Testbericht und Livebilder Nokia 6600

  • Das was hier teilweise abgeht hat nichts mehr mit Vorsicht zutun.


    Sollte der Verkaüfer das Handy nicht bis zum 22.10.03 zugeschickt haben geht die Sache ohne weitere Emails oder sonst was zur Polizei da kenne ich keinen Spaß. Aber ich gehe davon aus das alles gut verlaufen wird.

  • was willst du bei der polizei? die kümmert das überhaupt nicht, oder täusche ich mich? bitte verbessert mich, aber wegen betrugsverdacht usw. muss man über einen anwalt klage einreichen, oder?


    wie gesagt, verbessert mich. aber die polizei ist da völlig falsch.


    gruss


    Frank

    Tom Tech Racing Team

  • Zitat

    Original geschrieben von fuzzbubble
    Wo wird die UVP liegen weiß das schon jemand?


    Drücke dir die Daumen das es Laufe der nächsten paar Tage in deinen Bestiz übergeht.


    Das wissen hier fast alle!


    Woher?


    Von Nokia!


    Und nun rate mal woher du den Preis bekommst ;)


    Hier mal ein passender Link für dich:


    http://www.nokia.online-shop.de


    Gruß


    Chris

  • Um jemanden anzuzeigen braucht man keinen Anwalt. Die Anzeige kann man bei jeder Polizei erstatten.


    Aber dazu wird es nicht kommen, da bin ich mir ziemlich sicher!


  • Brauchst ganz sicher keinen Anwalt diesbzgl. Und bei der Polizei bist genau richtig. Nur wenn man mal beachtet, dass einzelne Dienststellen bereits eigene Abteilungen wg. Ebay-Betrug einerichtet habe.. - da stapeln sich die Akten
    Bis die ganze Sache beim Staatsanwalt liegt und dieser das liest ist das 6600 schon wieder out. Davon mal abgesehen ist der Tatbestand des Betrugs so schnell auch noch nicht erfüllt.


    ---------------------------------------------
    § 263
    Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    ---------------------------------------------


    Ist nur ein Punkt (z.B. die Absicht) nicht erfüllt ist der Tatbestand des Betruges nicht erfüllt. Und das muss erst mal nachgewiesen werden!


    Gruß, Trefies

  • Aber wenn er in einer Email behauptet das er das Hany sofort liefern kann ist folgendes der Fall:


    daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,


    das wäre der Fall wenn er das Handy nicht sofort liefern kann.


    Aber das ist hier nicht das Thema also Schluß damit!!

  • Was kost das dann ca mit vertrag 200 oder 300?
    Ich hoffe mal 200 denn ich habe keinen bock wieder 300€ wie für mein GD 87 auszugeben!

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