Hallo zusammen,
in letzter Zeit sehe ich auf den Autobahnen unserer Region öfters Fahrzeuge des BAG.
Nach dessen Homepage ist das Amt u. a. für die Überprüfung des Güterverkehrs zuständig.
Welche Rechte haben die Mitarbeiter des BAG denn gegenüber "normalen" Autofahrern? Können diese auch durch die Mitarbeiter angehalten werden.
Was ist, wenn ich mit einem gemieteten Mercedes Sprinter und einer Wagenladung Blumen (Zier- und Gartenblumen !) aus Holland unterwegs bin? Falle ich dann auch schon in deren Zuständigkeit?
Fragen über Fragen...
Beste Grüße
Daniel