EC-Karten Diebstahl: ELV + POZ? -> wer kennt sich aus

  • Hallo alle zusammen,


    Vorgeschichte:
    einer Freundin ist ihre Tasche inklusive Ausweis, Führerschein, Mobiltelefon und eben auch EC-Karte gestohlen worden.


    Zeitpunkt des Diebstahls zwischen 17:00 (letztes Nachschauen nach einer SMS) und 18:00 (kurz davor wurde der Diebstahl bemerkt)
    Datum: 1.8.2003


    Mit Zeitpunkt 18:30 wurde die fertige Verlustmeldung bei der Polizei aufgenommen.


    Gegen 18:15 wurde !!! leider nicht das Girokonto, "dessen" EC-Karte gestohlen wurde, sondern aufgrund eines persönlichen Fehlers der Schwester meiner Bekannten -> das Sparkonto gesperrt.


    Am 5.8.2003 wurde festgestellt (Freundin hob Geld am Schalter ab), daß Konto immer noch nicht gesperrt ist, Konto wurde jetzt erst gesperrt.


    Erst jetzt kommt das Problem:


    1)
    am 1.8. um 18:18 wurde in einem bekannten Münchner Lokal per ELV (also kein PIN, nur Unterschrift eine Rechnung in Höhe von 183,50 Euro "erstellt". Die Rechnung wurde am 4.8.2003 abgebucht.


    2)
    am 2.8. um 0:19 wurde in einem anderen bekannten Münchner Lokal per POS (wieder nur Unterschrift) eine Rechnung über 200,-- Euro "erstellt". Die Rechnung wurde am 5.8.2003 abgebucht.


    Nun die Fragen:


    1) gibt es eine Haftung der Bank für alle mißbräuchlichen Verwendungen der EC-Karte in Verbindung mit einer Unterschrift? In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbank Rosenheim ist nur ein Hinweis darauf zu finden, daß alle Transaktionen im Maestro-Verfahren im Schadensfalle von der Bank beglichen werden.


    2) wenn die Lastschriften zurückgegeben werden (was ja möglich ist), muß der Händler den Nachweis führen, daß die Freundin selbst im Lokal die Unterschrift gegeben hat (Oder?)


    3) wenn er diesen Nachweis aufgrund der z.B. gut gefälschten Unterschrift inkl. Personalausweis-Kontrolle gemacht hat -> reicht dann das Alibi welches meine Bekannte für diesen Zeitpunkt aus, um keine großen Scherereien zu haben?


    4) wie sollte man generell vorgehen: Einfach die Lastschriften zurückgehen lassen? Oder bei den entsprechenden Gaststätten anzurufen und diese darüber zu informieren?



    So, das war jetzt eine lange Geschichte, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.


    Liebe Grüße
    Tim Truckle

    Die großen LKWs des Gartenamts fahren frühmorgens durch die Fußgängerzone und verteilen Schnee. Es wird Winter.

  • Kenn mich damit leider nicht aus, aber wenn das Lokal die Unterschrift nicht überprüft, ist das doch sicher ihr Fehler -> Buchung einfach rückgängig machen lassen.


    Im ELV Verfahren sicher kein Problem (innerhalb von 6 Wochen)


    Gruß Manuel

  • AFAIK besteht, wie du selber schreibst, die Möglichkeit die Lastschriften zurückzubuchen, da eben keine Onlineabfrage mit PIN gemacht wurde. Einer der Gründe, warum Geschäfte dies nicht machen, ist, dass die Akzeptanz nur mit Unterschrift billiger für die ist. IMHO liegt die Nachweispflicht dann beim akzeptierenden Händler.
    Da deine Schwester selbst nicht unterschrieben hat, kann er dies nicht nachweisen, d.h. er bleibt auf dem Geld sitzen.


    Gruß,
    Martin


    EDIT: Hab noch mal näher nachgedacht: Beim ELV (elektronisches Lastschriftverfahren) wird nicheinmal geprüft, ob die Karte gesperrt ist, beim POS schon. IMHO bieten die Banken aber sog. Zahlungsgarantien an, sodass der Händler u.U. sein Geld von der Bank bekommt.

  • POS u. POZ ist quasi dasselbe. Point of Sale ohne Zahlungsgarantie.
    Das Verfahren mit PIN ist electronic cash.


    Bei POZ reicht lediglich die Unterschrift und der Händler hat keine Zahlungsgarantie, ist aber bei jeder "Zahlung" verpflichtet die Unterschrift zu prüfen. Nicht authorisierte Zahlungen kann man daher problemlos zurückbuchen lassen. Also, auf zur Bank und Geld wiederholen und Lastschrift stornieren.

  • Beim ELV hat der Händler keine Zahlungsgarantie. Er bekommt vom Kunden lediglich eine Einzugsermächtigung. Um Richtigkeit der Bankverbindung und Identität feststellen zu können wird die ec-Karte (Maestro-Karte) benutzt. Gleichzeitig wird in Sperrdateien geprüft, ob für das Konto eine Sperre vorliegt, sei es, weil eine Lastschrift eines am selben Abrechnungssystem teilnehmenden Händlers nicht eingelöst und auch noch nicht anderweitig beglichen wurde oder aus anderen Grund eine Sperre z.B. wegen Mißbrauchs in die Datei aufgenommen wurde. Oft werden die Sperrdateien aber auch gar nicht oder nur einmal am Tag oder in der Woche mit dem Gerät abgeglichen, dass die Zahlungsdaten speichert. Das hängt auch immer davon ab, welches System der Händler einsetzt, wieviel Risiko er bereit ist einzugehen und wie viel Gebühren er ausgeben möchte.


