Gewerbeschein - welche Arbeit/Kosten kommen auf mich zu

  • Ich habe vor mir einen Gewerbeschein zuzulegen (Handyumbau, Elektro-Handel etc.) da ich das aber nur ab und zu machen würde, wollte ich wissen, was für Arbeit und Kosten auf mich zukommen.
    Ich war bereits beim Gewerbeamt, und die sagten mir, das ich wahrscheinlich von der Gewerbesteuer eh befreit werde, weil mein Umsatz zu gering wäre, wenn ich das nur gelegentlich machen würde. Als Arbeit würde zusätzlich auf mich zukommen, das ich Rechnungen schreiben müsste.
    Was für Erfahrungen habt ihr mit nem Gewerbeschein gemacht ?
    Welche Arbeit ist auf euch zugekommen, welche Kosten ?
    Wer meldet sich alles, sobald ich ein Gewerbe angemeldet habe ?
    Zahlt es sich aus, wenn man das ganze nur so nebenher, je nach Gelegenheit macht ?
    Thx für Antworten :top:


    DaSmiley

    Es muß immer Menschen geben,die es falsch machen,damit die,die es richtig machen,wissen das sie es richtig machen !

  • Re: Gewerbeschein - welche Arbeit/Kosten kommen auf mich zu


    Zitat

    Original geschrieben von DaSmiley
    ...
    Als Arbeit würde zusätzlich auf mich zukommen, das ich Rechnungen schreiben müsste.


    Naja, wenn man das schon als "Arbeit" bezeichnet :D


    Zitat

    Was für Erfahrungen habt ihr mit nem Gewerbeschein gemacht ?
    Welche Arbeit ist auf euch zugekommen, welche Kosten ?


    Zum Gewerbeamt laufen und dann DM 40,- zahlen (zumindest vor ein paar Jahren). Ansonsten gibt's rein organisatorisch nicht viel Arbeit. Du solltest Dir auch noch einen Stempel machen lassen, denn den wirst Du öfters brauchen ;) Ansonsten war's das mit den Ausgaben auch schon fast - einen vernünftigen Briefkopf kannst Du Dir am Rechner selbst basteln.


    Zitat

    Wer meldet sich alles, sobald ich ein Gewerbe angemeldet habe ?


    Melden wird sich vermutlich als erstes die IHK (Handelskammer) die Dir ihr Heftchen schickt und kurz darauf einen Überweisungsträger für den Mitgliedsbeitrag. Allerdings kannst Du bei geringem Gewinn (nicht Umsatz) auch erstmal umsonst das Blatt lesen und wenn Du die anderen Vorzüge der IHK nutzen willst - so teuer ist das glaube ich nicht...


    Danach wirst Du mit Werbefaxen zugemüllt und bekommst von überall her Werbung, obwohl Du noch (fast) nirgends Deine Adresse bekannt gemacht hast. :D


    Irgendwann später kommt dann ein Schrieb von der GEZ, daß Du doch bitte für alle Räume (!!!) in denen man bei Dir Radio hören kann zahlen sollst und natürlich auch für Fernseher, Autoradio usw...


    Am Ende des Jahres mußt Du dann eine Umsatzsteuererklärung abgeben und dann die kassierten 16% Mehrwertsteuer abführen, bzw. wenn Du mehr Umsatzsteuer (ist das gleiche, heißt nur beim Endkunden halt "Mehrwertsteuer") gezahlt hast (alle Rechnungen aufheben) bekommst Du die Differenz vom Finanzamt wieder. Außerdem mußt Du dann eine Einkommensteuererklärung abgeben mit den "Einkünften aus selbstständiger Arbeit".



    Zitat

    Zahlt es sich aus, wenn man das ganze nur so nebenher, je nach Gelegenheit macht ?


    Kommt darauf an...
    Du kannst halt Deine Kosten geltend machen und arbeitest legal. Außerdem können Deine Kunden die Rechnungen von der Steuer absetzen (je nachdem, was es ist). Dazu kommt dann, daß Du in der Gewährleistungspflicht bist (zwei Jahre) und wenn Du Mist baust reicht es normalerweise nicht mehr aus "Sorry" zu sagen, sondern Du mußt das dann ausbaden!


