Hallo,
ich könnte jetzt in der vorlesungsfreien Zeit einen Job für 25 Tage bekommen. Das zählt ja dann als kurzfristige Beschäftigung und wäre dann steuerfrei.
Nun habe ich mich gerade mal etwas über Minijobs schlau gemacht und gefunden, dass man wohl bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht länger als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf. Problem ist nur, dass ich auf 24 Stunden kommen würde (6x4 Stunden).
Habe am Freitag erst die Zusage per Mail bekommen und kann übers Wochende den Arbeitgeber wegen dieser Frage schlecht erreichen, trotzdem brennt sie mir logischerweise unter den Nägeln.
Bei http://www.minijob-zentrale.de habe ich gerade noch folgendes gefunden:
"(...)arbeitet er mehr als 20 Stunden in der Woche und gehört er damit vom Erscheinungsbild her zu den Arbeitnehmern, muss in einem weiteren Schritt geprüft werden, ob gegebenenfalls in einzelnen Beschäftigungen Geringfügigkeit und damit einhergehend Versicherungsfreiheit in allen Sozialversicherungszweigen vorliegt."
Soll das jetzt heißen, dass jeweils noch eine Einzelfallprüfung stattfindet und die 20 Stunden-Grenze dann ggf. aufgehoben wird!?