Naja, ab nächstem Jahr beginnt europaweit wahrscheinlich so oder so das heitere Eintreiben. Werden Bußgelder nicht freiwillig bezahlt, kann dieses nach den Regelungen des Rahmenbeschlusses auch in dem Heimatland gegen sich vollstreckt werden. Damit kann sich ein ausländischer Verkehrssünder genauso wenig wie ein Einheimischer der Bezahlung einer Geldbuße entziehen, teilt das Bundesministerium der Justiz hier mit. Automobilclubs sehen auch inzwischen rot: "Grundsatz in Deutschland ist, ich darf nicht härter bestraft werden, als es das deutsche Recht vorsieht. Und wenn das deutsche Recht vorsieht für 10 km/h zu schnelles Fahren 25 Euro zu bezahlen, dann darf die deutsche Justiz und deren Behörden - also auch die Polizei - nicht 200 Euro eintreiben, nur weil dieses Vergehen in Belgien begangen wurde. Das ist meines Erachtens sogar illegal“, so Jochen Hövekenmeier vom AvD. Ab dem 1. Mai 2004 sollten wir uns demzufolge dann auch intensiver mit dem Geldbusskatalog von Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern auseinander setzen. Die Frage nur bleibt, inwieweit nicht bezahlte Geldstrafen aus der Vergangenheit hierdurch reaktiviert und ab nächstem Jahr auch vollstreckt werden dürfen. Denn so einige nichtbezahlte "Knöllchen" und Halternamen dürften in den Computern noch gespeichert sein.
Ups, Sorry für ein wenig OT.