Minijob mit 24 Stunden pro Woche?

  • Hallo,


    ich könnte jetzt in der vorlesungsfreien Zeit einen Job für 25 Tage bekommen. Das zählt ja dann als kurzfristige Beschäftigung und wäre dann steuerfrei.


    Nun habe ich mich gerade mal etwas über Minijobs schlau gemacht und gefunden, dass man wohl bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht länger als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf. Problem ist nur, dass ich auf 24 Stunden kommen würde (6x4 Stunden). :rolleyes:


    Habe am Freitag erst die Zusage per Mail bekommen und kann übers Wochende den Arbeitgeber wegen dieser Frage schlecht erreichen, trotzdem brennt sie mir logischerweise unter den Nägeln.


    Bei http://www.minijob-zentrale.de habe ich gerade noch folgendes gefunden:
    "(...)arbeitet er mehr als 20 Stunden in der Woche und gehört er damit vom Erscheinungsbild her zu den Arbeitnehmern, muss in einem weiteren Schritt geprüft werden, ob gegebenenfalls in einzelnen Beschäftigungen Geringfügigkeit und damit einhergehend Versicherungsfreiheit in allen Sozialversicherungszweigen vorliegt."


    Soll das jetzt heißen, dass jeweils noch eine Einzelfallprüfung stattfindet und die 20 Stunden-Grenze dann ggf. aufgehoben wird!?

  • Also in der der Zeit vor meiner Ausbildung habe ich auch ein 1 Jahr lang gejobt und ich kam auch auf mindestens 22,5h die woche manchmal warens auch 25h. du darfst nur nicht am Monatsende die 400 Euro Marke überschreiten. D.h. wenn du 400,01€ verdienst musst du mit Abzügen rechnen.



    MFG :D

    "Z600+Win98+USB Datenkabel=Unmöglich?" wenn nicht PN an mich!!°

  • Re: Minijob mit 24 Stunden pro Woche?


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce


    Nun habe ich mich gerade mal etwas über Minijobs schlau gemacht und gefunden, dass man wohl bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht länger als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf.


    Das gilt nicht für die vorlesungsfreie Zeit. In den Semesterferien darfst Du mehr arbeiten - es sollte aber schon eine kurzfristige Beschäftigung bleiben. Beim Einkommen gilt es ein wenig aufzupassen, wenn Du (aufs ganze Jahr gerechnet) gewisse Grenzen überschreitest, dann kannst Du u.U. den Kindergeldanspruch verlieren und musst dich selbständig kranken versichern. Die Grenzen (afaik und ohne Gewähr: KK ~ 5000€/Jahr, Kindergeld ~ 6200€/Jahr) erreicht man meist aber nur dann, wenn man auch innerhalb des Semesters kontinuierlich arbeitet.


    Die Krankenkassen kennen sich damit i.d.R. ziemlich gut aus - am besten mal vorbeischauen und sich alles mal schön erklären lassen. ;)

    mfg supersiggi

  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten.


    Es sind 25 Tage mit je 4 Stunden. Ich bekomme dafür 32 EUR + 5 EUR Fahrtkostenvergütung pro Tag.


    Nach allem was ich bis jetzt gelesen habe, sollte das ja in der vorlesungsfreien Zeit kein Problem sein. Es ist auch mein einziger Job in diesem Jahr.


    Noch eine algemeine Frage, die mich interessiert:
    Zählen zu diesem maximalen Einkommen pro Jahr, das man erreichen darf, z.B. auch Zinseinkünfte?

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Zählen zu diesem maximalen Einkommen pro Jahr, das man erreichen darf, z.B. auch Zinseinkünfte?


    Ich meine schon, ebenso Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung usw. - am besten beim Steuerberater deines Vertrauens mal nachfragen.;)

    mfg supersiggi

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