ZitatOriginal geschrieben von Trauma
Der kommt bei mir drauf "Ich esse alles was ich totfahre"
Da kommt die englische Version besser:
ZitatI EAT ROADKILL!
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von Trauma
Der kommt bei mir drauf "Ich esse alles was ich totfahre"
Da kommt die englische Version besser:
ZitatI EAT ROADKILL!
ZitatOriginal geschrieben von Destiny
Den find ich immer noch am besten
Hubraum kann man nur ersetzen durch noch mehr Hubraum!!!
Hmm, den Spruch kenn ich und er ist auch eigentlich ganz gut. Aber so wie Du ihn schreibst klingt irgendwie holperig und unlustig.
Ich finde, dass
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum! besser klingt und den Witz daran mehr zum Vorschein bringt.
ZitatOriginal geschrieben von seb99
Da kommt die englische Version besser:
Nich schlecht.Das Problem ist nur,das viele Autofahrer ja noch nicht mal richtig deutsch lesen können ...
Ich durfte auf der Autobahn mal Zeuge eines kleinen Rennens werden, bei dem ein getunter Audi A4 bei einem 5er BMW im Kofferraum hing während der mich überholte. Gefahren werden durfte 100. Als die Geschwindigkeitsbegrenzung zu Ende war, ging bei dem BMW in der Heckscheibe das Sonnenrollo hoch. Darauf war zu lesen: "Es grüßt das Alpina-Racing Team mit 300 PS"... Und weg war er...
Und ich beinahe vor lachen im Graben...
Freie Fahrt
Knai
Bei soviel Diskussion über Aufkleber dazu einmal was der Gesetzgeber so dazu meint! Ach ja, im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach §29 (Volksmund TÜV)ist der Verstoß übrigens ein erheblicher Mangel!!! Auch wenn dieser meist nicht aufgenommen wird!
Anbringung von Aufklebern
Durch das Aufbringen von Folien auf Scheiben können sich nicht nur die vorgeschriebenen optischen Eigenschaften ändern, sondern es kann auch das
Splitter- und Bruchverhalten der Scheiben negativ beeinflusst werden.
Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs. 2 die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, es sei denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung (BG) nach § 22a erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt. Bauartgenehmigte Folien dürfen in der Regel wiederum nur im Bereich 180° nach hinten, vom Fahrer aus gesehen, angebracht werden. Auflage ist dann aber ein zweiter Außenspiegel.
Zulässig sind kleinere Aufkleber (z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m2 ist. Für diese Aufkleber ist keine BG erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, dass das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss. Ebenso ist das Bemalen oder Lackieren der Scheiben unzulässig, da auch hier die Sicht oder das Bruchverhalten negativ beeinflusst werden kann.
Darüber hinaus fällt folgende Ähnlichkeit natürlich auch noch dazu:
Kennzeichnung von Scheiben als Diebstahlschutz
Nachträgliche Kennzeichnungen der Scheiben durch Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren mittels Laserstrahlen oder andere Verfahren sind nur zulässig, wenn sich die Kennzeichnung (FIN oder Code) bei Windschutzscheiben außerhalb des Wischerbereichs und bei allen anderen Scheiben im unteren sichtbaren Randbereich befindet und eine Höhe von nicht mehr als 50mm und eine Fläche von maximal 1000 mm2 nicht überschreitet. Die Kennzeichnung darf nur durch vom KBA autorisierte Personen durchgeführt werden.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von visioneer
Anbringung von Aufklebern
Durch das Aufbringen von Folien auf Scheiben können sich nicht nur die vorgeschriebenen optischen Eigenschaften ändern, sondern es kann auch das
Splitter- und Bruchverhalten der Scheiben negativ beeinflusst werden.
Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs. 2 die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, es sei denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung (BG) nach § 22a erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt. Bauartgenehmigte Folien dürfen in der Regel wiederum nur im Bereich 180° nach hinten, vom Fahrer aus gesehen, angebracht werden. Auflage ist dann aber ein zweiter Außenspiegel.
Zulässig sind kleinere Aufkleber (z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m2 ist. Für diese Aufkleber ist keine BG erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, dass das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss. Ebenso ist das Bemalen oder Lackieren der Scheiben unzulässig, da auch hier die Sicht oder das Bruchverhalten negativ beeinflusst werden kann.
Darüber hinaus fällt folgende Ähnlichkeit natürlich auch noch dazu:
Kennzeichnung von Scheiben als Diebstahlschutz
Nachträgliche Kennzeichnungen der Scheiben durch Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren mittels Laserstrahlen oder andere Verfahren sind nur zulässig, wenn sich die Kennzeichnung (FIN oder Code) bei Windschutzscheiben außerhalb des Wischerbereichs und bei allen anderen Scheiben im unteren sichtbaren Randbereich befindet und eine Höhe von nicht mehr als 50mm und eine Fläche von maximal 1000 mm2 nicht überschreitet. Die Kennzeichnung darf nur durch vom KBA autorisierte Personen durchgeführt werden.
Hey!
Das wäre doch auch mal ein cooler Aufkleber Vielleicht ein bissel viel Text, aber auf alle Fälle nicht unoriginell!
Bis denn...
Bye, Markus.
Hmm, interessant. Ich hatte nämlich mal einen Opel Vectra, dessen Scheiben mein Vorbesitzer mit sandgestrahlten Bildern "tätowiert" hat. Das sah zwar gut aus, diese Bilder waren aber allesamt größer als erlaubt. Außerdem waren die Heckscheibe und die hinteren Seitenfenster verdammt dunkel gemacht, dort klebten 2 Folien übereinander! Ich hätte die Folien allesamt sofort nach dem Kauf abreißen sollen, denn: Im Sommer hat mir die Sonne eines schönen warmen Tages die Folie erhitzt und eine Seitenscheibe war in tausend Splitter... Nehmt euch diese meine Erfahrung zu Herzen. Ich persönlich verzichte seitdem lieber auf Folie, auch wenn's noch so ätzend aussieht (laut Meinung anderer Leute, aber wen juckt die schon?! ;)).
ZitatBeim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, dass das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.
Das dürfte deshalb selbst bei den riesigen "Penis"-Aufklebern über die gesamte Breite der Windschutzscheibe oben kein Problem sein, denn zumindest nach meiner Beobachtung sitzen in solch ausgestatteten Autos zu 95% kleine Männer (ab und an auch Tussis) :p
Und was die schwarze Folie angeht: wenn schon, nimmt man die ab Werk getönte Scheibe - das sieht dann wenigstens nicht so billig aus, v.a. wenn die Folien irgendwann Luftbläschen drunter haben oder doch mal hier und da eine Unebenheit bis Welle drinne ist
Ach ja: heute grad gesehen, gefällt mir auch sonst sehr gut:
Heaven doesn't want me - and Hell is afraid I'll take over!
:top:
ZitatOriginal geschrieben von anticro
Ich persönlich verzichte seitdem lieber auf Folie, auch wenn's noch so ätzend aussieht (laut Meinung anderer Leute, aber wen juckt die schon?! ;)).
Such dir neue Freunde :p Meine Meinung hierzu ist: entweder Folie an allen Scheiben (abgesehen von der Windschutzscheibe) oder -da das nicht erlaubt ist- keine Folie. "Nur hinten" sieht in meinen Augen albern aus.
Gruß Frank
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!