Verkäufe bei TT, eine Frage

  • Ich hab da mal ne Frage bzgl. eines Satzes, den ich schon öfters ( bzw. immer mehr) bei EBay lese : Wegen der neuen EU-Rechtslage Verkauf von Privat ohne Garantie und ohne Rüchnahme


    Muß man diesen Satz jetzt auch z.B. auch bei TT einsetzen, wenn man etwas verkaufen möchte ?


    Oder gilt das nur bei Auktionen ?


    Ich hatte schon Carsten gefragt, und der weiss das auch nicht so 100 %


    Könnt Ihr helfen ?


    Gruß


    Ninja6

  • Moin,


    sicherer fährst Du in jedem Fall, wenn Du diesen Passus auch hier bei TT einfügst.
    Wenn es hart auf hart geht, ziehst Du ggfs. den kürzeren.
    Es sind ja nicht nur "alt eingesessene TTler" mit denen Du handelst.
    Es ist denkbar, dass sich User nur auf Grund Deines Angebotes hier anmelden.
    Also im Zweifel immer (es reicht ja auch im nachfolgenden Mailverkehr) die Gewähr ausschließen.


    Willi

  • @ WilliW


    Auf der sicheren Seite gut und schön.


    Aber muß ich ( bzw. Wir ) diesen Satz einbringen oder nicht :confused:


    Es geht ja halt nicht nur om die Einzelperson sondern um alle, die hier etwas verkaufen möchten :gpaul:


    Deshalb die Frage


    Gruß


    Ninja6

  • Wenn Du den Passus nicht einfügst, kannst Du jedenfalls in die Pflicht genommen werden, falls es mit dem von Dir verkauften Gerät während der Gewährleistungszeit Probleme gibt.


    Also: Zu Deiner eigenen Sicherheit immer dazuschreiben.


    cu


    NoTeen

  • NoTeen


    Ich stelle diese Frage nicht nur für mich, sondern für alle die HIER etwas verkaufen möchten !!!!


    Bitte bezieht diese Frage nicht auf die Einzelperson, sondern auf JEDEN
    Ich kenne dieses EU-Recht nicht und so geht es wahrscheinlich vielen !!!


    Oder wer kennt es, und kann darüber genaue Auskünfte geben :confused:


    Gruß


    Ninja6

  • Das entspr. EU-Recht ist in diesem Fall auch gar nicht wert zu wissen, da die EU-Bestimmungen in den jeweiligen Gesetzgebungen der EU-Länder EU-konform umgesetzt werden müssen.


    Sprich: Die ganze Geschichte kannst Du Dir in den §§ 433 ff. des (aktuellen!) BGB nachlesen.


    Daß das Ganze für alle gültig ist, die in Deutschland (egal ob hier in TT oder anderswo) privat oder gewerblich Handel treiben, sollte inzwischen wohl hinreichend bekannt sein.


    Ich persönlich gehe also davon aus, daß jeder, der im "Biete" etwas verkauft, ohne die Gewährleistung auszuschließen, sich dieses Risikos für sich selbst bewußt ist.


    Andererseits: Als Anregung für die, die sich bisher noch keine Gedanken zu diesem Thema gemacht haben, ist dieser Thread sicherlich nicht schlecht ;)


    cu


    NoTeen

  • "Der Flohmarkt des Telefon-Treff steht allen Usern für private Zwecke zur Verfügung. Gewerbliche Angebote bitten wir im Werbeforum zu platzieren. Links zu Ebay-Auktionen sind nicht gestattet und werden ersatzlos gelöscht."


    Das steht in den Regeln die jeder anerkennen muss bevor er sich registrieren kann. Und da es für private Zwecke ist brauch dieser Satz eigentlich nicht Im Biete geschrieben werden. Die Formulierung ist hier allerdings ein wenig schwammig. Besser währe es wenn es heißen würde "Gewerbliche Angebote müssen im Werbeforum platzieren werden".
    mapa812

  • @ NoTeen


    Schön formuliert von Dir


    Aber müßen Wir es den nun schreiben ?


    Sollen Wr jetzt nun alle durch die Gesetze wühlen, um diese Frage richtig zu beantworten ?


    Eine kleine Frage, und doch soviele Hindernisse ???


    Gruß


    Ninja6

  • Dann will ich mal für Erleuchtung sorgen:D
    Man muß nichts zur Gewährleistung schreiben, wenn man nicht will.
    Mit den Folgen (= Gewährleistung) muß man dann aber leben.


    Das Problem ist folgendes:
    Bei einem Verkauf ist grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung zu beachten. Das gilt unabhängig davon, ob man Privatperson oder Unternehmer ist.
    Weil man aber als Privatperson nicht die Möglichkeit hat, die Ware auf Mängel zu prüfen, bzw. die Fähigkeit fehlt, Mängel zu erkennen, ist der Gesetzgeber den Verkäufern insoweit entgegengekommen, dass Private die Gewährleistung ausschließen können.


    Wer von diesem Recht keinen Gebrauch macht, hat auch beim Verkauf über TT die Gewähreistung am Bein, die ohne ausdrücklichen Ausschluß auch beim Privatverkauf gilt.
    Aber bitte nicht auf EU-Recht berufen. Einfach nur kurz und knapp "Es handelt sich um einen Privatverkauf ohne Gewährleistung und Rückgaberecht".


    Zum Abschluß noch ein Link zum Thema.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Interessant in diesem Zusammenhang vielleicht noch eine Sache, die ich gestern in einem anderen Thread von ashd gelernt habe:


    Anders als bei Verkäufen durch Händler liegt, wenn der Verkauf durch eine Privatperson erfolgte und der Käufer einen Gewährleistungsanspruch geltend machen will, die Beweislast von vornherein beim Käufer. Beim Kauf von einem Händler gilt ja bekanntlich in den ersten 6 Monaten, daß davon ausgegangen wird, daß ein Fehler schon von Anfang an da war und der Händler höchstens versuchen könnte, das Gegenteil zu beweisen (was i.d.R. nicht funktioniert). Erst nach 6 Monaten muß dann der Kunde beweisen, daß ein Fehler von Anfang an da war.


    Und bei Kauf von Privat ist das halt von Anfang an so. Für uns heißt das, daß jeder Verkäufer im Biete bei entsprechenden Reklamationen zunächst einfach erstmal sagen kann, daß der Fehler bei Lieferung nicht da war. Der Käufer muß dann von sich aus das Gegenteil beweisen.


    Nochmal zur Erinnerung: Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich ja immer NUR auf Fehler, die von Anfang an vorhanden waren (egal, wer das nun wie herum beweisen muß), NICHT auf Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten. Diese Feinheit, verbunden mit der genannten Tatsache, daß bei Kauf von Privat die Beweislast von Anfang an beim Käufer liegt, dürfte das Ganze ein wenig relativieren.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!