Ärger mit Mobilcom - außerordentliche Kündigung wegen Auslandsaufenthalt

  • Hi Ihr!


    Eine gute Freundin von mir wird im Rahmen ihres Studiums ab September neun Monate in Irland verbringen. Sie hat einen D1-Vertrag bei Mobilcom laufen (ich weiß, das sollte man nicht machen ;)) den sie im August hätte kündigen können; die Bestätigung für den Auslandsaufenthalt kam aber dummerweise ein paar Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist. Sie hat deswegen nun Mobilcom angeschrieben und um außerordentliche Kündigung gebeten; die Bestätigung des Auslandsaufenthalts wurde von Mobilcom auch anerkannt, die Sonderkündigung wurde aber dennoch nicht akzeptiert, sondern nur eine normale Kündigung zum 5. 8. 2004 (eigentlich wollte der Verein dafür noch eine Bearbeitungsgebühr, von der Mobilcom aber doch abgesehen hat, als sie darauf hingewiesen wurden, daß so etwas nicht in den AGBs erwähnt wurde. Die Unsitte der Deaktivierungsgebühr scheint einfach nicht auszusterben... :rolleyes: ).


    Leider kenne ich mich weder im Bereich "außerordentliche Kündigung" sonderlich aus, noch wird dieser Begriff bei Mobilcom näher definiert, daher meine Frage: Ist das Verhalten von Mobilcom hier korrekt, oder müßte die Firma in diesem Fall ein Recht auf Sonderkündigung einräumen?



    Danke schon jetzt für Eure Hilfe! :)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Ein Grund für eine Sonderkündigung liegt hier m.E. nicht vor. Zum einen wäre es für Mobilcom ein untragbares Risiko, wenn jeder Vertragspartner nur wegen eines Umzugs seinen Vertrag kündigen könnte. Zum zweiten kann der Vertragspartner ja auch im Ausland die Dienste weiterhin nutzen (ob er das aufgrund der Preise will, ist freilich eine andere Frage, die aber nicht relevant ist).

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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