Besuchszeit in U-Haft?!

  • Hi,


    ist die wöchentliche, bzw. monatliche Besuchszeit in deutschen Gefängnissen eigentlich per Geset geregelt? Ich wollte eine Freundin besuchen, die sich in Untersuchungshaft befindet. Ihr werden aber nur 1 Stunde pro Monat Besuchszeit zugestanden.


    Ist das normal?!

  • Per Google gefunden:

    Zitat

    Der Vollzug der Untersuchungshaft wird im § 119 der Strafprozeßordnung (StPO) geregelt. Nähere Ausführungen hierzu enthält die bundeseinheitliche Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO). ...


    Dann schau da mal rein, ist vielleicht auch im Net zu finden.


    cu
    Thomas

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    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • *kopfschüttel*


    Was sie verbrochen hat, kann uns völlig egal sein - back to topic please.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Hi,
    grds. hat ein Gefangener nach § 24 I StVollzG Anspruch auf mindestens eine Stunde Besuch pro Monat. Weiteres kann durch die Hausordnung der Anstalt geregelt werden.
    Für Besuche in der Untersuchungshaft gilt zunächst die Besonderheit, dass nach Nr. 24 UVollzG die Zustimmung des Richters oder des Staatsanwalts nötig ist. Sofern Richter und Staatsanwalt nichts anderes bestimmen, beträgt die Besuchsdauer 30 Minuten.
    Nach Nr. 25 UVollzO wird in der Regel ein Besuch mindestens alle zwei Wochen zugelassen.
    Sollte es sich bei den Besuchen um Wahrnehmung unaufschiebbarer persönlicher, rechtlicher oder geschäftlicher Angelegenheiten handeln, so sollen diese auch unabhängig von der Zweiwochenregelung zugelassen werden.


    Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen :)


    Gruß,
    Loyo

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