ZitatOriginal geschrieben von mojn
Aber Standard hierbei ist für mich, Systempin zu ändern, ein zwei SMS und Telefonbucheinträge zu speichern etc.
Das ist wohl der Gipfel der Frechheit. Wenn du schon ein Gerät wieder zurückschickst, dann hat das unbenutzt zu sein. Ansonsten bräuchtest du dich nicht zu wundern, wenn dir der Kaufpreis nur zum Teil abzgl. einer Nutzungsgebühr erstattet wird, was übrigens völlig legal wäre.