Neues, sensationelles Urteil des AG Giessen zum Mietrecht

  • Re: Na klasse!


    Zitat

    Original geschrieben von Sir Robin
    Das ist ja mal wieder supertoll! Das freut mich mit meinem Mieterärger natürlich ungemein! Ehrlich, nix gegen Mieter - aber wenn man an einen Spitzbuben gerät hat man ganz klar verloren in diesem Staat! :mad:



    Bei dem Mieter, den du erwischt hast, würde selbst ein anderes Urteil nichts helfen.


    Eines Tages ist ganz einfach die Wohnung leer und der Mieter weg. Wie die Wohnungen in den meisten Fällen bei solchen Mietern aussehen, durften wir alle schon in entsprechenden Berichten im Fernsehen bewundern.


    Schlechter gestellt bist du durch dieses Urteil jedenfalls auch nicht mehr.
    Diese Art von Mietern mach sowieso keine Schönheitsreparaturen.


    Gruß
    DaFunk

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  • Re: Neues, sensationelles Urteil des AG Giessen zum Mietrecht


    Zitat

    Original geschrieben von Schrapnell
    Das Urteil wird weitreichende Folgen haben...


    Quelle: Aktueller Stern (Printausgabe)


    Ich könnte Deine Begeisterung ja verstehen, wenn es hier um ein OLG- oder BGH-Urteil ginge. Was sich hingegen ein Amtsrichter in seinem Kämmerchen ausdenkt, muß nun wirklich nicht unbedingt "weitreichende Folgen" haben. Zudem ist es m.E. verfrüht, derartige Aussagen zu treffen, ohne die Begründung des Urteils (und insbesondere die Umstände des Einzelfalles) zu kennen. Sich lediglich auf eine Meldung des "Stern" zu verlassen, ist nach meiner Auffassung extrem gewagt.

  • Re: Re: Neues, sensationelles Urteil des AG Giessen zum Mietrecht


    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Sich lediglich auf eine Meldung des "Stern" zu verlassen, ist nach meiner Auffassung extrem gewagt.


    Das ist wohl wahr, aber der Logik dieses Urteils kann man sich nur unschwer entziehen. Wenn es einem Mieter gefällt 7 Jahre die gleiche Tapete zu sehen, dann soll er doch. Es schadet der Wand ja immerhin nicht. Solange beim Verlassen renoviert wird (oder beim Einzug, je nachdem), ist es doch gemeinhin sowieso völlig egal.

  • Zitat

    Original geschrieben von Shane54
    in meinem mietvertrag ist so ein schönheitsreparaturansparbetrag drin, muss ich den jetzt nichtmehr überweisen?

    Was ist das denn? Kenne ich nicht, ist das neuerdings üblich? :confused:


    Von Zeit zu Zeit sollte man meiner Meinung nach renovieren. Darfst du nicht selbst entscheiden, wann, wie? Darfst du nicht selbst tapezieren, streichen?


    :confused: Ralf

    Mit Grüßen ...

  • Wie ashd schon sagt, wartet mal ab!!!
    Ein Urteil, mit dem sich ein kleiner Amtsrichter gegen die ständige Rechtsprechung des BGH oder auch der OLG stellt, wird in den allermeisten Faellen ja eh bald kassiert.


    Ist wie mit den ganzen Hinterbänklern im Parlament, die sich in den Sommermonaten mal zu Wort melden - nimmt ja auch keiner richtig ernst.



    Jens

  • Re: Re: Re: Neues, sensationelles Urteil des AG Giessen zum Mietrecht


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    Das ist wohl wahr, aber der Logik dieses Urteils kann man sich nur unschwer entziehen. Wenn es einem Mieter gefällt 7 Jahre die gleiche Tapete zu sehen, dann soll er doch. Es schadet der Wand ja immerhin nicht. Solange beim Verlassen renoviert wird (oder beim Einzug, je nachdem), ist es doch gemeinhin sowieso völlig egal.


