Wie schnell darf ein Sprinter fahren?

  • Am Montag hat ein Fahrer eines solchen „Geschosses“ die Tochter meiner Kollegin und zwei weitere Personen getötet.
    Er hatte mit angeblich 100 km/h auf der dritten Spur zwei LKW überholt.
    100 Sachen waren das gewiss nicht, denn wenn ein LKW einen anderen überholt fährt der Überholende LKW mindestens 105 km/h.


    Die Kisten sind meiner Meinung nach für viel zu hohe Endgeschwindigkeiten ausgelegt. Sie reagieren einfach anders in Grenzsituationen als ein PKW. Logisch, dass viele schwere Unfälle mit Beteiligung von Kleintransportern geschehen.


    Meine Meinung: elektronische Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h. Unten rum können die ruhig kräftigen Durchzug haben, aber nicht schneller als 120.

  • Zitat

    Original geschrieben von antenne
    EDIT: Und wenn das ein Gerichtsurteil ist: Wer hat denn für so nen Scheiß geklagt?


    so wie ich das den Links entnehmen konnte, würde ich sagen, daß der Fahrer des Sprinters gg das Fahrverbot geklagt hat ;)

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    so wie ich das den Links entnehmen konnte, würde ich sagen, daß der Fahrer des Sprinters gg das Fahrverbot geklagt hat ;)


    ja, habe ich mittlerweile auch gelesen. Mir ist nun nur noch unklar, ob sich die Beschränkung auf alle Sprinter bezieht, oder nur auf welche die das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t überschreiten.

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  • Zitat

    Original geschrieben von antenne
    Das würde mich auch mal interessieren. Dieser Fiat Ducato würde in meinen Augen dann auch unter diese Beschränkung fallen. Falls nicht, wäre es eine Schikane gegenüber Daimler-Chrysler.


    Klar - das ist das Italienisch-Französisch-Deutsche Kartell, das die Ducatos, Trafics und Transits in den Markt drängen wollen...


    AFAIR gibt es den Fiat Ducato / Renault Trafic / Ford Transit (um mal die neben dem Sprinter am häufigsten anzutreffenden Transporter aufzuzählen) im Gegensatz zum Sprinter nicht >3,5 Tonnen.


    Zitat


    EDIT: Und wenn das ein Gerichtsurteil ist: Wer hat denn für so nen Scheiß geklagt?


    Der 4,6 Tonnen Sprinter wurde mit 160 km/h geblitzt. Da wird der Staatsanwalt schon von alleine aktiv.


    Als "Scheiss" würde ich das nicht abtun. Wenn Du Dir anschaust, was mit dieses Fahrzeugen für ein haarsträubender Müll auf der AB zusammengefahren wird, wird dir Angst und Bange. In der Baustelle kann man wenigstens endlich mal ein paar PKW überholen, Blinker sind auch generell deaktiv.



    Bei Fzgn. über 3,5 Tonnen ein generelles Tempolimit einzuführen halte ich für absolut angebracht - 80 km/h sind allerdings übertrieben. 120 km/h würde ich als realistischer ansehen aufgrund des teilweise PKW-Ähnlichen Fahrverhaltens.



    Stefan

  • Zitat aus der StVO:


    "
    (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen


    innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,


    außerhalb geschlossener Ortschaften


    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,


    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnisbusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,


    für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.


    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.


    (4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
    "
    Quelle:
    Klick



    ist doch klar geregelt


    Greetz
    Pegasus

  • Zitat

    Original geschrieben von Pegasus
    ist doch klar geregelt


    Im Prinzip schon, nur war in diesem Falle der Knackpunkt, dass der Sprinter lt. Papieren als PKW zugelassen war, er laut Gewicht aber eigentlich ein LKW ist.


    Und eben diese "Unklarheit" hat der Gerichtsentscheid nun klargestellt.

  • Wie von Stefan schon erwähnt, gibt es den Fiat Ducato sowie die baugleichen Modelle Peugeot Boxer und Citroen Jumper nur bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
    Die sind also von dem Urteil nicht betroffen, denn bis 3,5 t gibt es ja keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung - egal ob PKW oder LKW.


