Aleto:
Die Änderung der Schufa Daten erfolgt i.d.R. sobald einem der Vertragspartner eine Adressänderung bekannt wird (kann auch ein Versandhaus sein, es fragen mehr ab als man denkt...). Meistens sind die EDV-Systeme so verknüpft, daß dies automatisch spätestens am nächsten Tag für alle Schufa Teilnehmer sichtbar ist.
Wenn Du die Adresse noch niemandem mitgeteilt hast, wird es wohl eher daran liegen, dass das System Dich dann noch nicht kannte. Daher muß man bei vielen Anträgen mit Schufa eine "Voranschrift" bei Umzug in jüngster Vergangenheit angeben, dann kann das System Dich trotz neuer Anschrift zuordnen
Muli:
Es geht sich bei der Rufschädigung darum, dass jemand offensichtlich falsche Informationen über jemanden verbreitet. Und dies mit dem Urteil dann unterbunden wird (sprich Eintrag muss gelöscht werden). Ich bin kein Jurist, habe es aber schon in diversen Mehrblättern für Kunden gesehen. Hatte bisher noch keinen Fall wo es soweit kam... Meistens regelt es sich auf normalem Wege, da die Vertragspartner von der Schufa dann meistens einen "Dämpfer" kriegen...
Grüße,
Markus