Zitat"Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen , die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden, gewährt."
(http://www.telekom.de/dtag/faq…,10303,626-1867-1,00.html)
Ich lese daraus, dass der Sozialtarif auch für Ferngespräche gilt!?! Wie seht ihr das?
Die Ermäßigungen des Sozialtarifs gelten für alle Gespräche innerhalb des gesamten Bundesgebietes (ausgenommen Sonderrufnummern). Sie werden sogar auf weiterführende Verbindungen bei Anrufweiterschaltungen angewandt. Jedenfalls kann ich das den Berechnungen auf meiner Telefonrechnung entnehmen.
ZitatGibt es eigentlich Internet-by-Call-Anbieter die man über den Sozialtarif z.B. als Ortsgespräch anwählen kann?
Anbieter mit lokalen POPs (und Einwahlnummern). Im Internet findest Du bestimmt einige Listen (XXL-Einwahlnummern).