    Aber dafür darfst Du dann ja auch in der METRO einkaufen! :D



    Ich hoffe das hilft Dir erstmal, ich übernehme allerdings keine Gewähr für Richtigkeit / Vollständigkeit und falls es jemand besser weiß: Nur zu ;)


    Guts Nächtle!
    Erik

  • Genau das ist der Punkt, Martin, das sagen sie gewissermassen als "Huerde". :rolleyes:


    Ist aber eher zum kaputtlachen, denn sobald man nen Ausweis hat, kraeht kein Hahn mehr danach, ob man das nun als Hauptbeschaeftigung macht oder nicht. So ist es meiner Erfahrung nach uebrigens gerade im Regensburger Metro :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Als Arbeit kommt wohl vor allem der Steuerkram auf dich zu.


    Gewerbesteuer musst du abgeben, kommt bis zu einem Gewinn von 48 TDM nichts raus.


    Umsatzsteuer musst du ebenfalls abgeben, kommt aber bei dir wohl die Kleinunternehmerregelung zum Zuge, also kommt dabei auch nichts raus.


    Bei der Einkommensteuer musst du in der Anlage GSE einkünfte aus Gewerbebetrieb erklären. Hierzu musst du eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen. Und um die machen zu können, musst du alle Belege aufbewahren (10 jahre Aufbewahrungsfrist).


    Mein Tipp: Investiere mal das Geld und lass dich von einem Steuerberater beraten. IMHO machen das auch die zuständigen IHKs bzw HWKs (Handwerkskammer). IMHO gehörst du nämlich mit deinem Gewerbe der HWK an, denn du betreibst ja ein Handwerk und keinen Handel. Bei denen kannst du dich auf Antrag aber i.d.R. auch befreien lassen (ist landesabhängig).

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    in der Metro darf man aber nur einkaufen, wenn man das Gewerbe hauptberuflich betreibt, sagen die zumindest...


    Das sagen die dann aber wohl nur in Regensburg. In Recklinghausen kann man einfach mit dem Gewerbeschein hingehen und einen Ausweis beantragen. Die freuen sich doch über jede Mark Umsatz, nur brauch man, da die Metro Großhändler ist, einen Nachweis, um dort einkaufen zu können. Ansonsten ist denen das aber egal, selbst wenn Du das Gewerbe am nächsten Tag schon wieder abmeldest kannst Du weiter dort einkaufen, solange Du denen das nicht sagst. Früher hat die Metro sogar an Privatpersonen Ausweise verteilt, diese wurden dann aber, ich glaube aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, wieder eingezogen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Mein Tipp: Investiere mal das Geld und lass dich von einem Steuerberater beraten. IMHO machen das auch die zuständigen IHKs bzw HWKs (Handwerkskammer). IMHO gehörst du nämlich mit deinem Gewerbe der HWK an, denn du betreibst ja ein Handwerk und keinen Handel. Bei denen kannst du dich auf Antrag aber i.d.R. auch befreien lassen (ist landesabhängig).


    Da fällt mir ein, wenn Du Pech hast versucht Dir die Handwerkskammer Deine Tätigkeit zu untersagen, wenn Du z.B. an Handies rumlötest und keine Meisterprüfung hast.
    Nur wenige PC-Techniker und Elektrowerkstätten in Deutschland haben es bisher geschafft auch ohne Meisterprüfung die Erlaubnis dieser mittelalterlichen Kammern zu erhalten.


    Daher gib am besten als Tätigkeitsfeld auf dem Gewerbeschein etwas unverfängliches an, z.B. Handyverkauf und Dienstleistungen in diesem Bereich.


