Wie schnell darf ein Sprinter fahren?

  • Hallo!


    Nachdem ich jetzt einige widersprüchliche Aussagen gehört habe. Wisst Ihr, wie schnell man mit einem Sprinter oder ähnlichem Transporter nun maximal fahren darf. Ich meine, kürzlich gelesen zu haben, dass die Höchstgeschwindigkeit auf 80km/h beschränkt wurde. Auf der Autobahn sieht das aber anders aus... :rolleyes:
    Jemand ne Idee?


    Gruß


    dotwin:)

  • Keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Servus,


    IMHO gelten für diese Kleintransporter keine Beschränkungen. Sie dürfen also so schnell fahren, wie sie können bzw. wie die Verkehrsregelung es zulässt.


    Derzeit diskutiert man jedoch über eine Geschwindigkeitsbeschränkung für diese Kleintransporter.


    m.

  • Hingewiesen wird auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.07.2003 (1 ObOWi 219/03), die für die Praxis von größerer Bedeutung sein dürfte. Es geht um die Frage, ob mit Kraftfahrzeugen der Marke Mercedes Sprinter, die häufig als Lieferfahrzeuge eingesetzt und mit hohen Geschwindigkeiten gefahren werden - wobei es nicht selten zu schweren Unfällen kommt - , die für Lastkraftwagen geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h eingehalten werden muss. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung eines Betroffenen wegen Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h grundsätzlich bestätigt.


    Quelle:


    http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-39718

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Zitat

    Gericht bremst die Sprinter

    Rasende Kleintransporter gehören der Vergangenheit an. Ein Gerichtsurteil verordnet vielen von ihnen Tempo 80.


    Ein Urteil aus Bayern bremst die Kleintransporter: Etliche Typen sind im Sinne des Gesetzes Lkw und dürfen auf Autobahnen nur 80 km/h fahren – auch wenn sie in den Papieren als Pkw eingetragen sind. Das entschied das Bayerische Oberste Landesgericht (Az.: 1 ObOWI 219/03). Das Urteil ist rechtskräftig und gilt bundesweit.


    Im konkreten Fall war ein großer Mercedes-Benz Sprinter (4,6 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) mit 160 km/h geblitzt worden. Der Fahrer hatte sich darauf berufen, dass der Kleinlaster laut Papieren als Pkw gelte und nicht dem Tempolimit unterliege. Das Gericht widersprach: Er sei schon wegen seines Gewichts als Lkw einzuordnen und überschreite zudem den Grenzwert von 3,5 Tonnen, ab dem für Lkw Tempo 80 gilt. Ein anders lautender Eintrag in den Papieren ändere daran nichts.
    Quelle


    Hier noch eine etwas weiterführende Quelle zu der Thematik (insbesondere mit Auszügen aus der genannten Gerichtsentscheidung): http://www.gefahrgut2000.de/Down/Urteil.pdf

  • Ich denke nicht, das sich da viele Fahrer dran halten.....



    mit so`nem "Elefanten" 170 dübeln wird sich da keiner nehmen lassen.



    ;)



    Sowas müsste ab Werk elektronisch erfolgen..... sonst bringt das nix.

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • @dotwin


    Da gehen mir verschiedene Dinge durch denn Kopf, es ist aber auch eine Ansammlung von teilweise gehört haben bzw. Infos von Autovermietungen...


    Also kein Anspruch auf Vollständigkeit..., leider.


    Die Frage ist


    1. Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht?
    2. Gibt es Fenster im Laderaum (zB. Seitentür, Heck usw)?
    3. Ist an der Hinterachse eine Zwillingsbereifung vorhanden?
    4. Ist der Sprinter als PKW oder LKW angemeldet?
    5. Hat er eine Anhängerkupplung (dann ist auch ein Fahrtenschreiber eingebaut) und wird mit Anhänger gefahren?


    - Meines Wissens gibt es über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht eine Beschränkung auf 80km/h.


    - Ein Bekannter von mir wurde mit einem Ford Transit (2,8T, vergitterte Fenster im Heck und Zwillingsbereifung) vor ca. 4 Jahren, auf der Autobahn von der Polizei angehalten und hat einen Knollen bekommen, weil er über 80km/h gefahren ist.


