• Frage:
    Ein Kollege von mir hat sein Wagen auf Vater angemeldet, und auch auf seine Prozente (Erstwagen). Gemeldet war er in Ort A hat also auch A-Kennzeichen. Jetzt ist der Vater umgezogen, aber der Kollege wohnt noch in A, der Vater jedoch in B.


    Wenn jetzt die KFZ_Steuer ende des Jahres anfällt, kommt die doch zur alten Adresse.Mit nem Nachsendeantrag zu dem Kollegen könnte er den Brief abfangen und den Brief in A kassieren und von dort aus bezahlen.


    Jetzt die Frage: Muss man das Auto jetzt in B melden, oder kann man erstmal 3 Jahre weiter in A belassen?


    Was soll ich meinem Kollegen raten?


    Gruß,
    Admini

  • Der Fahrzeughalter kann dein Kollege sein. Der Versicherungsnehmer ein anderer.
    D.H. wer wo wohnt ist egal, den Steuer, Knöllchen usw. gehen an den Fahrzeughalter und Versicherungsrechnungen an den Versicherungsnehmer.

  • Da muss ich dich leider korrigieren. Das darf heute nicht mehr gemacht werden. Hab ich auch versucht, aber das gilt seid diesem Jahr nicht mehr??


    Bei denen das so ist, bleibt das so. Aber bei mir konnte ich das nciht machen - frag nicht wieso !?


    Hab ich vielleicht was verpasst und kann man das doch ändern??


    Gruß,
    :D


  • Hallo!
    Das kommt vielleicht auch auf die Versicherung an. Bei mir hat das dieses Jahr geklappt. Freundin ist Halterin und ich Versicherungsnehmer.


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wenn jetzt die KFZ_Steuer ende des Jahres anfällt, kommt die doch zur alten Adresse. Mit nem Nachsendeantrag zu dem Kollegen könnte er den Brief abfangen und den Brief in A kassieren und von dort aus bezahlen.


    Hä? Wenn der Vater deines Kollegen das Auto nicht ummeldet, dann kommt der Steuerbescheid an die alte Adresse. Und wenn der Vater deines Kollegen keinen Nachsendeantrag bei der Post gestellt hat, dann braucht auch dein Kollege keinen Nachsendeantrag zu stellen, "um den Brief abzufangen". Könnte er ja sowieso nicht, weil nur der Vater einen Antrag stellen kann.
    Und dann nochwas: Der Vater deines Kollegen als Halter des Fahrzeugs ist verpflichtet das Fahrzeug umzumelden, steht glaub ich auch auf dem Fahrzeugschein hinten im Kleingedruckten.


    Ich hoffe, ich habe jetzt nix falsch verstanden.


    Grüsse

  • Halter und Versicherungsnehmer können durchaus zwei verschiedene Personen sein, habe erst im April wieder so eine Versicherung abgeschlossen.
    Natürlich ist keine Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, das zu machen, aber ich habe noch nirgendwo Probleme damit gehabt.

  • Um es kurz zu machen:


    Das Auto muß da angemeldet sein, wo der Besitzer (sprich Halter, eingetragene Person in Schein und Brief) wohnt.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, in deinem Fall also in Ort B: Also ummelden.
    Das mit der Versicherung wurde ja schon richtig erklärt, kommt auf die Gesellschaft drauf an. War aber eigentlich eh nicht gefragt...


    MfG
    EISI

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ich bin im Kreis umgezogen. Was muss ich nun alles zum Ummelden mitnehmen? Fahrzeugschein und den Personalausweis.


    Sobald ein anderer Kreis den Brief dazu. Sehe ich das richtig?

  • Würde ich auch so sehen! :top:

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