    Da hat wohl einer den eigentlichen Sinn der Schönheitsreparaturen nicht verstanden ;):


    Vorrangig geht es darum, das Mauerwerk vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Farbe wird mit den Jahren natürlich brüchig und lässt so vermehrt Feuchtigkeit an die Wand.


    Mehr Feuchtigkeit in der Wand bedeutet natürlich auch gleichzeitig schnellerer Zerfall der Bausubstanz.


    Daher wurde auch ein (gerichtlich anerkennter) Fristenplan entwickelt,


    3 Jahre für Küche & Badezimmer, da sich hier naturbedingt sehr viel mehr Feuchtigkeit bildet
    5 Jahre für alle Wohnräume
    7 Jahre für Nebenräume


    Neben den reinen Streichen der Wände gehört auch das streichen der Fußböden (ja ja, es soll auch noch Wohnungen mit Holzfüßböden geben) Der Türen, der Fenster (von innen) und der Heizungen dazu.


    Praktisch gesehen findet der Fristenplan aber kaum mehr Anwendung, am ehesten wohl bei den Vermietern, die ein Mietshaus als Altersvorsorge erworben haben und nichts anderes machen, als sich um das Häusschen zu kümmern.
    Ich hab auch schonmal gehört, das so mancher Vermieter ausgelassene Schönheitsreparaturen als Druckmittel verwnedet ("wie, sie wollen eine Mietpreisminderung, weil sie über Weihnachten keine Heizung hatten? Okay - kein Problem; darf ich Sie aber noch auf die Einhaltung der Schönheitsreparaturen erinnern....")


    Ich sehe dem Urteil von AG auch sehr gelassen entgegen. Allein der Fakt, das meist über 50% aller im AG gesprochenen Urteile beim LG in der Revision wieder aufgehoben werden, spricht für sich.


    Alles im allen hat sich das Deutsche Mietrecht mit der Januar 2002 Reform wirklich nicht zum großen Nachteil für den Vermieter entwickelt. Stichwort Qualifizierter Miespiegel und Vergleichswohnung. Da ist endlich für qualitativ hohem Wohnraum auch der entsprechende Mietzins zu erheben, ohne sich nach Abschluss direkt vor Gericht wegen Mietwucher wiederzusehen.
    Das die Kündigungszeit von bis zu 12 Monaten abgeschafft wurde halte ich auch für sinnvoll.
    Diese Vorschrift war schon lange überholt und wurde übrigends auch schon seit einigen Jahren in der Rechtssprechung nur noch selten angewandt.


    Schönen abend zusammen,
    Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Was ist das denn? Kenne ich nicht, ist das neuerdings üblich? :confused:


    Von Zeit zu Zeit sollte man meiner Meinung nach renovieren. Darfst du nicht selbst entscheiden, wann, wie? Darfst du nicht selbst tapezieren, streichen?


    :confused: Ralf


    Sparbeträge sind glaube ich nur dann üblich, wenn sich Denkmalgeschützte Sachen in der Mietswohnung (Stuck/Holzdecken usw.) die man ohne Handwerklichen Titel nicht selber streichen darf.
    ´
    Das finde ich aber auch mehr als verständlich, denn wenn mal einer eine Stuckdekce ordentlich verhunst hat ist sie schwer zu retten.


    Gr.
    Kai

  • Re: Re: Re: Re: Neues, sensationelles Urteil des AG Giessen zum Mietrecht


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Da hat wohl einer den eigentlichen Sinn der Schönheitsreparaturen nict verstanden:


    Beleidigst du eigentlich gerne einfach so? *plonk*!

  • Re: Re: Re: Re: Re: Neues, sensationelles Urteil des AG Giessen zum Mietrecht


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    Beleidigst du eigentlich gerne einfach so? *plonk*!


    Nur den (editierten) Smiley vergessen.


    Sorry wenn's falsch rübergekommen ist; mehr als Aufklärungsarbeit wollte ich nicht leisten.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Neues, sensationelles Urteil des AG Giessen zum Mietrecht


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Sorry wenn's falsch rübergekommen ist; mehr als Aufklärungsarbeit wollte ich nicht leisten.


    Ist OK ...

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