Re: Erfahrung mit Online-Händler
ZitatOriginal geschrieben von roesi
Was soll ich jetzt machen? Anzeige bei der Polizei? Wer hat da noch Erfahrungen mit? Ich will ja zumindest mein geld zurück, die Festplatte gibt es inzwischen schon günstiger zu kaufen.
Wenn du die Platte nicht mehr willst, dann mach von deinem Widerrufsrecht gem. § 312d BGB Gebrauch. Du kannst natürlich bereits vor Erhalt der Ware den Kaufvertrag widerrufen.
Sollte der Händler dann den Betrag nicht freiwillig zurücküberweisen, musst du wohl das gerichtliche Mahnverfahren enleiten.