Sl45 zum 4ten mal kaputt.

  • Hallo,


    nen Kumpel hat Dezember 02 ein Sl45 bekommen und dafür 120 € gelöhnt.
    Mitlerweile wurde das Ding 4 mal getauscht bei Siemens und über den Laden.


    Nun bietet der Händler ihm an das Gerät zu wandeln indem er ihm den Zeitwert des Gerätes gibt (ca 70 € bei xbay). Damit kann er sich dann ein neues kaufen.


    Oder soll er weiterhin bei Siemens tauschen lassen. Ist Siemens nicht in der Lage gegen ein anderes Modell zu tauschen ? Bin mir sicher nen S55 kostet Siemens nun auch nicht die Welt

  • Siemens wird niemals gegen ein anderes Modell tauschen. Schau dir doch einfach mal an was ein neues S55 kostet...und überleg mal ob ein SL45 noch so viel wert ist ;)
    Meiner Meinung sollte man das gebot von 70 Euro annehmen und noch was dazulegen für ein ordentliches Handy.
    Ansonsten, weitertauschen was das Zeug hält :D


    Kleine frage am Rande: Was ist denn der defekt gewesen? Immer was anderes oder immer der gleiche Fehler?

    Vendui
    Raziel

  • Hmm,


    nach 3 maligem, fehlgeschlagenem Reperaturversuch hat der Kunde doch eigentlich Anspruch auf entweder ein Neugerät oder auf Rückzahlung.


    Meines Wissens ist mit Rückzahlung allerdings nicht der aktuelle Marktwert, sondern der ursprüngliche Kaufpreis gemeint, oder?


    Ich würde mich keinesfalls mit gerade einmal 70€ zufrieden geben, denn IMHO ist das SL45 noch einiges mehr wert. Und eigentlich sollte der Händler doch auch noch an Neugeräte kommen...


    und Raziel: Das SL45 ist ein ordentliches Handy! Es ist IMHO das beste, was Siemens je produziert hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Horizon
    Das SL45 ist ein ordentliches Handy! Es ist IMHO das beste, was Siemens je produziert hat.


    ... bis eben auf diese Materialfehler in der Gehäuseunterschale. Ich sage nur: Haarrisse...

    ... addicted to BlackBerry ...

  • du kannst nach DEINER Wahl vom Vertrag zurücktreten (Geld zurück, in VOLLER HÖHE!-Handy zurück) oder mindern. Das hat nicht der Händler zu entscheiden.


    Ich würde natürlich vom Vertrag zurücktreten... das Handy ist nun ja auch weniger wert, aber du bekommst den vollen Kaufpreis.


    Dazu bedarf es aber 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen über den HÄNDLER, wenn du über Siemens tauscht gehört das nicht zu den Nachbesserungsversuchen

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Dazu bedarf es aber 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen über den HÄNDLER, wenn du über Siemens tauscht gehört das nicht zu den Nachbesserungsversuchen


    Kommt ganz darauf an. Wenn der Händler den Kunden zur Erfüllung seiner Nachbesserungsverpflichtung auf den Tausch bei der Firma Siemens verwiesen hat, könnte man das auch anders sehen.


    Ck

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher

    Dazu bedarf es aber 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen über den HÄNDLER, wenn du über Siemens tauscht gehört das nicht zu den Nachbesserungsversuchen


    Was bitte soll der Händler nachbessern ? Der hat das Handy weder gebaut, noch hat der ne Werkstatt. Ist nich Siemens für seine Geräte verantwortlich ? Heisst doch Herstellergarantie.


    Zitat


    Ich würde mich keinesfalls mit gerade einmal 70€ zufrieden geben, denn IMHO ist das SL45 noch einiges mehr wert.


    Ähm schon mal auf ebay geguckt, was man für ein fast neues SL45 mit Zubehör gerade noch bekommt ? Gerade mal 70 €.

  • wenn du es mit Herstellergarantie machst musst du natürlich mit dem Hersteller in Kontakt treten, die Bedingungen kann dieser frei festlegen. Eine Erstattungs des Kaufpreises legt sicher kein Hersteller fest (muss er ja nicht)


    Du solltest lieber mit GEwährleistung hantieren und das gehört in Hand deines Vertragspartners (Händler). Nacherfüllen kann er, nach deiner Wahl durch die Lieferung einer mangelfreien Sache oder Reparatur (Reparatur muss er natürlich nicht selbst machen, er kann es auch irgendwohin schicken)

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher (Reparatur muss er natürlich nicht selbst machen, er kann es auch irgendwohin schicken)


    Eben, dann kann er es ja gleich zu Siemens geben. Denn wenn er es zu ner freien Werkstatt gibt dann tauschen ja auch nur wieder über Siemens aus. Das verlagert ja das Problem nur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    wenn du es mit Herstellergarantie machst musst du natürlich mit dem Hersteller in Kontakt treten, die Bedingungen kann dieser frei festlegen. Eine Erstattungs des Kaufpreises legt sicher kein Hersteller fest (muss er ja nicht)


    1. Die Bedienungsanleitung beinhaltet meist eine sog. "Garantieurkunde", in der der Hersteller seine Garantiebedingungen festlegt. Hieran ist er dann auch gebunden.


    2. kingpin166:
    Irrtum, der direkte Kontakt zum Verkäufer grenzt das Problem sogar ein. Denn nur gegenüber dem Verkäufer hat der Kunde die vollen gesetzlichen Rechte. Dabei ist es völlig belanglos, ob der Händler das Gerät hergestellt und eine Werkstatt hat. Der Händler als Vertragspartner haftet für die Mangelfreiheit des Geräts.


    btw: Wenn Du Dein (gebrauchtes) Handy über (z.B.) Ebay verkaufst und dabei die Gewährleistung nicht ausschließst, haftest Du auch für evtl. auftretende Fehler - und es interessiert rechtlich niemanden, ob Du Handyhersteller oder Schüler bist.

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