Gewerbeschein - welche Arbeit/Kosten kommen auf mich zu

  • Ich verstehe gerade nicht ganz was der Auszug mit der Voranmeldung zu tun hat.
    IMHO bezieht sich der doch nur auf die Besteuerung / Abgaben.
    Du mußt aber trotzdem jeden Monat sagen,
    wieviel Umsatz du im vergangenen Monat erwirtschaftet hast.


    Ich hab beispielsweise in 6 Monaten gar keinen Umsatz gemacht,
    und das Finanzamt wollte auf Teufel komm raus jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung von mir.

    Signatur ist so 2002.

  • Bei Kleingewerbetreibenden gibt es zwei Möglichkeiten, wenn der (voraussichtliche) Umsatz unter 16Kirgendwas Euro liegt:


    a) Umsatzsteuer muss nicht abgeführt werden. Diese kann dann allerdings nicht auf Rechnungen des Unternehmens ausgewiesen werden, nachteilig also bei B2B-Geschäften, insbesondere bei durchlaufenden Posten mit geringer Marke. Denn hier zahlst Du den Einkaufspreis zzgl. Umsatzsteuer, kannst diese aber nicht separat auf den Verkaufspreis ausweisen. Ein gewerblicher Käufer würde dann bei Dir teurer einkaufen als in einem Laden, der die Steuer ausweist, denn diese kann der Käufer sich dann ja wieder von Finanzamt zurückholen.


    b) Du kannst eine freiwillige Besteuerung beantragen. Dann bist Du verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Ab bestimmten Umsätzen (bei nicht mehr Kleingewerbetreibenden) ist man auch zur quartalsweisen oder monatlichen Abgabe verplfichtet, man kann das aber auch ohne das eine Verplfichtung besteht beantragen, dann muss man sich aber auch drann halten, sonst mahnt das Finanzamt.
    Jeder muss für sich selbst herausfinden, welche Variante die für ihn günstigste ist. Wenn man z.B. viel Ware am Lager haben möchte, lohnt sich die monatliche Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung, weil man erst mal die beim Einkauf gezahlte Steuer zurückbekommt und sie erst dann wieder an das Finanzamt entrichten muss, wenn man sie verkauft hat. Kauft man seltener und dafür größere Mengen an Ware ein, so kann sich auch die quartalsweise Voranmeldung lohnen, wenn man z.B. einige Tage vor Abgabetermin der Anmeldung eines Quartals eine Rechnung für eine große Lieferung erhält, kann man die ausgewiesene Steuer erstmal erstattet bekommen, die Umsatzsteuer für die in den nächsten Wochen verkaufte Ware muss aber erst zum nächsten Quartalsende in der Voranmeldung ausgewiesen werden.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Also die gute Frau im Gewerbeamt hat mir das auch so gesagt, dass ich wenn ich unter diesen 16 000 € Gewinn bleibe, das ich dann erstmal von der Gewerbesteuer befreit wäre. Und weiter meinte sie, das ich dann nur jährlich mit meiner Steuererklärung die Gewinne aus Nebenerwerblichen Tätigkeiten angeben müsste ... also nicht monatlich ...


    DaSmiley

    Es muß immer Menschen geben,die es falsch machen,damit die,die es richtig machen,wissen das sie es richtig machen !

  • Zitat

    Original geschrieben von DaSmiley
    Also die gute Frau im Gewerbeamt hat mir das auch so gesagt, dass ich wenn ich unter diesen 16 000 € Gewinn bleibe, das ich dann erstmal von der Gewerbesteuer befreit wäre. Und weiter meinte sie, das ich dann nur jährlich mit meiner Steuererklärung die Gewinne aus Nebenerwerblichen Tätigkeiten angeben müsste ... also nicht monatlich ...


    DaSmiley


    Die Gewinne müssen auf jeden Fall nur jährlich angegeben werden, das hat aber mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Diese entfällt normalerweise bei Kleingewerbetreibenden unter der Umsatzgrenze, Du solltest aber auf jeden Fall die freiwillige Abfuhr von Umsatzsteuer beantragen aus o.g. Gründen. Und dabei kannst Du dann wahlweise eine Voranmeldung monatlich oder quartalsweise tun, wenn Du daraus einen Vorteil hast und das Finanzamt mit dem kürzeren Intervall einverstanden ist, trotz geringen Umsatzes. Die Umsatzsteuererklärung brauchst Du in diesem Fall aber auch nur jährlich abzugeben, und kannst damit ggf. vorliegende Voranmeldungen auch nochmal korrigieren.
    Erklärungen über den Gewinn werden generell nur zum Jahesende über die Einkommenstteuererklärung eingereicht.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Hätte noch ein paar Fragen wegen dem Gewerbeschein:


    1. Wenn ich einen Gewerbeschein mache, muss ich dann bei der Bank ein neues Konto einrichten oder kann man das über das Privatkonto laufen lassen?


    2. Wenn ich z.B. ein gebrauchtes Handy ohne Rechnung kaufe, muss ich mir dann einen Nachweis holen lassen, dass es nicht geklaut ist oder sowas?


    3. Gibt es beim Handel mit gebrauchten Handys was zu beachten?


    Danke!

  • 1. Du brauchst nicht zwangsläufig ein eigenes Konto. Allerdings musst Du dann jederzeit belegen können, welche Buchungen privat und welche gewerblich sind. Du müsstest also, wenn Du kein Firmenkonto unterhälst, immer eine Liste mit Einnahmen und Ausgaben führen, auf der der Verweis auf eine Position im Konto-Auszug enthalten ist. Damit handelt man sich u.U. aber jede Menge Ärger ein, wenn das Finanzamt doch mal kontrolliert. Besonders dann, wenn auf Deinem Konto private Geldeingänge vorhanden sind, die das Finanzamt für nicht deklarierte Geschäftseinnahmen hält (Weihnachtsgeld von der Oma, etc.).
    Hol Dir besser ein zweites Konto, es macht Sinn und Du brauchst auch kein spezielles Gewerbekonto. Ein ganz normales reicht hier aus.


