Einbruch,extrem hohe Telefonkosten-weiß nicht weiter...

  • Hallo Community,


    Der eine oder andere wird sich vielleicht noch an den Anfang des Jahres erinnern, wo ich hier schon einmal geschrieben habe das bei mir eingebrochen und alles gestohlen wurde - sogar gänzlich unwichtige oder unnütze Dinge.
    Am 30. Juli - also nachdem ich gutgelaunt aus dem Ferienlager zurückkehrte - fand ich meine Wohnung erneut aufgebrochen (diesmal das Fenster) - alle teuren Dinge wurden entwendet. Schlimmer noch: in meiner Abwesenheit sind über 2600 € Telefonkosten entstanden.
    Eine (sogenannte) Freundin hatte in den 20 Tagen meiner Abwesenheit einen Schlüssel gehabt - um Blumen zu gießen und den Briefkasten zu leeren.
    Naja ... jedenfalls hat sie gegenüber der Polizei ausgesagt, daß sie mangels Zeit nur selten in meiner Wohnung war - die Fenster aber bis 2 Tage vor meiner Rückankunft eindeutig geschlossen waren.
    Es befinden sich Einbruchsspuren am Fenster - oder zumindest Spuren die vermuten lassen, daß hier jemand mit Werkzeug eingebrochen ist.
    Eigentlich könnte man nun vermuten: sie war es nicht es muß jemand fremdes gewesen sein allerdings gibt es etliche Indizien die gegen sie sprechen.
    Beispielsweise gab es in der ganzen Wohnung Fußabdrücke von Turnschuhen mit Wellenprofil - diese Spuren gab es auch vor dem besagten Fenster aber eben auch auf der Türschwelle. Die Tür muß also offengestanden haben, anders ist es nicht zu erklären.
    Auch fehlt mir mein großer Schraubenzieher der sich in meiner Wohnung befand. Es gab aber nichts Festgeschraubtes wozu man den Schraubenzieher hätte benutzen müssen - einzig um Spuren am Fenster zu hinterlassen vielleicht.
    Viele "Nutzlose" Dinge wie ein alter Zimmerspringbrunnen mit verwelkten Pflanzen, Badezusatz und Seife mit Honig-Milch-Aroma etc. wurden gestohlen und halt alles an Technik und an tragbaren Schränken.


    Klar ist, daß sie die Telefonrechnung verursacht haben muß - auch wenn sie es abstreitet, der EVN wird es hoffentlich zeigen. Klar ist auch, daß ich sie anzeigen kann und sollte.... das Problem aber ist: wenn ich sie anzeige, bekomme ich kein Geld von der Versicherung und kann unter anderem die Telefonrechnung nicht bezahlen. Sie hat kein Geld und selbst wenn ich sie in den Knast schicken sollte, werde ich nie Geld sehen.


    Wie würdet ihr vorgehen? Mal abgesehen davon, daß ihr euer Leben sicherlich auch hassen würdet ....


    *Sandro*

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • Ist ja echt mies gelaufen :( Glaubt denn die Polizei bzw. die Versicherung das wirklich eingebrochen wurde oder gehen die auch davon aus das Deine Bekannte da mit drin hängt? Was die Telefonkosten betrifft - die wird der Einbrecher, wenn es denn einen gab, sicher nicht verursacht haben. Von daher würde ich sie auf jedenfall diesbezüglich anzeigen. Auch wenn die momentan kein Geld hat - mit einem Titel hast Du ja 30 Jahre Zeit das Geld wieder einzutreiben.


    Ich kenn mich mit Versicherungen nicht so aus, aber ist es nicht so das die erstmal zahlen müßen (Hausrat) und sich dann das Geld vom Verursacher wiederholen? Sicher wird die auch etwas Probleme machen - 2 Einbrüche in der kurzen Zeit läßt halt den Verdacht aufkommen das da evtl. was nicht stimmt... Ich würde auch auf jeden Fall einen Anwalt einschalten der Dich da sicher besser beraten kann.


    Was die Fußabdrücke betrifft: Lassen die was die Größe betrifft auf Deine Bekannte schließen? Das die auch auf der Türschwelle vohanden waren kann normal sein, wenn Du zb. ein normales Zylinderschloß hast welches nicht abgeschlossen war - und ein 2. Schloß welches zwar abgeschlossen, aber von innen per Drehknauf zu öffnen geht. Dann kann man von innen ja Problemlos die Tür ohne Schlüssel öffnen. der Täter hat in dem Fall sicher nicht über das Fenster das Zeug rausgeschafft, sondern ist normal durch die Tür gegangen nachdem er sie offen hatte.
    2. Möglichkeit wäre, daß der Täter erstmal an der Tür geklingelt und gelauscht hat ob wirklich keiner da ist - auch dann hast Du die Abdrücke auf der Schwelle, außer natürlich die die gehen längst rüber, so dass die Tür offen gewesen sein muß.


    Was ist mit Fingerabdrücken, Nachbarn usw.? Evtl. hat ja einer was gesehen?

    Gruß
    berlibaerchen

  • Also wenn die Polizei auch davon ausgeht das es deine Bekannte war würd ich sie auf jeden Fall versuchen dranzukriegen!


