ZitatOriginal geschrieben von HT483
Sprich wenn ich 920€ Werbungskosten habe und ich diese mit meinem Steuersatz von 30% verrechne, hätte ich doch zumindest eine Erstattung von 276€. Oder bin ich nun wieder auf dem ganz falschen Weg!?!
Nicht auf dem falchen Weg, aber so ähnlich Die 920 Euro WK-Pausch sind bereits in deiner LSt.-Klasse (soweit nicht LSt.-Klasse VI) enthalten. Somit wirken sich nur Werbungskosten > 920 Euro bei der Einkommensteuererklärung aus. Die 920 Euro Pauschale haben sich nämlich schon (monatlich anteilig) bei deinen Lohnabzügen ausgewirkt.