Die einfachste und billigste Möglichkeit ist IMHO wie immer über nen Schutzbrief der Autoversicherung. Koscht ca 10,-€ p.a. und hat in etwa die gleichen Leistungen wie der ADAC. Evtl. auch mal diesen Thread hier durchsuchen, ist bestimmt schonmal erwähnt worden!
MfG
Eisi
ADAC - Mitgliedschaft - lohnt sie sich?!
-
-
-
-
Naja im Prinzip klappt die Abschleppgeschichte ja über die Plus-Mitgliedschaft. Ich bin jetzt schon einige Jahre (normales) ADAC Mitglied und mein Dad schon seit 1979. So wie ich den gelben Engel verstanden habe, kann man da schon was auf Kulanz machen.
Sind die 51 € beim ACE mit einer Plus-Mitgliedschaft beim ADAC vergleichbar? -
Zitat
Original geschrieben von Boogieman
Naja im Prinzip klappt die Abschleppgeschichte ja über die Plus-Mitgliedschaft. Ich bin jetzt schon einige Jahre (normales) ADAC Mitglied und mein Dad schon seit 1979. So wie ich den gelben Engel verstanden habe, kann man da schon was auf Kulanz machen.
Sind die 51 € beim ACE mit einer Plus-Mitgliedschaft beim ADAC vergleichbar?Kulanz ... naja, sofern das wirklich so sein sollte: Hut ab ADAC! Verlassen kann man sich darauf sicherlich nicht, sofern nichts schriftlich vereinbart wurde.
Das Leistungsprofil des ACE ist sicher in Details anders (besser) als beim ADAC, wenn man mal die ganzen Tests, Vergünstigungen usw. außen vor läßt.
Gruß,
Martin -
Zitat
Original geschrieben von nutellatoast
Kulanz ... naja, sofern das wirklich so sein sollte: Hut ab ADAC! Verlassen kann man sich darauf sicherlich nicht, sofern nichts schriftlich vereinbart wurde.
Kulanzleistungen lassen sich nie schriftlich vereinbaren, dann wärs ja keine Kulanz mehr...
Nichtsdestotrotz schätze ich die Kulanz Leistung bei mir recht hoch ein. Da mein Dad seit nunmehr 26 Plus-Mitglied ist ohne den ADAC je gebraucht zu haben. Ich bin erst seit ein paar Jahren Mitglied (fahre seit 10 Jahren Auto, keine Ahnung wann ich in den ADAC einstieg) und habe ihn vor zwei Wochen das erste mal gebraucht.ZitatDas Leistungsprofil des ACE ist sicher in Details anders (besser) als beim ADAC, wenn man mal die ganzen Tests, Vergünstigungen usw. außen vor läßt.
Könntest Du mir diese Details nennen, falls Du sie gerade parat hast?
-
So, nun melde ich mich auch mal zu Wort.
Vorab, ich arbeite nicht beim ADAC, sondern bei einem ADAC-Abschleppdienst. Wir arbeiten "IM AUFTRAG DES ADAC". So steht es sowohl auf unseren Fahrzeugen im Fuhrpark, als auch auf unserer Kleidung.
Der ADAC selber hat keine Abschleppwagen, sprich LKW`s.Die "Gelben Engel" sind die Straßenwachtfahrer. Diese Leute sind ausgebildetet KfZ-Mechaniker o.ä. und arbeiten direkt beim ADAC.
Sämtliche Abschlepper sind alles eigenständige Firmen, die wenn überhaupt im Auftrag vom ADAC arbeiten. Um im Auftrag des ADAC aggieren zu dürfen, muß man einen ADAC-Vertrag haben, der wiederrum an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist (Größe des Fuhrparks, Erscheinungsbild des Fuhrparks, Erscheinungsbild der Mitarbeiter, und und und).
Die Straßenwachtfahrer dürfen mit Ihren PKW`s auch abschleppen (mit einer Abschleppstange) allerdings nur in einem begrenzten Umfang.
So, und nun mal zu den Leistungen bzw. zu einigen Ergänzungen bzw. Einschränkungen. Diese Angaben, sind vom ADAC direkt an uns weitergegeben worden. An diese Vorgaben müssen bzw. sollen wir uns halten.
Ein Anspruch auf ADAC-Leistung hat immer nur ein ADAC-Mitglied, sofern auch das Mitglied mit dem betroffenen Fahrzeug gefahren ist.
Ausnahme: Für Firmenfahrzeuge o.ä., sprich Angaben im Fahrzeugschein sind ohne einem Geburtsdatum versehen, benötigen einen seperaten, auf das Fahrzeug abgeschlossenen, Schutzbrief.
Hier greifen die Leistungen des ADAC nicht mehr.
Ausnahme bei einem Verkehrsunfall:
Ist das ADAC-Mitglied nicht der Unfallversursacher, tritt der ADAC aus seinem Leistungsprogramm aus, und die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers tritt stattdesen ein.Unterschiede zwischen ADAC-Mitgliedschaft und ADAC-Plus-Mitgliedschaft:
Alle Unterschiede sind nachzulesen auf Die gelben Engel
Einige die hier angesprochen wurden:
Nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall, steht einem ADAC-Plus-Mitglied kostenlos ein Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur (max. 7 Tage) für max. €52,- /Tag zu.
Bei einer Plus-Mitgliedschaft ist der (Ehe)-Partner mitversichert, sprich hat die gleichen Leistungen wie das "eigentliche" Mitglied.
Anspruch auf Plus-Leistungen haben ebenfalls alle Kinder, sofern sie noch kein Lohn/Gehalt beziehen und noch keine 26 Jahre alt sind.
Sowohl für (ehe)Partner und Kinder gilt:
Sie müssen alle an der gleichen Postanschrift des Plus-Mitgliedes gemeldet sein.Was hier auch noch angesprochen wurde.
Sollte ein ADAC-Mitglied eine Panne mit dem Fahrzeug haben, kommt zunächst immer ein Straßenwachfahrer, der versucht die Panne zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Abschleppunternehmen, welches "Im Auftrag des ADAC" arbeitet verständigt welches sich dann ums Abschleppen kümmert.
hier spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug in eine Werkstatt oder an eine Privatadresse geht.
Ausnahme:
Handelt es sich um ein verkehrsUNsicheres Fahrzeug, muß dieses immer auf ein Privatgelände, Hof einer Werkstatt oder privater Stellplatz, abgeladen werden.
VerkehrsUNsichere Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Plätzen oder am Straßenrand ageladen werden.Was die Entfernung des Abschleppen angeht kann man sagen, das man dies nicht mit einer KM-Begrenzung darlegen kann. Die Abschleppunternhemen haben einen gewissen Betrag frei (keine Angst, die Abschleppunternehmen sind an die Preise des ADAC gebunden). Alles was darüber hinaus geht muß man entweder selber draufzahlen oder es läuft auf Kulanz.
Kosten für eine Bergung werden vom ADAC in voller Höhe übernommen.
Für diejenigen, die nicht wissen was eine Bergung ist.
Simpel gesagt:
Eine Bergung fängt da an, wo eine Straße aufhört.Was auch noch wichtig ist:
Das Abschleppen von Fahrzeugen, die auf einer nicht öffentlichen Straße bzw. einer Straße die für PKW`s gespeert ist wird vom ADAC nicht übernommen.
Muß das Fahrzeug eines ADAC-Mitgliedes aufgrund von einer Fahrt unter Alkohol und/oder Drogeneinfluss abgeschleppt werden, übernimmt der ADAC die Kosten nicht. Ich will niemandem was unterstellen, aber viele wissen sowas nicht.Sollten noch Fragen offen sein, versuche ich sie gerne zu beantworten.
Aber bitte bedenken.
Ich arbeite nicht beim ADAC, sondern ich arbeite "Im Auftrag des ADAC" -
Erstmal herzlichen Dank für die vielen Infos.
Wenn ich die ADAC-Hotline richtig verstanden habe, sind Kinder aber nur bis zum 18 Lebensjahr mitversichert.