    Hier übrigens noch ein Auszug aus der Urteilsbegründung:




    Zitat

    Das Amtsgericht hat aber auch zu Recht verneint, dass es sich bei dem Tatfahrzeug um einen Personenkraftwagen im Sinne von § 23 Abs. 6 a StVZO handelt. Denn die Einordnung des Tatfahrzeugs als Pkw nach § 23 Abs. 6 a StVZO scheitert hier, wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, bereits daran, dass es mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 t den Grenzwert von 2,8 t überschritten hat. Dass das Tatfahrzeug in den Zulassungspapieren und in der Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugbundesamtes als “Pkw geschlossen”, “entspricht Kombilimousine” bezeichnet ist, ändert an dieser Einordnung nichts (OLG Düsseldorf NZV 1991, 483; BayObLGSt 1997, 69/70). Angesichts seiner Bauart und lastwagentypischen Ausstattung sowie seiner Bestimmung zur Güterbeförderung kommt eine Einordnung als Personenkraftwagen daher nicht in Betracht


    Der Text geht allerdings dahin, dass bereits das Gewicht von über 2,8 t eine Einordnung als PKW verhindert, das halte ich für problematisch, denn dann dürften Maybach & Co. auch icht schneller fahren.


    Viel heftiger finde ich aber, dass man sich als Bürger auf die Auskünfte von Behörden nicht ohne weiteres verlassen kann:


    Zitat

    Nicht zu beanstanden ist, dass das Amtsgericht dem Betroffenen angelastet hat, sich lediglich auf Rechtsauskünfte verlassen zu haben, die sein Arbeitgeber bei den Zulassungsstellen und dem Kraftfahrt-Bundesamt, nicht aber bei einer für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Stelle erholt habe. Gerade im Hinblick darauf, dass das Tatfahrzeug nach seinen Maßen und nach Art seines Ausbaus sich von üblichen Personenkraftwagen erheblich unterschied und typische Merkmale eines Lkw aufwies sowie in Kenntnis der Zweifel über seine Einordnung, die seinen Arbeitgeber veranlasst haben, Erkundigungen über die rechtliche Wertung des Fahrzeuges als Pkw oder Lkw anzustellen, hatte der Betroffene die Pflicht, selbst alle zumutbaren Erkenntnisquellen auszuschöpfen. Er durfte sich mit der Auskunft seines Arbeitgebers nicht begnügen, da es auf der Hand lag, dass die von seinem Arbeitgeber befragten Behörden, deren Tätigkeitsschwerpunkt im Zulassungsbereich liegt, zu Auskünften über Rechtsfragen, die die Straßenverkehrsordnung betreffen, nicht die erforderliche Kompetenz haben würden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ericsson Fan
    ...........
    Er hatte mit angeblich 100 km/h auf der dritten Spur zwei LKW überholt.
    100 Sachen waren das gewiss nicht, denn wenn ein LKW einen anderen überholt fährt der Überholende LKW mindestens 105 km/h.........


    Überholende LKW`s fahren sicher nicht mindestens 105 km/h, denn normalerweise können in Deutschland zugelassene LKW`s nicht schneller als 90 fahren!

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    normalerweise können in Deutschland zugelassene LKW`s nicht schneller als 90 fahren!


    Servus,


    normalerweise ;) Stimmt, es sei denn, der Fahrer schaltet die elektronische Abregelung ab ;)


    Mein Schwager hat selber eine Spedition. Recht interessant, was man da so alles erfahren kann.....



    m.

  • Kleintransporter: Miese Bremsen -> Tempolimit?


    Hola,


    mit Schrecken habe ich gestern im ZDF (Frontal 21) einen Bericht über Kleintransporter und deren Bremsleistung gesehen.


    Während ein durchschnittlicher PKW nach 35-40 Metern aus 100 km/h zum stehen kommt, wurde ein Mercedes Sprinter mit 50m, ein VW LT mit 65m und ein Peugeot mit 54m und brennender (!!!) Bremse gemessen. Aus einem typischen Kleintransporter-Tempo von 144 km/h benötigte der Sprinter 150m um zum Stehen zu kommen.


    Grund sind die viel zu schwach ausgelegten Bremsen, deren Leistung auf einer Verordnung aus dem Jahre 1971 beruht (als z.B. der Ford Transit mit 65-75 PS und max. 100-110 km/h unterwegs war). So bieten die Bremsen in Kleintransportern Verzögerungswerte von 5m/s², während für eine annähernde Verzögerung wie im PKW mindestens 8-10m/s² nötig wären.


    Die Automobilindustrie sieht keinen Handlungsbedarf, da die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und der Gesetzgeber (in dem Fall das Bundesverkehrsministerium) sieht momentan keinen Grund, tätig zu werden - weder zum Thema Bremsen, noch zum Thema Tempolimit.


    Wenn ich mir auf der AB den Fahrstil der meisten Kleintransporter ansehe, wird es mir nach diesem Bericht Angst und Bange! Diese Fahrzeuge laufen 160-180 km/h und sind bei dieser Geschwindigkeit meiner Meinung nach eine rollende Zeitbombe.



    Wie seht ihr das - brauchen wir ein Tempolimit? Genügt die Aufrüstung der Bremsleistung?


    Gibt es hier Berufsfahrer von Kleintransportern? Deren Meinung würde mich besonders interessieren.



    Stefan

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