Ware bei ebay verkauft - Vom Onlinehändler gleich zum Käufer schicken lassen?

  • Hi,
    Hat das schonmal jemand gemacht? Wäre ja eigentlich blöd, erst die Ware zu mir zu schicken und ich würde sie dann weiter verschicken...


    hab bei ebay was verkauft, was es bei nem (seriösen) Onlinehändlder grad ziemlich günstig gibt.


    Also was meint ihr? Birgt das irgendwelche Risiken oder so für mich?

  • ja wenn der Händler zum Beispiel net liefert ausserdem siehts dann so aus als würdest du bei der Firma arbeiten. Ich würds erst mal nach Hause schicken lassen. Wie kommt man eigentlich auf so ne Idee?

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    ja wenn der Händler zum Beispiel net liefert ausserdem siehts dann so aus als würdest du bei der Firma arbeiten. Ich würds erst mal nach Hause schicken lassen. Wie kommt man eigentlich auf so ne Idee?


    Die Idee an sich ist natürlich nicht schlecht, so funktioniert nunmal der Markt - jedoch hast du natürlich das Risiko, dass der Online-Händler sich vertan hat oder lange braucht, um die Sachen zu liefern. Und Ansprechpartner für Deinen Käufer bist, also auch für evtl. Ärger.

  • Ja, ich denke schon, dass das Probleme geben könnte, vor allem, weil du wahrscheinlich keinen Gewerbeschein hast. Wenn dein Käufer z. B. ein Finanzbeamter oder ähnliches ist, könnte das unter Umständen Probleme geben. Also lieber auf Nummer sicher gehen und paar Euros mehr ausgeben und sich das Paket zuerst nach Hause liefern lassen und dann wieder weiterverschicken!

  • also ich kann die bisherigen Einwände nicht immer nachvollziehen. Einzig das Handels-Argument kann stichhaltig sein:


    Wird Dir nachgewiesen, dass Du wiederholt, erwerbsmässig und mit Gewinnerzielungsabsicht Waren vertickst, bist Du Gewerbetreibender mit all dem ganzen Rattenschwanz. Privatverkauf in seiner reinsten Ausführung ist nunmal, das Waren, die man selbst einmal genutzt hat, werden nach einer gewissen Nutzungsdauer an einen Dritten weiterveräussert.


    Ein einzelnes Streckengeschäft (So heisst dieses Verfahren, ist in der regulären Wirtschaft gar nicht so unüblich) könnte dafür ein Indiz, aber kein Beweis sein.


    Weiteres Manko: Du gibst Deine Einkaufsquelle preis. Kannst wetten, Dein Kunde surft als erstes auf deren Seite und erkennt nun, dass er die Ware hätte billiger bekommen können. Frust vorprogrammiert, Ärger nicht ausgeschlossen (obwohl Du selbtverständlich im Recht bist.)


    Und dann solltest Du auch bedenken, dass bei evtl. Problemen der Abstimmungsaufwand wesentlich höher ist. Und es soll schon vorgekommen sein, dass Versandhändler statt wie vereinbart auf Rechnung auf Nachnahme raussenden. Dein Ebay-Partner steigt Dir garantiert aufs Dach.


    Orlet

  • der muss gar net auf die Internetseite surfen. Meistens liegt schon ein Schreiben mit Preis dem Paket bei.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Frag doch mal beim Händler, ob der so was auch neutral verschicken kann ohne beiliegende Rechnung.


    Bei einigien Großhändlern ist es gang und gäbe, dass die Händler die Ware auch direkt an Ihre Kunden schicken können. Bei einigen wird dann Deine Name als Absender zusammen mit der Lageradresse des Großhändlers (aber ohne dessen Namen) genannt, bei anderen ist der Absender nur über die ID-Nummern der Sendungen erkennbar und es steht nur der Empfänger drauf, manchmal auch noch Deine Adresse an Stelle einer Absenderadresse...


    Vielleicht würd der Händler ja auch ein Päcken rausschicken, wo er als Absender nur Deinen Namen und seine Anschrift angibt, oder er verschickt sowieso über einen Anbieter wo man das nicht vom Adressaufkleber ablesen kann, wer der Absender ist. Dann müsste er nur noch den Lieferschein und/oder die Rechnung weglassen oder einen neutralen Lieferschein ohne Logo beilegen.


    Bei Vorkasse und wenn man höhere Umsätze durch viele Folgegeschäfte in Aussicht stellt, sollte das möglich sein, wenn der Händler nicht gerade eine Riesenfirma mit einigen hundert Angestellten ist....


    Das Risiko wg. Gewährleistung sowie die Regelungen laut BGB, oft auch als "Fernabsatzgesetz" bezeichnet, betreffen dennoch direkt Dich, also kalkulier nicht mit zu geringer Marge sonst hast Du nachher nur Verluste, wenn die Ware nicht wie gewünscht ist. Außerdem: wenn Du beim Händler per Vorkasse bezahlst und der nicht liefern kann aber Dein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag nicht ohne weiteres akzeptiert, auch nicht nach angemessener Wartezeit, dann hast Du ein Problem, wenn der Käufer sein Geld zurückhaben will und musst wohl in Vorleistung treten. Wenn Du Pech hast kriegst Du dann aber vom Händler doch kein Geld und er schickt die Ware vielleicht denncoh an die Anschrift Deines Käufers, dem hast Du das Geld aber schon erstattet und rennst jetzt Deiner Ware bzw. Deinem Geld hinterher. Besonders kompliziert wird es, wenn der Käufer die Annahme der Sendung verweigert, dann könnten Kosten entstehen, etc., etc.


    Und die steuerliche Seite ist dabei noch gar nicht mal erwähnt worden...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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