    Bei der Zahlung per PIN und Bankkarte wird online die Verfügbarkeit geprüft und die Hausbank erteilt quasi eine Zahlungsgarantie sofern der Geldeinzug binner einer mehrtätigen Frist auch tatsächlich erfolgt, d.h. wenn Du mit Bankkarte und PIN zahlst, Deine Bank die Zahlung genehmigt und dann z.B. aus technischen Gründen das abbuchende Unternehmen nicht 3 oder 4 Tage braucht sondern 3 Wochen und Du bis dahin Dein Konto z.B. durch eine größere Lastschriftszahlung vollständig bis zum letzten Dispocent leergeräumt hast, dann wäre die Bank nicht mehr zu Einlösung verpflichtet. In der Realität kommt das aber so gut wie nie vor und Deine Hausbank wird sich vermutlich nicht den Ärger aufhalsen wollen sich mit der abbuchenden Bank auseinanderzusetzen. Dann wird wohl eher die zuvor garantierte Zahlung abgerechnet und ggf. eine Lastschrift zurückgebucht oder Dir eine Aufforderung zum Ausgleich Deines Kontos geschickt.


    Wenn Du Dein Konto wegen Verlust der Karte sperren lässt wird IMHO bei der zentralen Sperrung über den entsprechenden Dienstleister, dem in Deutschland alle Banken angeschlossen sind, erst einmal alles blockiert, was Dein Konto betrifft. Die Bank kann dann separat Deine ec-Karte sperren und für andere Verfügungen ist Dein Konto dann wieder offen.


    Bei Lastschriftszahlungen trägt wie oben beschrieben der Händler das Risiko. Kritisch wird es natürlich, wenn die Unterschrift gut nachgemacht wurde und evtl. auch eine Ausweisnummer notiert wurde und die Zahlung vor der Verlustmeldung bei der Polizei getätigt wurde, was sich aber wieder relativiert wenn nach der Verlustmeldung eine weitere Zahlung beim gleichen Händler unter Vorlage der selben Dokumente getätigt wurde.


    Wenn Du die Lastschrift zurückgibst wird der Händler regelmäßig eine Anzeige wg. Betrugs gegen Dich stellen und die Staatsanwaltschaft klärt dann die Sache. Du brauchst Dir deswegen aber keine Sorgen zu machen und kannst denen Deine Stellungnahme mit einer Kopie der Anzeige schicken, dann sollte das Verfahren eingestellt werden wenn nicht der begründete Verdacht besteht, dass Du dennoch die Zahlung getätigt hast und der Tatbestand im Anzeigenprotokoll nicht der Wahrheit entspricht.


    Die meisten Händler verzichten aber auf eine Betrugsanzeige wenn Du sie rechtzeitig über den Grund der Lastschriftrückgabe informierst, am Besten auch mit einer Kopie des Protokolls von der Polizei. Dann sparen sich die Händler das Erfragen Deiner Anschrift bei der Bank, die Mahnungen und ggf. die Anzeige und Du Dir jede Menge Unannehmlichkeiten und Scherereien, die besonders dann nervig werden, wenn ein Inkassobüro zum Einzug der Forderung vom Händler angewiesen wird und dieses nur per 0190-Nummer erreichbar ist. Im schlimmsten Fall beantragen die dann einen Mahnbescheid, wenn Du Dich nicht meldest und Du must dem dann widerssprechen und vor Gericht.


    Daher die Empfehlung: Kurzen Brief an den Händler mit Schilderung des Sachverhalts und beigefügter Kopie des Protokolls der Polizei, Information, dass die Lastschrift in den nächsten Tagen zurückgegeben wird. Hinweis, dass man bei weiteren Fragen zur Verfügung steht.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • jau, ausführlich, aber richtig. Um vorher noch was richtig zu stellen. POS und POZ sind keinesfalls das gleiche. Beide Verfahren sind elctronic cash, POS ist Point of Sale MIT Zahlungsgarantie (PIN-Verfahren), POZ OHNE Zahlungsgarantie (Unterschriftsverfahren).


    Aber trotzdem die Frage an Deine Schwester. Wieso geht die in so nem Fall erst nach 4 Tagen zur Bank und überprüft, ob alles ok ist? Und wieso hat sie ein Konto, aber nicht die Karte sperren lassen? Gut, dass es dann das falsche Konto war, ärgerlich, Pech, kann jedem passieren in der Aufregung. Aber hat die Bank nicht auf die Möglichkeit ner Kartensperre hingewiesen?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Hallo,


    erstmal vielen Dank an Euch alle!!!:top:


    Gottseidank ist es nicht meine Schwester, sondern eine gute Freundin. Deren Schwester hat beim raussuchen der richtigen Kontonummer das Sparbuchkonto erwischt: Anscheinend ist das bei der Volkbank kein Unterkonto sondern eine komplett neue Kontonummer -> deswegen keine Sperre der EC-Karte (aber gute Frage, da ruf ich nachher gleich noch mal bei der Bank an, vielleicht wars doch ne Unternummer, dann hätten die ein wenig geschlafen)


    Das Ganze geschah am 1. August (Freitag), warum Sie nicht gleich am Montag zur Bank ging, weiß ich auch nicht. Eventuell wollte Sie keinen Streß auf Arbeit wegen später kommen etc. haben -> mußte wohl dringend von 9-8 auf Arbeit.


    Tja, ich bin froh, daß mir das nicht passiert ist -> ist zwar nicht schlimm (im Gegensatz z.B. zu 1 Woche Krankenhaus) aber Scherereien hat man trotzdem.


    Nochmals Danke -> Gruß tim truckle

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