    2. Es empfiehlt sich, die Daten des Verkäufers zu notieren und sich bestätigen zu lassen, dass das Gerät sein Eigentum ist. So machen dass auch andere Gebrauchtwarenläden in der Regel. Probleme kannst Du natürlich trotzdem bekommen. Falls das Handy geklaut ist, bist Du es los, falls sich das herausstellen sollte. Und ein Käufer, dessen Gerät beschlagnamt wird, wird Dich dafür verantworlich machen und sein Geld zurückwollen, vielleicht sogar Schadensersatz, weil seine gespeicherten Daten weg sind, etc. Du musst dann versuchen, Dir das Geld vom Verkäufer des Gerätes zurückzuholen, wenn er denn überhaupt Geld hat...


    3. Ansonsten musst Du noch beachten, dass Du auch auf Gebrauchtgeräte Gewährleistung geben must (ab 1.1.2002). Du bist dann für die gesamte Abwicklung im Gewährleistungsfall verantwortlich und musst für das Porto bei der Reparatursendung aufkommen und Dich ggf. mit den Kunden und der Service-Werkstatt streiten, wenn es zu Problemem kommt. Ganz schwierig wird es, wenn der Verkäufer keine Rechnung mehr vom Handy hat. Dann kannst Du Dich nicht mehr so einfach an den Händler wenden, der das Gerät zuerst verkauft hat sondern nur noch an den Hersteller selbst. Auch dieser möchte aber meist einen Kaufbeleg sehen. Außerdem verweigern einige Hersteller laut ihren Garantiebedingungen die Leistung, wenn das Handy nicht mehr dem ursprünglichen Käufer gehört. Bei älteren Geräten kommst Du natürlich selbst für die Reparaturkosten im Gewährleistungsfall auf, wenn keine Garantie mehr durch den Hersteller besteht. Verkauft Dir ein Kunde ein Handy, das er zusammen mit Vertrag gekauft hat, achte auch darauf, welche Handypreis auf der Rechnung angegeben ist. Wenn das Handy mit Vertrag zusammen als Bunde für 1 EUR o.ä. verkauft wurde, ist es oft ein schwieriger Prozess, den Kaufvertrag zu wandeln, wenn die Reparatur fehlschlägt. Ich weiß auch gar nicht, in wie weit ein Käufer, der das Gerät vom Erstkäufer erworben hat, solche Ansprüche gegen den Erstverkäufer geltend machen kann.
    Außerdem ist beim Gebrauchtwarenverkauf noch zu beachten, dass die Mehrwertsteuer (wenn freilwillige Besteuerung beantragt oder soweiso Pflicht ist) nur für die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ausgewiesen darf, wenn der Verkäufer ein Privatmann war. Ob man, wenn man die Mehrwertsteuer vollständig abführt, auch die Mehrwertsteuer auf den gesamten Kaufpreis aufschlagen kann, weiß ich gar nicht, aber selbst wenn das geht, müsstest Du ja erstmal auf die entsprechenden Produkte 16 Prozent aufschlagen um keinen Verlust zu machen. Andererseits: Welche Firma kauft schon Gebrauchte-Handys, somit wirst Du wahrscheinlich niemals die Mehrwertsteuer für die Gesamtsumme ausweisen müssen, da ein Privatmann ja nichts davon hat.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Danke erstmal für die ausführliche Erklärung, hat mir echt geholfen. Was kann ich denn dann alles absetzen? Benzin, Notebook, ...? Was noch? Und in welcher Höhe ?

  • Hallo,


    es ist das einfachste, Du setzt Dich mal mit einem Steuerberater in Verbindung; der kann Dir genau erklären, was Du (und in welcher Höhe)absetzten kannst.
    P. s.:ganz pauschal kann alles, was zur Ausübung Deiner selbständigen Tätigkeit notwendig ist, abgesetzt werden; bei Fahrzeugen kann u. U. ein Privatanteil herausgerechnet werden.


    Ergo: Kontaktiere einen Fachmann!


    MfG LuluBaby

  • Was mir gerade einfällt: Mir ist immer noch nicht ganz klar, für welche Gegenstände ich die Umsatzsteuer zurückverlangen kann und für welche nicht.


    Wenn ich etwas fürs Lager einkaufe um es dann später wieder zu verkaufen ist es ja klar, dass man voerst die Umsatzsteuer zurückbekommen kann.


    Aber wie ist es denn bei der Ladenausstattung, bei Handy und Computer für die Firma, bei Telefongebühren, bei Lebensmitteln (für die Versorgung von Kunden), etc.
    Kann ich da auch die Umsatzsteuer generell abführen oder nur bei bestimmten Sachen oder gar nicht (dann müsste man das ganze halt etwas anders formulieren und der Büro-PC ist dann ein Vorführgerät und wird später verkauft (dann könnte man ja auch die Verluste abschreiben).
    Wer weiß dazu näheres?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Hab dazu auch ne Frage:


    Ich hab mir überlegt bei eBay einen Shop aufzumachen und Rohlinge, Speicher etc. (als PowerSeller) zu verkaufen.


    Wie sieht das da aus und kann ich dafür überhaupt einen Schein beantragen?


    Weiß da jemand was?

    "...der Mond ist voll und ich hab auch schon Durst!" - Al Bundy

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!