Verkäufe bei TT, eine Frage

  • Zitat


    Anders als bei Verkäufen durch Händler liegt, wenn der Verkauf durch eine Privatperson erfolgte und der Käufer einen Gewährleistungsanspruch geltend machen will, die Beweislast von vornherein beim Käufer. Beim Kauf von einem Händler gilt ja bekanntlich in den ersten 6 Monaten, daß davon ausgegangen wird, daß ein Fehler schon von Anfang an da war und der Händler höchstens versuchen könnte, das Gegenteil zu beweisen (was i.d.R. nicht funktioniert). Erst nach 6 Monaten muß dann der Kunde beweisen, daß ein Fehler von Anfang an da war


    (was i.d.R. auch nicht funktioniert) :confused:

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Wegen der neuen EU-Rechtslage Verkauf von Privat ohne Garantie und ohne Rüchnahme


    Habe diesen Satz schon mal per PN bekommen.Habe darauf hin das Handy nicht gekauft. Ist mir zu unsicher -jemand kann mir dann Problemlos ein defektes Gerät zu schicken.


    Andersrum notiere ich mir die Regestrierungsnummer für die Handys ,die ich verkaufe ,so kann mir niemand sein defektes Gerät zu schicken und mein heiles behalten. Bisher keine Probleme gehabt.


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Habe diesen Satz schon mal per PN bekommen.Habe darauf hin das Handy nicht gekauft. Ist mir zu unsicher -jemand kann mir dann Problemlos ein defektes Gerät zu schicken.

    Das stimmt nicht. Das hat nichts mir Gewährleistung zu tun. Solange im Verkaufstext nichts steht, dass das Gerät kaputt ist, kann man auch ein funktionstüchtiges Gerät erwarten. Andernfalls wäre das ein verschwiegener Mangel, und der Kaufvertrag nicht gülitg.


    Allerdings kann man ja auch ohne Problem z.B. 14 Tage Funktionsgarantie geben, um solchem Denken entgegen zu wirken.


    Cia The-spY

    I am the lizard king - I can do anything!

  • So ist es. So wie Du es machst, kinslayer, ist es ganz schön gefährlich für Dich... ;)


    Nebelfelsen:


    Korrekt, das ist dann genauso schwierig. Deswegen kann man sich die 2 Jahre Händlergewährleistung eigentlich auch an den Hut schmieren - de facto hat man zumindest einen problemlosen Anspruch nur - so wie früher auch schon - innerhalb von 6 Monaten. In der übrigen Zeit wirds dann stressig - vorausgesetzt, der Verkäufer kennt sich aus.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Das stimmt nicht. Das hat nichts mir Gewährleistung zu tun. Solange im Verkaufstext nichts steht, dass das Gerät kaputt ist, kann man auch ein funktionstüchtiges Gerät erwarten. Andernfalls wäre das ein verschwiegener Mangel, und der Kaufvertrag nicht gülitg.


    Aber beweise das mal. Im Zweifel steht es dann wie so oft Ausage gegen Ausage.



    BIG Blue007


    Zitat

    So ist es. So wie Du es machst, kinslayer, ist es ganz schön gefährlich für Dich...


    Verstehe ich nicht so ganz:gpaul:


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • Ja, :gpaul: meinerseits...


    :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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