Rechtslage bei Geschwindigkeitsüberschr. in NL?

  • Naja, ab nächstem Jahr beginnt europaweit wahrscheinlich so oder so das heitere Eintreiben. Werden Bußgelder nicht freiwillig bezahlt, kann dieses nach den Regelungen des Rahmenbeschlusses auch in dem Heimatland gegen sich vollstreckt werden. Damit kann sich ein ausländischer Verkehrssünder genauso wenig wie ein Einheimischer der Bezahlung einer Geldbuße entziehen, teilt das Bundesministerium der Justiz hier mit. Automobilclubs sehen auch inzwischen rot: "Grundsatz in Deutschland ist, ich darf nicht härter bestraft werden, als es das deutsche Recht vorsieht. Und wenn das deutsche Recht vorsieht für 10 km/h zu schnelles Fahren 25 Euro zu bezahlen, dann darf die deutsche Justiz und deren Behörden - also auch die Polizei - nicht 200 Euro eintreiben, nur weil dieses Vergehen in Belgien begangen wurde. Das ist meines Erachtens sogar illegal“, so Jochen Hövekenmeier vom AvD. Ab dem 1. Mai 2004 sollten wir uns demzufolge dann auch intensiver mit dem Geldbusskatalog von Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern auseinander setzen. Die Frage nur bleibt, inwieweit nicht bezahlte Geldstrafen aus der Vergangenheit hierdurch reaktiviert und ab nächstem Jahr auch vollstreckt werden dürfen. Denn so einige nichtbezahlte "Knöllchen" und Halternamen dürften in den Computern noch gespeichert sein.


    Ups, Sorry für ein wenig OT. :rolleyes:

  • Mahnung bei Bußgeld - Methode?


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    Hallo, habe wohl im Februar in Holland falsch geparkt und bin zu schnell gefahren .. (Glückwünsche bitte nur per PN ;)).


    Nun habe ich letzten Samstag und heute 2 Briefe vom Centraal Justicieel Incasso Bureau dazu bekommen, beides sind jedoch "Erste Mahnungen" mit Betragserhöhung, weil ich angeblich nach Erhalt des ursprünglichen Bescheides nicht gezahlt hätte :rolleyes: . Habe ich aber nie bekommen.


    Nun mag ich bei einem Brief noch an zufälliges Verlorengehen glauben, bei zwei aber nicht mehr. Kann das sein, dass dieses Vorgehen irgendwie Methode hat?


    Habe mich mal auf der Seite des cjib.nl umgeschaut und sehe aber keinen Sinn und praktikable Möglichkeit, wegen 17,50 € Straferhöhung da jetzt Rabatz zu machen.


    Aber ärgern tut es, mich würde mal interessieren, ob andere das auch so erlebt haben.


    Gruß vom misstrauischem Öle ;)

    Mit Grüßen ...

  • Wenn du die ersten Briefe nicht bekommen hast würde ich das auf jeden Fall monieren, und wenn du bereit bist das Bussgeld an sich zu bezahlen sollten sie dir auch etwas Kulanz entgegenbringen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn du die ersten Briefe nicht bekommen hast würde ich das auf jeden Fall monieren, und wenn du bereit bist das Bussgeld an sich zu bezahlen sollten sie dir auch etwas Kulanz entgegenbringen.


    Nein, ich werde das nicht "monieren" - ich habe keine Lust auf Spaß im NL-Rechtssystem, und das für 17,50 €.


    Es ist ungewiss, was das bringt: Ärger, zusätzliche Zeit zu investieren (womöglich auch noch Kosten). Mag sein, dass man mein Verhalten bereits einkalkuliert.


    Meine "Frage" oben war deshalb ja auch anders:

    Zitat

    (..) mich würde mal interessieren, ob andere das auch so erlebt haben.


    Gruß, Öle

    Mit Grüßen ...

  • Ich fahre ab und an mal zu Bekannten in die Niederlande.Vor ein paar Jahren gab es nach der Grenze von Deutschland Blitzer,die von hinten geblitzt haben.Blitzer,die wir aus Deutschland kennen,gibt es dort fast nur noch an Ampelanlagen,die Fahrer blitzen,die über die Rote Ampel fahren.
    Geschwindigkeitskontrollen werden mit Hilfe von Kameras gemacht.Die Kameras befinden sich hinter großen Verkehrsschildern.Man wird fotografiert bzw aufgenommen und an dem nächsten Schild noch einmal.Es wird geschaut wie lange du zwischen den beiden Messpunkten gebraucht hast.Dadurch wird auch deine Geschwindigkeit ermittelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von virus-k
    Ich fahre ab und an mal zu Bekannten in die Niederlande.(..)


    Äh .., ja und? ;)


    Ich hatte eigentlich gehofft, dass ihr nicht auf die vier Jahre alten Beiträge antwortet, sondern auf meine Frage. :rolleyes: ;)


    Aber danke fürs Thread-oben-halten .. :D

    Mit Grüßen ...

  • Hi Öle,


    ich habe mal ein Jahr bei den Käsköppen studiert und habe auch das eine oder andere Ticket kassiert.


    Zwischen Du und NL bestand damals (1,5 Jahre her) kein Vollstreckungsabkommen. Somit konnte das Centraal Justicieel Incasso Bureau nur auf eine "freiwillige" Begleichung der Schuld hoffen. Ich habe die Rechnung dem Müll zugeführt und nicht mehr davon gehört. Blöd wird es nur, wenn Du natürlich von der Polizei wieder in NL angetroffen wirst, dann wirst Du zahlen müssen. Ob es mittlerweile ein Abkommen gibt, kann ich nicht sagen, habe aber zumindest nichts davon gehört.


    Grüße
    Christian

  • Sowiel Zeitaufwand ist ein Brief nicht. Da du den Verlust des Briefes nicht zu verantworten hast, würde ich dafür nicht zahlen.

  • Da es noch kein abkommen zwischen D und NL gibt, wenn es um die Eintreibung von "Knöllchen" geht und in NL alles privat vollstreckt wird, was in D verboten ist, brauchst du auch nicht zu zahlen.


    Das Problem ist dann aber, wenn du das nächste mal dann in NL von der Polizei angehalten wirst, musst du zahlen und dann mit Versäumnisszuschlag, der bei weitem höher ist, als du dir das aus D vorstellen kannst.

  • Hallo,


    Zitat

    Da es noch kein abkommen zwischen D und NL gibt, wenn es um die Eintreibung von "Knöllchen" geht und in NL alles privat vollstreckt wird, was in D verboten ist, brauchst du auch nicht zu zahlen.


    Das deutsche Kraftfahrtbundesamt liefert den NL auf Anfrage alle Daten zum Fahrzeughalter, die auch die deutsche Behörden bekommen, somit bekommst du einen Strafzettel nach Hause incl. Fristsetzung. Zahlt man nicht, bekommt man nach ein paar Wochen eine Mahnung, zahlt man wieder nicht, braucht man sich in den NL nicht mehr sehen lassen. Beim nächsten Besuch dort und man wird kontrolliert, wird man alls erstes zur Kasse gebeten und zwar sofort. Wenn man nicht zahlen kann, wird das Auto solange beschlagnahmt, bis alle ausstehenden Strafen gezahlt sind.


    Sich dagegen zu wehren, bringt garnichts. Das sind die Gesetzte in den NL und die sind auch für Deutsche bindend. Es ist auch nur noch eine Frage der Zeit, bis zw. D und NL eine Vollstreckungsabkommen geschlossen wird.


    Also fahrt gefälligst vernüftigt, dann habt ihr die Probleme nicht.

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