Ist es generell bei allen Beschäftigungsverhältnissen, die auf zweiter Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6 laufen, so, dass zwar im laufenden Jahr zunächst die Abzüge größer sind als bei einem Steuerklasse-1-Arbeitsverhältnis, aber diese größeren Abzüge über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückgeholt werden können? Natürlich unter Berücksichtigung des relativen Anstiegs in der Progression?
Nimmt man jedoch an, dass der Staat keine Mark verschenken will bzw. den Bürgern, die Geld rausbekommen, nicht auf die Schulter klopft, verwundert es etwas, da lt. Lohnsteuerbegleitheftchen Personen die von mehr als einem Arbeitgeber Geld bekommen, zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind.
:confused: