ZitatOriginal geschrieben von loco.joe
Damit dürfte klar sein, wohin die Reise bei WAP 2.0 geht. Finde ich nicht so prickelnd...
Wobei ja der besagte Text erstmal nichts zu der Flatrate sagt und ob die dort enthaltenen Leistungen zu dem Zeitpunkt neu definiert werden. Du hast nach der geltenen Aussage ("...was originär im WAP-Browser darstellbar ist...") abgeschlossen und das gilt für Dich bis zum Ende Deiner Vertragslaufzeit. Eine plötzliche Einschränkung auf WAP 1.x im Rahmen der Flatrate wäre ein Vertragsänderung zu Deinem Nachteil und somit würde das Sonderkündigungsrecht bedeuten.
Unabhängig davon bin ich ja mal auf die praktische Umsetzung gespannt. Zumal der Kunde ja nun wirklich überhaupt nicht merkt, dass z.B. die neue WAP-Seite der Bahn WAP 2.0 ist (bei entsprechendem Handy), während das o2 Active-Portal (von dem ja auf wap.bahn.de gelinkt wird!) noch WAP 1.1 ist.