    Und wenn du sie nicht anzeigst kriegste auch kein Geld wieder, also ist es doch egal wenn du es machst!

  • Von den Nachbarn hat es keiner gesehen, die Tür war 2x abgeschlossen (zumindest von mir). Alle Schlüssel bis auf einen hatte ich vorsorglich mitgenommen.
    Die Versicherung zahlt nur bei Einbruch - nicht aber bei Diebstahl (war das Problem beim 1. Mal - da wurden keine Einbruchsspuren gefunden). Wenn ich also den Verdacht erwähne wird das bei der Polizei und bei der Versicherung früher oder später als Besonders-Schwerer-Diebstahl geführt - zumindest wenn sich der Verdacht erhärtet und es stimmen sollte.
    Es gab nur genau ein paar Fußabdrücke - ein und der selbe Schuh - würde sagen Größe 38/39 - könnte fast hinhauen. Kann ja auch sein, daß sie jemand anderen den Schlüssel gegeben hat...


    Wenn ich sie wegen den Telefonkosten anzeige, ermittelt die Polizei sicherlich auch gegen sie bezüglich meines Einbruchs oder? Und wie lautet dann die Anzeige? Weil ich so "blöd" war und sie in meine Wohnung gelassen habe?!


    John Shaft II:
    Ja aber wenn ich sie nicht anzeige, bekomme ich "dank" der Einbruchsspuren wahrscheinlich etwas von der Versicherung - was ich im Falle eine Anzeige nicht bekommen würde (siehe ersten Text)?!

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • Scheiß Spiel... also wenn Du der Versicherung glaubhaft machen kannst das es Einbruch war und die zahlt - dann ganz klar das Geld nehmen.


    Die Telefonkosten sind ja wieder ein anderes paar Schuhe, hat ja erstmal nichts mit dem Einbruch zu tun. Du mußt die ja wegen den Gebühren ja nicht bei der Pol anzeigen, sondern kannst IMHO gleich eine zivielrechtliche Klage einleiten wo es ebend nur um das Telefon und die Gebühren geht...


    Aber wie schon gesagt, ohne Anwalt würde ich da selbst nichts entscheiden...

    Gruß
    berlibaerchen

  • Zitat

    Original geschrieben von Inge2000
    Würde das nicht über ihre Haftpflicht laufen. Und diese holt sich das von deiner Bekannten zurück?


    Die Haftplicht zahlt für Schäden, die du jemanden anderen zufügst, das ist schon richtig, aber nicht bei Vorsatz. Bei Telefonmissbrauch ist aber schon von Vorsatz auszugehen, das geht nicht einfach so, aus Zufall ;).

  • Wer so Freunde hat, braucht keine Feinde. :(


    Ist immer auch eine finanzielle Frage, aber wenn es geht, nimm dir unbedingt einen Anwalt.


    Viel Erfolg.

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  • Hab leider überhaupt kein Geld - im Gegenteil, muß noch die Dinge aus dem 1. Einbruch abbezahlen - eine Rechtschutzversicherung habe ich leider auch nicht. Die Haftpflichtversicherung hilft hier leider überhaupt nicht weiter - auf meiner Seite ohnehin nicht. Auf ihrer Seite wohl auch nicht, nicht nur weil sie es vorsätzlich getan hat sondern auch weil sie keine Haftpflichtversicherung hat.

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • Du hast echt kein Glück:(


    Ein Problem sind die Telefonkosten, die wohl schlecht an einem Tag entstanden sein können.
    Immerhin hat der Einbrecher auch Dinge entwendet.
    Also wäre jetzt zu prüfen, ob die Telefonkosten in den letzten beiden Tagen entstanden sind. Wenn ja, dann wäre die Freundin möglicherweise entlastet. Wenn nicht, muß sie etwas damit zu tun haben, wie sie ja selbst aussagt (Fenster bis zwei Tage vorher geschlossen).


    Die Versicherung wird sicherlich auch die Aussage der Freundin und den Einzelverbindungsnachweis abgleichen. Ich denke also, dass du nichts gewinnst, wenn du die Version "anpasst".


    Könnte der Einbrecher vielleicht im Bekanntenkreis zu suchen sein?
    Immerhin scheint er ja über deinen Urlaub informiert gewesen zu sein.
    Hast du vielleicht irgendwelche Feinde?


    Es gibt eigentlich nur zwei Denkrichtungen:
    1. Die Freundin hat nichts mit der Sache zu tun.
    In diesem Fall hätte der Einbrecher durch das Fenster gearbeitet, was vielleicht jemandem aufgefallen wäre.
    Versuche doch mal, in der Umgebung Flugblätter aufzuhängen, vielleicht meldet sich ein Zeuge.


    2. Die Freundin hat etwas damit zu tun.
    Schwer nachzuweisen....


    Ich würde folgendes machen:
    Entstehungszeitpunkt der Telefonkosten prüfen und sofern die Freundin etwas damit zu tun haben muß, diese belangen.
    Den Einbruch würde ich unabhängig davon anzeigen.


    Die Telefonnutzung musst du nicht unbedingt anzeigen, sondern könntest die Erstattung einfach auf zivilrechtl. Weg verfolgen.


    Gruß
    Chris

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