht zu ändern. Onlinehandel hat eben seine Tücken, aber derartige Probleme dürfen NICHT Sache des Kunden sein.


    Ich appeliere an die Vernunft, dies nicht zum Spaß zu betreiben. Aber wer wirklich mit einem Gerät nicht zufrieden ist, der darf es selbstverständlich zurückgeben. Und solange es Händler gibt, die gutgläubigen Kunden dann diese Geräte als neu unterjubeln wollen, muß es Kunden geben, die dies auffliegen lassen wollen.


    Der berüchtigte Zahnstocher im Essen, der auch das beste Restaurant in die Knie zwingen kann. Aber er greift Gottlob nur bei den schwarzen Schafen, und für diese auch noch Verständnis aufbringen zu wollen, ist mehr als weltfremd und ganz bestimmt nicht im Interesse der Kunden.

  • Zitat

    Original geschrieben von mojn
    Wieso unbrauchbar? Ich bekam einen Anruf und habe denen natürlich alles notwendige mitgeteilt.


    Ja und? Dieser Anruf mildert die Sache jetzt, oder was ?!
    Es geht mir hier ums Prinzip!
    Ein Kauf- Verkauf ist eine Sache von zwei Parteien.
    beide Parteien haben Rechte und haben Pflichten.
    Dazu gehören einfach auch gute Sitten. Ich erwarte was vom Verkäufer, er erwartet etwas von mir. Es ist auch eine Sache des Anstands, so etwas nicht absichtlich zu tun. Warum muß man das tun? Wozu soll das gut sein?
    Ich kann so einen Schienbeintritt einfach nicht nachvollziehen und gut heissen.
    Es bereitet dem Verkäufer Umstände.
    Und wenn Du ehrlich bist, tust Du es nur um denen eins auszuwischen.
    Da frag ich mich: warum hat einer sowas nötig?


    Meinst Du, daß solche Aktionen das Verhältnis Shop- Kunden im Allgemeinen verbessern?
    Warum forderst Du eine Handlungsweise, die das Verhältnis bessern von anderen aber unternimmst dann solche Aktionen?


    Ich bleib dabei: voll daneben !!!


    :flop:


    Die Suppe in die gespuckt wurde, wird weg gekippt. Das Handy aber ganz bestimmt nicht. Daher war es klar daß der Vergleich hinkt, wie jeder halt.


    Aber stelle Dich mal auf dei Seite der Shops- die haben das Risiko und kriegen dann solche Geräte zurück!


    Also sorry, aber sowas absichtlich zu machen finde ich schlichtweg zum Kotzen!


    Reine Selbsjustiz !


    Zunächst schadest Du dem Shop, ob Du aber einen vermeintlich geprellten Kunden dadurch überhaupt warnst ist völlig offen.


    AußerdeM: woher weißt Du, ob der Shop nachdem Du ihm den Code mitgeteilt hast, es nicht trotzdem als neu verkauft???


    :flop:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Wozu das ganze steht oben, aber nochmals in Kurzform:


    ES TRIFFT NUR DIE SCHWARZEN SCHAFE, UND DEM EHRLICHEN HÄNDLER MACHT ES EIN PAAR UMSTÄNDE, MEHR ABER AUCH NICHT.


    Also, was soll das??? Möchtest Du im Restaurant gebrauchtes Essen serviert bekommen, auch wenn der vorige Gast nur einen Blick darauf geworfen hat??? Das gibts zuhauf, und daher hinkt der Vergleich in meinen Augen nicht. Und würdest Du so einen Laden dann auch in Schutz nehmen? Und dem Zahnstochertest fielen schon so einige Restaurants und Lebensmittelhändler zum Opfer.


    Stimmt es nicht, daß es einem ehrlichen Händler nur wenig ausmacht? Nur denen bereitet es Probleme, die es einem anderen als neu verkauft haben und nun in der Bedrängnis sind, dies rechtfertigen zu müssen. Das ist in der Tat peinlich, aber keinesfalls ein Grund für schlechtes Gewissen.


    Je schneller schwarze Schafe aussortiert sind, um so besser ist es für alle - für die Kunden wie für die ehrlichen Händler. Wenn die Message nun immernoch nicht angekommen ist, dann weiß ich nicht, wie ich Dir das vermitteln noch soll. :)


    Sie teilten mir mit, daß das Gerät verkauft sei und ich dem Kunden die Daten geben soll. Ich stimme zu, daß der Warneffekt grundsätzlich offen ist, aber wenigstens versuche ich, einen Neukunden zu warnen und öffne dem Betrug nicht Tür und Tor.


