Lohnsteuer

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Bei einem Kaufpreis bis zu 487,90 brutto (= Euro 410,00 netto) besteht bei nichtselbständiger Arbeit noch das Bewertungswahlrecht als GWG, somit direkter Abzug der Anschaffungskosten als Aufwand im Jahr der Anschaffung. Dürfte für manchen PC-Kauf schon interessant sein.


    Stimmt zwar, dürfte bei einem MacBook Pro aber wohl kaum zutreffen.

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Naja, da 3 Jahre = 36 Monate sind, würde ich 2/36 des Kaufpreises für 2007 ansetzten. Dann für 2008 und 2009 je 12/36 und für 2010 dann die restlichen 10/36. [...]

    Vielen Dank, tkleyman! :top:
    Setze ich dies dann unter Arbeitsmittel ab?


    Cheers
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Stimmt zwar, dürfte bei einem MacBook Pro aber wohl kaum zutreffen.


    Vor allem trifft es nur dann zu, wenn das Wirtschaftsgut durch den Beruf veranlaßt wird - und selbst dann wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nur anteilig anerkannt. Deshalb sollte auf der Rechnung auch kein Spiel neben dem Rechner erscheinen...


    Aber wenn es anerkannt wird, dann braucht man auch Stuhl und Tisch für den Rechner, nicht vergessen :)

  • Ohne berufliche Veranlassung geht es ja prinzipiell nicht ;-)


    @ Laubi: ja, für 2007 ist dies Zeile 49 und 50 der Anlage N.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    Vielen Dank, tkleyman! :top:
    Setze ich dies dann unter Arbeitsmittel ab?


    Cheers
    Laubi


    So habe ich es gemacht. Wurde problemlos in voller Höhe akzeptiert.


    Bin aber kein Steuerfachmann. Kann nur eigene Erfahrungen wiedergeben.

  • Herzlichen Dank, CLK und tkleyman!


    Wenn ich jetzt noch eine Antwort erhalte, auf was ich bei der Anlage "Kind" so achten sollte, bin ich wunschlos glücklich ... und werde mich am Wochenende mit den Bögen vergnügen.


    Sonnigen Gruß
    Laubi


    PS: Unserem Rathaus ist im übrigen die Anlage N ausgegangen. :rolleyes:

    Newbie-Reloaded :-)


  • Ich habe mal vom Bekannten (mit Freundin im Finanzamt) gehört, dass Steuererklärungen per Elster im Vergleich zu Steuererklärungen in Papierform nur noch auf Plausibilität und stichprobenweise kontrolliert werden. Die Steuerklärungen in Papierform müsse man ohnehin ins Elsterformular übertragen und achte daher schon beim Übertragen genauer auf "Ungereimtheiten".


    Ich habs früher immer andersrum vermutet. Nutze seitdem aber auch Elster, weiß aber auch nicht was dran ist.

  • Hab zur Lohnsteuer mal eine Frage:


    In Steuerklasse I gilt ja für das Jahr 2009 ein Freibetrag von 7834€. Sinkt dieser Freibetrag bei einem gewissen Einkommen?
    Beispiel: Man verdient 3000€ Brutto im Monat, bleibt der Freibetrag dann trotzdem bestehen oder wird er nach unten "angepasst".


    Danke schonmal

    Der vorangegangene Eintrag wird auf Grund von Jugendschutzgründen erst ab 22:00 komplett dargestellt, um ihn dem Zugriff Minderjähriger zu entziehen!

  • Zitat

    Original geschrieben von der-kilian
    Hab zur Lohnsteuer mal eine Frage:


    In Steuerklasse I gilt ja für das Jahr 2009 ein Freibetrag von 7834€. Sinkt dieser Freibetrag bei einem gewissen Einkommen?
    Beispiel: Man verdient 3000€ Brutto im Monat, bleibt der Freibetrag dann trotzdem bestehen oder wird er nach unten "angepasst".


    Danke schonmal


    Bei einem Verdienst von 3000Euro im Monat verdienst du 36k im Jahr. Sprich, ohne Werbungskosten o.ä. hast du 36k zu versteuern. Der Freibetrag, den du ansprichst, ist der sog. Grundfreibetrag. Dieser gibt an, bis zu welchem Jahreseinkommen (in diesem Fall 7834 Euro) du keine Einkommenssteuer zu zahlen hast. Ab diesem Einkommen hast du auch Einkommensteuer zu zahlen (in deinem Beispiel Einkommensteuer auf 36k/Jahr).


    Der Grundfreibetrag ist ein fixer, vorgegebener Betrag und somit unabhänging vom Einkommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von beastieboy
    Ab diesem Einkommen hast du auch Einkommensteuer zu zahlen (in deinem Beispiel Einkommensteuer auf 36k/Jahr).


    Der Grundfreibetrag ist ein fixer, vorgegebener Betrag und somit unabhänging vom Einkommen.


    Sorry, aber das verstehe ich anders: Einkommen - Grundfreibetrag.
    Hier also 36.000 - 7834 = 28166 zu versteuerndes Einkommen.


    Wenn dem nicht so ist, tz.... Wäre einmal mehr Unverständnis für diese verschi..ene Regierung und dieses verdammte (Steuer-/Finanz-) System.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!