o2 Bonusprogramm noch bis 31.12.2008

  • Auch von mir ein Beitrag zum O2 Bonusprogramm. Ich hatte im Vergleich zu den meisten hier sehr wenige Bonuspunkte (knapp 700). Dafür wollte ich mir am 30./31. Dez. 08 wenigstens eine Schlüsselband und ein Duschvorhang sichern, aber an diesen Tagen war die Bonusseite nicht zu erreichen. Habe dies dann in einer Email an die Kundebetreuung geschrieben und höflich gefragt, ob sie mir im Wege der Kulanz vielleicht eine weitere Multicard (gabs ja mal für 1000 Punkte) kostenlos oder verbilligt geben können. Heute bekam ich ein Antwort, leider können sie mir keine Multicard geben, aber ich habe 7 EUR Gesprächsguthaben bekommen. Finde ich sehr kulant und habe mch per Email bedankt.

  • Zitat

    Original geschrieben von tobiklein
    Naiv wie ich bin habe ich nicht im Traum daran gedacht, dass ein Unternehmen wie o2 seine Kunden mit einem Kundenbindungsprogramm so dreist abfertigen würde.


    na ja, immerhin wusste man ja über zwei Monate, dass die Bonuswelt zum 31.12. eingestellt wird.


    Für eine Aufrechnung wäre es erforderlich, dass Du einen fälligen, gleichartigen Gegenanspruch hast. Worin siehst Du einen solchen?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Wenn man denn eine Kündigung erhalten hat oder weit später eher zufällig in Foren.
    Auf der o2 Seite wohl nicht.
    Und auch die, die eine Kündigung bekommen haben, hatten keinen Hinweis darauf, dass wenige Tage später die Prämien "fürs Handy" noch vor Ende des Programms einfach ersatzlos gestrichen werden. Bei den anderen Prämien wurden die Punktepreise zeitgleich teilweise massiv nach oben gesetzt.


    Ich kann wohl kaum die Herausgabe von Punkten fordern und vollstrecken.
    Daher bleibt nur die Punkte in den zuvor üblichen Wert in Geld umzurechnen.
    Und dann will o2 Kohle von mir und ich von denen. Gleichartig genug?
    Die Fälligkeit dürfte unstrittig sein.


    Überhaupt wird in der Praxis um solche verfahrensrechtlichen Punkte kaum gestritten, vereinfacht es doch die Sache.
    Ansonsten widerklagt man. Verzögert und verkompliziert die Sache auch für den Richter und hat allenfalls geringe Einflüsse auf die Kosten.

  • Letztendlich legt o2 aber die Prämien fest und ihre Wertigkeit - nicht du selbst.
    Was die anderen User hier auch schon angemerkt haben: Du hast bisher keine einzige rechtliche Grundlage für dein Vorhaben/deine Ideen genannt.
    Entsprechend niedrig sind deine Erfolgschancen.

  • ich wünsch tobiklein mal viel erfolg, denn moralisch hat er sicher recht. Aber...! Rein rechtlich sehe ich da keine Chance, und wegen paar Kröten zu klagen ist riskant...

  • tobiklein


    Du hast eben keinen Anspruch darauf, welche Prämien in welcher Höhe zur Verfügung stehen.


    Und wie kommst Du darauf Punkte, die verfallen sind und Dir wenn überhaupt ein Gesprächsguthaben ermöglicht hätten einfach selbständig in einen Zahlungsanspruch umwandeln zu können?


    Eine Frage hätte ich aber noch: Um wie viele Punkte geht es denn bei Dir?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • stefanniehaus
    Bei abstrakten Ansprüchen legt man die Wertigkeit regelmäßig zunächst immer selbst fest. (Schmerzensgeld, Sachbeschädigung usw.)
    Letzendlich entscheidet dann das Gericht über die Wertigkeit eines abstrakten Anspruches und orientiert sich dabei in diesem Falle natürlich an dem was es vorher gab.
    Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus den o2 AGB und dem BGB.


    toxic_kill
    Ich habe dagegen keinerlei Zweifel, dass mein einmal erworbener Anspruch auf die Punkte und eine Prämie fortbesteht.
    Ich habe doch gar nicht vor lange zu klagen sondern handele durch Aufrechnung.
    Das Klagen überlasse ich o2 wenn sie sich denn trauen und riskieren, dass anschließend auch noch viele andere wegen ihrer verfallenen Punkte anklopfen.


    ganymed
    Punkte wurden auch mit dem Grundpreis verrechnet und ich mache nichts anderes.
    Es geht insgesamt um 35000 Punkte auf 3 Konten.

  • Zitat

    Original geschrieben von tobiklein
    Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus den o2 AGB und dem BGB.


    Nein. In den AGB ist explizit festgelegt, dass sämtliche Punkte mit Beendigung des Bonusprogrammes verfallen.


    Gegensätzliches - was deinen Anspruch untermauern würde - hast du bisher faktisch nicht genannt.

  • Erstens habe ich schon wiederholt darauf hingewiesen, dass ich eben keine Kündigung erhalten habe, das Verträgsverhältnis deshalb also weiter besteht.


    Zweitens werden AGB und selbst höherwertige individuelle Verträge alltäglich von Gerichten gekippt, wenn sie eine Partei erheblich benachteiligen oder gegen geltendes Recht verstossen.
    Und du glaubst wohl nicht ernsthaft, dass ein Vertragspartner, sei es die Bank,
    ein Händler oder auch eine Telefongesellschaft damit durchkommen würde, wenn in den AGB der ersatzlose Verfall des Saldos eines Kontokorrents (um nichts anderes handelt es sich auch beim Bonuspunktekonto) festschreiben würde.


    Übrigens auch bei Prepaidkarten stand bis vor kurzem noch in den AGB, dass die Guthaben im Kunden(kontokorrent)guthabenkonto unter bestimmten Bedingungen ersatzlos verfallen. Millionen Lemminge haben das jahrelang geschluckt (stand ja in den AGB nicht wahr) bis sich mal einer gewehrt hat und Sache gerichtlich überprüfen ließ.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Nein. In den AGB ist explizit festgelegt , dass sämtliche Punkte mit Beendigung des Bonusprogrammes verfallen.


    Gegensätzliches - was deinen Anspruch untermauern würde - hast du bisher faktisch nicht genannt.


    Quelle?

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