    Und ja, ich mache es dem Händler schwer. Schwer, einen Betrug zu begehen. Aber dafür habe ich kaum Mitleid.

  • Zitat

    ES TRIFFT NUR DIE SCHWARZEN SCHAFE, UND DEM EHRLICHEN HÄNDLER MACHT ES EIN PAAR UMSTÄNDE, MEHR ABER AUCH NICHT.


    Musst nicht gleich rum schreien!


    Wie willst Du denn schwarzes Schafe und weißes unterschieden können? Du setzst den Code und der Händler ruft dann an. Und nun?
    Woran erkennst Du da das schwarze Schaf?
    Was der Händler danach damit macht, weißt doch Du nicht!
    Und es bereitet beiden umstände, die absoult nicht fair (Deine Pflicht!) sind und ganz und gar nicht zu Deinem Ziel führen.


    Zitat

    Also, was soll das??? Möchtest Du im Restaurant gebrauchtes Essen serviert bekommen, auch wenn der vorige Gast nur einen Blick darauf geworfen hat??? Und würdest Du so einen Laden dann auch in Schutz nehmen? Und dem Zahnstochertest fielen schon so einige Restaurants und Lebensmittelhändler zum Opfer.


    Ich nehme hier gar keinen in Schutz. Wenn ich irgendwo jemanden in Schutz genommen haben sollte, dann zeig es mir bitte anhand eines Zitats.
    Daß ich selbst nicht beschissen werden will versteht sich wohl von selbst.


    Bei mittlerweile sicherlich etwa 50 gekauften Handys von locker 10 bis 15 Shops ist mir noch nie solch ein Fall untergekommen. Das hat ganz sicher nicht nur mit meinem "Namen" zu tun.


    Zitat

    Je schneller schwarze Schafe aussortiert sind, um so besser ist es für alle - für die Kunden wie für die ehrlichen Händler. Wenn die Message nun immernochnicht angekommen ist, dann weiß ich nicht, wie ich Dir das vermitteln noch soll. :)


    Es ist nicht Deine Aufgabe, den Sheriff zu spielen. Zumal Du damit wie oben beschrieben rein gar nichts erreichst !


    Um nochmal aufs Prinzip zurückzukommen:


    es gehört sich schlichtweg nicht, so etwas zu tun.
    Man fährt auch kein Auto Probe und gibt dann den Schlüssel nicht mit zurück sondern ein unbrauchbares Plagiat.


    Das allgemeine Verhältnis Kunde- Shop verbessert sich dadruch bestimmt nicht.


    Alle Welt regt sich auf, daß die Shops den Service kürzen.
    Aber warum wohl? Weil immer mehr Kunden ihren Teil des Versprechens nicht einhalten und der Shop zunhemend bei lauter Kundenschutz die Grundlage für Service unter den Füssen weg gezogen bekommt.


    :flop: :(

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Tja, Dein Autovergleich ist auch nicht besser. ;)


    Sorry fürs Schreien, war eher als zusammenfassende Überschrift gedacht.


    Natürlich kann man nie sicher sein, daß ein Händler es trotzdem mit erhöhten Schwierigkeiten weiterverkauft. Aber allein diese Schwierigkeiten werden daran eher etwas bewegen, als nichts zu tun und dem Händler es besonders leicht zu machen.


    Ich gebe kein Plagiat zurück und nichts, das Gerät soll auch nicht beschädigt werden.


    Wird es dem ehrlichen Händler was ausmachen, wenn der wissentliche Gebrauchtkunde ein paar Einträge im Telefonbuch findet? Ok, das mit der Gerätepin war hart, aber nichtmal Absicht. Erst hinterher wurde klar, daß auch das dem ehrlichen Händler nicht viel ausmachen kann, den Unehrlichen aber (wenn er das Gerät weiterverkauft ohne es sich nochmals anzusehen) in Erklärungsnöte bringt. Und was ist daran schlimm???


    Ich sehe es nicht als Schandtat, das leicht veränderte Gerät ohne alles auf Werkseinstellung zurückgesetzt zu haben zurückzuschicken. Für mich ist es eher eine Schandtat, dieses Gerät einfach weiterzuverkaufen. Keiner muß es als Kunde so machen, aber genausowenig braucht kein Händler sich auf das Pflichtbewußtsein der Kunden verlassen.

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