o2 vertragsprobleme

  • Hi,


    ich habe riesen probleme mit o2!


    folgendes:


    erst schreiben die mir eine gutschrift nicht gut, obwohl die mir das orginal zugeschickt haben, dann bekomme ich heute die rechnung wo eine ersatzkarte für 10,77 berechnet wird.


    Ich hab eine Ersatzsim angefordert, da meine defekt war, und der onlinesupport teile mir mit, dass ich diese kostenlos erhalte. Bei der erhaltenen Sim stand auch nix drauf, dass diese etwas kosten würde!


    Ich habe eben bei der Hotline angerufen wegem dem Posten und die meinten keine Ahnung, dafür sind wir nicht zuständig (Rechnungshotline :mad: )!


    Naja das ist o2, er eine hat keine ahung was der andere tut.


    was ratet ihr mir, beschwerde fax schreiben?
    kann ich o2 die lastschrift verweigern?


    gruß konqui


    ich hab da nochmal ne frage, da mein bruder ins ausland geht mitte sep, (auch vertrag bei o2) der bis feb 04 läuft, kommt man da irgendwie raus?


    danke nochmal konqui

  • ad 1): Ich empfehle Dir, schriftlich (bevorzugt per Einschreiben) eine Beschwerde einzureichen und gleichzeitig eine angemessene Frist (z.B. 10-14 Tage) zu setzen, um den irrtümlich zuviel abgebuchten Betrag wiedergutzuschreiben bzw. zurückzuüberweisen.
    Außerdem würde ich eine Kopie der versprochenen Gutschrift machen, mit einreichen und auch hierfür eine Frist zur Einbuchung setzen.



    ad 2): Da sehe ich keine Chance - Dein Bruder sollte die SIM in eine Ecke legen, vorher schriftlich (Einschreiben !) kündigen und die Grundgebühren für die restliche Vertragslaufzeit noch zahlen.




    :)



    MTT

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    ad 1): Ich empfehle Dir, schriftlich (bevorzugt per Einschreiben) eine Beschwerde einzureichen und gleichzeitig eine angemessene Frist (z.B. 10-14 Tage) zu setzen, um den irrtümlich zuviel abgebuchten Betrag wiedergutzuschreiben bzw. zurückzuüberweisen.
    Außerdem würde ich eine Kopie der versprochenen Gutschrift machen, mit einreichen und auch hierfür eine Frist zur Einbuchung setzen.


    meinst du die gutschrift über 130€ (handy) und die probleme mit dem vertrag in den gleichen brief :rolleyes: ?

  • Ich sehe keinen Grund, der dagegen spricht...


    Du kannst das Schreiben ja ungefähr so aufmachen:



    xxxx
    xxxx
    xxxx


    02 GmbH
    Dödelgasse :D
    Dödelheim



    Betr.: 1. Fehlende Gutschrift vom xx.xx.xxxx in Höhe von EUR xxxx ,-
    2. Falsche Berechnung SIM-Karten-Tausch, Rechnung xxx vom xx.xx.xxxx



    Sehr geehrte Dödelinnen und Dödel,


    blablabla..



    :p




    :D MTT :D

    Multae causae sunt bibendi...

  • danke werde das morgen mal in angriff nehmen, bekomme ich bei einschreiben eigentlich ne bestätigung der annahme?

  • Zitat

    Original geschrieben von konqui
    danke werde das morgen mal in angriff nehmen, bekomme ich bei einschreiben eigentlich ne bestätigung der annahme?


    Kommt auf das Einschreiben an: Beim Einwurf-Einschreiben bekommst Du nur einen Zettel, daß Du den Brief aufgegeben hast. Beim Einschreiben mit Rückschein bekommst Du eben einen vom Empfänger unterschriebenen Rückschein. Problematisch ist hier, daß Du AFAIK die Adresse von o2 rauskriegen mußt. Auf den Rechungen steht AFAIK nur das Postfach.
    Das löst aber nur das Problem, daß Du nachweisen kannst, daß der Brief angekommen ist, nicht was drin steht.


    MfG & HTH
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • also kommt eigentlich nur das einwurf einschreiben in frage oder?


    ist dass die richtige adress für solche angelegenheiten?


    O (Germany) GmbH & Co. OHG
    Kundenbetreuung
    90345 Nürnberg




    wo muss ich die kündigung hin schicken?


    mfg

  • Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Kommt auf das Einschreiben an: Beim Einwurf-Einschreiben bekommst Du nur einen Zettel, daß Du den Brief aufgegeben hast. Beim Einschreiben mit Rückschein bekommst Du eben einen vom Empfänger unterschriebenen Rückschein. Problematisch ist hier, daß Du AFAIK die Adresse von o2 rauskriegen mußt. Auf den Rechungen steht AFAIK nur das Postfach.
    Das löst aber nur das Problem, daß Du nachweisen kannst, daß der Brief angekommen ist, nicht was drin steht.


    MfG & HTH
    bimmelbommel


    Beim Einwurf-Einschreiben wird lediglich der Einwurf in den Briefkasten oder das
    Postfach dokumentiert. Es gehen daher auch Postfach-Adressen.


    Beim normalen Einschreiben wird die Übernahme dokumentiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von D-ABVK
    Beim Einwurf-Einschreiben wird lediglich der Einwurf in den Briefkasten oder das
    Postfach dokumentiert. Es gehen daher auch Postfach-Adressen.


    Beim normalen Einschreiben wird die Übernahme dokumentiert.


    Und was sagt mein Posting anderes aus?


    konqui
    1. Ja
    2. Ja
    3. An die Adresse, die Du gepostet hast


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

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