    - Wenn mit Anhänger gefahren wird, muss man die Tachoscheibe nutzen und 80km/h fahren, auch wenn das Fahrzeug unter 3,5T hat.



    Das ist erst mal alles, ich hoffe ich habe nicht noch mehr durcheinander gemacht.


    Gruss Bernd


    EDIT: Da habe ich wohl etwas lange gebraucht, bis ich meinen Text fertig hatte (Als ich zu schreiben angefangen habe, gab es nur eine Antwort...)

  • Habe auch letztens von dem 80 km/h Urteil gehört. Erst habe ich mich gefreut, da endlich mal diese gefährlichen Mordwaffen ausgebremst werden (OT: wußtet ihr, daß "white-van-driver" im englischen "Duden" steht?;) ). Nach ein wenig mehr nachdenken, bin ich der Meinung, daß mal wieder völlig überzogen geurteilt wurde. Typisch deutsch halt. Anstatt mit gesundem Menschenverstand zu urteilen und beispielsweise 100 km/h (oder von mir aus auch 120 km/h) zu erlauben, wurden einige Kleintransporter in bereits existierende Gesetze gepresst. Da stehen ganze Unternehmen und sehr hohe wirtschaftliche Aspekte dahinter.


    Was soll denn ein Kurierunternehmen jetzt machen? Kann doch nicht sein, daß sie in Zukunft anfangen müssen alles mit PKWs auszuliefern (Multivan, SUV, Kombi, Pickup, Ram, etc.). Sicherlich (da sind wir uns alle einig) mußte irgendeine Art Geschwindigkeitsbegrenzung her für diese "Geschosse" - allein auch um die Spediteure zu einer anderen Zeitplanung zu zwingen und somit den Druck von den Fahrern zu nehmen. Sorry, aber 80 km/h ist ja wirklich mehr als unrealistisch und jenseits von jedem gesundem Menschenverstand! Sollen die etwa gleich anfangen mit LKWs (gut, die fahren die ja offiziell eh schon) auszuliefern?


    Falls einige Sprinter Modelle als LKWs gelten, dann dürfen die ja auf Autobahnen mit LKW Überholverbot auch nicht überholen, oder? Angesichts der Beschleunigungswerte eines solchen Fahrzeugs auch nicht wirklich angemessen. Was ist eigentlich mit den Schwestermodellen aus den anderen Autohäusern?


    Gruß
    Sir


    P.S. Was ist eigentlich Leer- und zulässiges Gesamtgewicht von einem Maybach, Touareg, Cayenne? (nicht Ernst gemeint):D

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t - und das ist der weitaus größte Teil dern Kleintransporter- gibt es keine Beschränkung. Auf Autobahnen darf man also so schnell fahren wie man will.


    Über 3,5 t gilt 80 km/h.


    Für PKW gibt es - unabhängig vom Gesamtgewicht - keine Beschränkung.
    In dem zitierten Urteil ging es um einen Sprinter mit 4,6 Tonnen Geamtgewicht, der als PKW zugelassen war. Demnach dürfte es also keine Geschwindigkeitsbeschränkung geben. (Das war sicher auch die Absicht des Halters, als er das Fahrzeug als PKW hat eintragen lassen)
    Das Gericht ist jedoch der Ansicht, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h gilt, wenn das Fahrzeug der Art nach ein LKW ist, wovon bei einem Sprinter auszugehen ist. Und zwar unabhängig von der zulassungsrechtlichen Einordnung als PKW.


    Auch andere Behörden fühlen sich mittlerweile an die zulassungsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen nicht mehr gebunden - z.B. Finanzämter, die als LKW umgeschriebene Geländewagen oder Vans steuerrechtlich weiterhin als PKW behandeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Was ist eigentlich mit den Schwestermodellen aus den anderen Autohäusern?


    Das würde mich auch mal interessieren. Dieser Fiat Ducato würde in meinen Augen dann auch unter diese Beschränkung fallen. Falls nicht, wäre es eine Schikane gegenüber Daimler-Chrysler.


    EDIT: Und wenn das ein Gerichtsurteil ist: Wer hat denn für so nen Scheiß geklagt?

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