Lohnsteuer

  • Re: ********** UPDATE ***********


    Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    [*]Wie sind Eure Erfahrungen mit Elster?
    [small]Habe meine Steueerklärung bislang immer oldschool mit Papier erledigt.[/small][/list=1] Freue mich über jeden Tipp, Hinweis und/oder hilfreichen Link.


    Heyhey


    Elster ist aufgebaut wie die Papierformulare, also wenn du mit denen keine Probleme hast, klappts auch mit Elster.
    Nachteil: Du füllst alles aus, sendest das online, druckst alles aus und schickst es per Post hinterher mit den Bescheinidungen/Formularen.


    Ich hab aber die Erfahrung gemacht, dass es mit Elster schneller bearbeitet wurde (ca. 3 Wochen)!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • zu


    1. ja


    3. PC Abschreibung 3 Jahre, jedoch zeitanteilig.
    Anschaffung in 05/07 = 8/36 in 2007; 12/36 in 08; 12/36 in 09 u. 5/36 in 2010


    4. Elster kein Problem, ganz nützlich ist die Steuerberechnung - bevor Daten an FA übermittelt werden.


    GP

  • Re: ********** UPDATE ***********


    Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    [list=1][*]km-Angabe von Wohnung zur Arbeitstätte (Kpl. angeben und F'amt erstattet erst mal ab dem 20. km - und ggf. Rest nach Urteil Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe)?
    [/list=1]



    Unbedingt beim Bescheid darauf achten, ob es ein vorläufiger ist.


    Es soll wohl derzeit so sein, dass endgültige Bescheide rausgeschickt werden, also die Einlegung eines Einspruches erforderlich ist, wenn man von einem Urteil profitieren will.

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Herzlichen Dank schon mal für die kompetenten und schnellen Rückmeldungen, Männer. Noch jemand etwas zu Frage 2.) auf Lager? Väter voran. ;)


    Thx. in advance & Cheers
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Na da häng ich mich doch auch gerade mal dran... ;)


    Habe berufsbedingt einen LKW Führerschein machen müssen, diese Kosten würde ich jetzt gerne absetzen.
    Wie und wo (Höhe? Auch mit dieser 3 Jahres Regel) mach ich das?


    Thanx! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Na da häng ich mich doch auch gerade mal dran... ;)


    Habe berufsbedingt einen LKW Führerschein machen müssen, diese Kosten würde ich jetzt gerne absetzen.
    Wie und wo (Höhe? Auch mit dieser 3 Jahres Regel) mach ich das?


    Thanx! :top:


    Als Werbungskosten in voller Höhe.


    Die drei Jahre beziehen sich auf etwas anderes. Das gilt für abnutzbare Wirtschaftsgüter. Für diese wird die Abschreibung zu gleichen Teilen auf die Nutzungszeit verteilt. Für PCs liegt die Nutzungszeit bei drei Jahren.

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Als Werbungskosten in voller Höhe.


    Die drei Jahre beziehen sich auf etwas anderes...


    Super, danke dir! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Muss noch mal genau(er) nachfragen:

    Zitat

    Original geschrieben von peeck
    [...]
    3. PC Abschreibung 3 Jahre, jedoch zeitanteilig.
    Anschaffung in 05/07 = 8/36 in 2007; 12/36 in 08; 12/36 in 09 u. 5/36 in 2010
    [...]

    Da ich früher während Mathe meist eine Freistunde hatte ;), was gebe ich beim Kauf 11/2007 an? Welchen Punkt wähle ich dafür aus?


    Vielen Dank vorab!


    Sonnigen Gruß
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    Muss noch mal genau(er) nachfragen: Da ich früher während Mathe meist eine Freistunde hatte ;), was gebe ich beim Kauf 11/2007 an? Welchen Punkt wähle ich dafür aus?


    Vielen Dank vorab!


    Sonnigen Gruß
    Laubi


    Naja, da 3 Jahre = 36 Monate sind, würde ich 2/36 des Kaufpreises für 2007 ansetzten. Dann für 2008 und 2009 je 12/36 und für 2010 dann die restlichen 10/36.


    So hat es Taxman übrigens auch vorgegeben.

  • Bei einem Kaufpreis bis zu 487,90 brutto (= Euro 410,00 netto) besteht bei nichtselbständiger Arbeit noch das Bewertungswahlrecht als GWG, somit direkter Abzug der Anschaffungskosten als Aufwand im Jahr der Anschaffung. Dürfte für manchen PC-Kauf schon interessant sein.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!