Ich habe einen 24 Monate alten Vertrag bei mobilcom und die Kündigsfrist verpennt. In den AGB's steht: "Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt." Was heißt das? Und: "Mobilcom ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn der Kunde seine Zahlung nach entsprechender Ankündigung einstellt." Ist's wirklich so einfach: Ankündigen->Zahlung einstellen->Mobilcom kündigt->Ich happy ?
Oder habt ihr nen anderen Tipp, wie ich den Vertrag loswerde?
Vorab schon mal danke.
kündigungsfrist verpennt - kennt ihr Möglichkeiten trotzdem zu kündigen?
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Re: kündigungsfrist verpennt - kennt ihr Möglichkeiten trotzdem zu kündigen?
ZitatOriginal geschrieben von hans_86
Ist's wirklich so einfach: Ankündigen->Zahlung einstellen->Mobilcom kündigt->Ich happy ?
Oder habt ihr nen anderen Tipp, wie ich den Vertrag loswerde?
Vorab schon mal danke.Klar, wenn du scharf auf einen Schufa-Eintrag bist ;).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate. Dir wird also nicht weiter übrig bleiben, als weitere 12 Monate die Grundgebühr zu bezahlen. Kündige also jetzt, dann verpasst du den Termin wenigstens nicht nochmal. Betrachte es einfach als "Lehrgeld" ...
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oder verlängere um 24 Monate, nimm ein subentioniertes Handy, verkauf es und zahl damit die Grundgebühren. Dürfte in den meisten Fällen billiger wegkommen als um 12 Monate verlängern und gar nichts bekommen...
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Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
Dürfte in den meisten Fällen billiger wegkommen als um 12 Monate verlängern und gar nichts bekommen...Naja, es handelt sich schliesslich um Mobilcom ... da ist fraglich, ob man überhaupt ein vernünftiges Verlängerungsangebot bekommt, oder vielleicht doch nur ein 3410 für 149,00€ bei 24 monatiger Verlängerung ...
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So ähnlich waren auch meine Angebote. Natürlich exklusiv für mich und nur für kurze Zeit.;)
Gruß, Stefan
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Re: kündigungsfrist verpennt - kennt ihr Möglichkeiten trotzdem zu kündigen?
ZitatIst's wirklich so einfach: Ankündigen->Zahlung einstellen->Mobilcom kündigt->Ich happy ?
Noe, im Normalfall bedeutet dies, dass Mobilcom kündigt, aber du natürlich die Grundgebühr weiter zahlen musst als Ausgleich. Bzw. auf einmal als Ausgleich des entstandenen Schadens, unter Umständen auch mehr, wenn MC weiteren Schaden nachweisen kann. Hilft also nicht wirklich. Steht auch meist so in den AGB drin, ein wenig verklausuliert, aber in der Sache eindeutig...
Aus wichtigem Grund bedeutet z.b. dass der Provider kündigen kann, wenn GSM in Deutschland verboten würde. Oder Du kannnst kündigen, wenn Dir vom telefonieren die Ohren abfallen.
Kein wichtiger Grund ist im Regelfall, wenn man den Kündigungstermin verpasst hat. -
jajajaja...ich will nicht wegen beihilfe zur urkundenfälschung in den kerker und hab den rechtswidrigen beitrag gelöscht
auch vesrpreche ich, mich sofort mit mobilcom in verbindung zu setzen und zu fragen, ob das exklusive angebot nokia 3410 für 149 eur auch für mich gilt... ebenfalls widerrufe ich alle rechtswidrig gekündigten verträge und verlängere ohne subventioniertes handy
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Zitat
Wenn Du schon solche rechtswidrigen Tipps geben möchtest, mach das doch bitte per PN.
Also bitte, rechtswidrige Tipps sollte man sich ganz verkneifen!
:cool:
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An der Stelle frag ich mich oft, wieviele Mitarbeiter von Providern sich auch in solchen Foren rumtreiben und sich solche Spielchen merken ?
So blöd sind die nun auch wieder nicht um auf alles reinzufallen.
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