Ehepartner: Wozu bietet der ADAC dann für den Partner einen zusätzlichen Tarif an, wenn er sowieso mitversichert ist? Oder bringe ich da was durcheinander?
-
Also wie gesagt, alles was ich geschrieben habe, sind meine Infos nach denen wir arbeiten.
Bis dato gab es keine Probleme.
Beispiel:
ADAC-Plus-Mitglied: Herr Mayer
gefahren ist Frau Mayer
KfZ zugelassen auf Herr Müller (Im Fahrzeugschein ist ein Geburtsdatum eingetragen)Solche Fälle haben wir täglich und unsere Rechnungen werden vom ADAC bezahlt.
Hab jetzt eben auch mal beim ADAC angerufen..
Also bei der Plus-Mitgliedschaft sieht es so aus.
Versichert ist der Mitgliedschaftsinhaber, der Ehepartner (egal wo er gemeldet ist) bzw. die Lebenspartner z.B. Freund/in, Verlobter/Verlobte (muß aber an der gleichen Adresse wie das Mitglied gemeldet sein.
Versichert ist man immer, egal welches Fahrzeug man fährt, sprich auch Firmenfahrzeuge. (Muß ich morgen gleich mal meinen Chef auf den neuesten Stand bringen)Kinder sind über die Plus-Mitgliedschaft der Eltern mitversichert sofern, das Kind bei den Eltern gemeldet ist und das Fahrzeug auf einen Elternteil zugelassen ist.
Beispiel:
Dein Vater ist Plus-Mitglied
Du wohnst daheim und fährst mit dem Fahrzeug was auf Deine/n Mutter/Vater zugelassen ist---> Du bist versichert
Dein Vater ist Plus-Mitglied
Du wohnst daheim und fährst mit dem Fahrzeug was auf Deine/n Freundin/Freund zugelassen ist---> Du bist NICHT versichert.Der zusätzliche Tarif bietet spezielle Zusatzleistungen für den Ehepartner an wie Rechtsberatung, da die Rechtsberatung nur für das Mitglied ist.
Also in so einem Fall immer das Mitglied anrufen lassen.
zusätzlich dazu ist der UnterwegsSchutz inbegriffen. Was das genau bedeutet, einfach auf der ADAC Homepage unter UnterwegsSchutz nachlesen.
Diese Dinge muß ich beruflich leider nicht wissen. Hab aber selber wieder gelernt.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. -
Ich hab da mal was rausgezogen aus dem Unterwegsschutz:
ZitatZusätzlich zu den Leistungen der ADAC Pannen- und Unfallhilfe (Teil A) und der ADACPlusMitgliedschaft (Teil B) haben Sie im Rahmen des ADAC-UnterwegsSchutzes Anspruch auf Leistungen:
# der Unfall-Sofortleistung (Versicherer: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, 81362 München)
# des Reise-Vertrags-Rechtsschutzes (Versicherer: ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG, 81364 München) und
# der Auslandsreise-Haftpflicht (Versicherer: ARISA Assurances S.A., B.P. 3051, L-1030 Luxemburg).Mein Interpretationen:
Unfallsofortleistung: Bedeutet dies soviel wie eine Unfallversicherung oder die normale Kfz-Haftpflicht? Hab ich beides schon...
Reise-Vertrags-Rechtsschutz: Ist das die Reiserücktrittsversicherung? Kann man ja direkt bei Buchung abschließen. Ist also auch nicht nötig.
Auslandsreise-Haftpflicht: Da ist die Frage wie weit meine normale private Haftpflicht überhaupt gilt. Wenn die nur innerhalb D gilt, dann wär sowas nicht schlecht. Ansonsten isses auch nicht gerade etwas was man unbedingt haben müßte.
Ehepartner: Das passt ja dann optimal. Meine Frau/Freundin hat somit egal mit welchem Auto sie fährt über meine Plus-Mitgliedschaft den gleichen Schutz wie ich. Soweit sie als Freundin den gleichen Wohnsitz hat wie ich, bzw. mit mir verheiratet ist.
Korrekt? -
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!