ZitatMünchen (smk) – Einen Internet-Nutzer in einem Forum als "Arschloch" zu titulieren ist nicht unbedingt eine Beleidigung in rechtlichem Sinn. Diese Auffassung vertreten jedenfalls die Richter am Landgericht Köln. (Az.: 28 T 8/01) Bei der Bezeichnung handle es sich vielmehr um eine "pointierte Äußerung des Missfallens", urteilten die Kölner Richter. Sie sei nach Einschätzung der Richter aus einem konkreten Anlass in dem Internet-Forum gepostet worden. Damit bestehe keine Wiederholungsgefahr, so das die Richter eine Unterlassungsklage des Beschimpften ablehnten. Im konkreten Fall hatte ein Mann einen anderen Teilnehmer in einem Online-Forum als ein "*rschloch" und eine "Hanswurstschw*chtel" tituliert. Diese Beschimpfungen wollte sich der Foren-Nutzer nicht gefallen lassen und hatte versucht, seinem Prozessgegner solcherart Äußerungen per Gerichtsbeschluss untersagen zu lassen.
Quelle
Als ich das grade gelesen habe, musste ich mal wieder an alle diejenigen denken, die nix besseres zu tun haben, als andere wegen jedem Sch*** vor Gericht zu zerren.
Diesen Fall hier finde ich aber besonders krass, weil in sich selbst sinnlos. Was bringt denn eine moeglicherweise erstrittene Unterlassungserklaerung, wenn sich der Beklagte einfach unter nem anderen Nick wieder anmelden und sozusagen munter weitermachen kann?
Ich fand die ganze Klage und das Urteil so krank, dass ich zugleich kopfschuetteln und lachen muss: :confused: und
Kennt Ihr noch andere haarstraeubende Klagen oder auch Urteile?
Und vor allem: Was haltet Ihr von sowas?
PS: Trotz dieses Urteils werde ich auch weiterhin die Netiquette wahren und meinen Account hier noch laaaange behalten