    Wenn Du angibst, "Diensteistungen aller Art" ist das noch besser, wirkt aber bei den Handy-Großhändlern unseriöser, wenn Du Dich dort registieren lassen möchtest. Das ist auch der Grund, warum man es sich besser zweimal überlegen sollte, ob man auf dem Gewerbeschein auch "Verkauf von Tabakwaren" einträgt. Dann kann man zwar bei der Metro billiger Zigaretten einkaufen (ohne so einen Eintrag geht das nicht), dafür wissen die Großhändler aber auch sofort, dass es sich bei Deinem Gewerbe eher um ein kleineres Nebenbeigeschäft handelt. Vielen Händlern ist das egal, einige wenige PC- und Mobilfunkhändler legen aber wert auf so was und fragen sogar nach Größe von Ladenlokal etc.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Da fällt mir ein, wenn Du Pech hast versucht Dir die Handwerkskammer Deine Tätigkeit zu untersagen, wenn Du z.B. an Handies rumlötest und keine Meisterprüfung hast.
    Nur wenige PC-Techniker und Elektrowerkstätten in Deutschland haben es bisher geschafft auch ohne Meisterprüfung die Erlaubnis dieser mittelalterlichen Kammern zu erhalten.


    Daher gib am besten als Tätigkeitsfeld auf dem Gewerbeschein etwas unverfängliches an, z.B. Handyverkauf und Dienstleistungen in diesem Bereich.


    Richtig, ohne Meistertitel läuft in D im Handwerk nichts. Sie also zu das Du kein Handwerk ausübst.


    Lass Dich von der IHK beraten, die haben oft umfangreiche Angebote für Existenzgründer.
    Such doch einfach mal im Internet z.B. bei Google. Eine Suche nach IHK und Starthilfe ergibt über 4000 Treffer. Das ganze jetzt noch mit Deiner Stadt kombiniert und schon kannst Du Dich vorab informieren.


    Pitter

  • Beim Finanzamt mußt du außerdem jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
    Wenn du es vergißt -> Mahnung usw.


    Am Jahresende dann die Umsatzsteuererklärung.
    Ich kann Dir versprechen daß du in den Genuß der deutschen Börokratie kommen wirst :rolleyes:


    Außerdem wird dein Briefkasten vor allem von der IHK bombardiert.
    Heute habe ich schon wieder eine dieser IHK Ausgaben bekommen,
    die immer die gleichen langweiligen Covers mit Gebäuden hat...


    Mein gut gemeinter Tipp: Laß das mit dem Gewerbe sein.
    Ersparst dir einen Haufen Ärger und Nerven.


    Und solange du nicht einen Haufen Geld oder deinen Lebensunterhalt verdienst,
    sondern einmal in der Woche ein Handy umbaust, kannst du das auch weiterhin privat machen.
    Die paar Euro die du verdienst würden eh nicht versteuert werden.


    Aber wenn du unbedingt einen Gewerbschein beantragst, dann gib viele Bereiche deiner Tätigkeit an.
    Könntest dann wenigstens in verschiedenen Bereichen als Händler tätig sein.
    Z.B. Telekommunikation, IT, EDV, Internetdienstleistungen o.ä.

    Signatur ist so 2002.

  • Zitat

    Original geschrieben von chico
    Beim Finanzamt mußt du außerdem jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
    Wenn du es vergißt -> Mahnung usw.


    Am Jahresende dann die Umsatzsteuererklärung.


    Sorry, stimmt nicht ganz:


    Zitat

    Umsatzseergesetz:
    § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
    (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 [1] geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 32 500 Deutsche Mark [Ab 1.1.2002: 16 620 Euro] [2] [Bis 31.12.1995: 25 000 Deutsche Mark] [3] nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Deutsche Mark [Ab 1.1.2002: 50 000 Euro] [4] voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13b Abs. 2, [5] § 14 Abs. 3 und § 25b Abs. 2 [6] geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b , § 6a ), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9 ), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 1), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 2 ) und über den Vorsteuerabzug (§ 15 ) keine Anwendung.


    Demzufolge braucht er keine USt.-VA abzugeben. Oder hst du mit den paar Umbauten mehr als 16.620 €uro Umsatz im Jahr?

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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